Evtl. Schäden bei Containerabholung - Wer zahlt?

Hallo,

gehen wir mal davon aus das ein Mieter nach 3 Jahren aus einem 2 FH auszieht. Vom Vermieter bekommt er die Anweisung den damals vom Vermieter genehmigten Steingarten wieder abzubauen und den Urzustand (ein großer Rasenhang) wieder herzustellen. 10 - 11 m³ Kalkbruch muß also von alt Haus A nach neu Haus B. Um dies zu bewerkstelligen bestellt der Mieter einen 7 m³ Schutt-Container von einer Firma um nicht 'zig mal hin und her fahren zu müssen. Der Vermieter wird vorher darüber informiert. Er gibt sein OK und sag der Container solle über den Briefkasten auf die Wiese gehoben werden. Auf Bedenken des Mieters hin winkt der Vermieter ab und meint das ginge schon.

Am Tag der Containeranlieferung stellt sich heraus, dass der Container aus technischen Gründen nicht über den Briefkasten gehoben werden kann. Um die schmale öffentliche Sackgasse die zu insgesamt 3 Grundstücken führt nicht zu blockieren stellt der Fahrer der Firma den Container vor dem Briefkasten in der ca. vor 4 Jahren frisch gepflasterten Einfahrt ab. Der Fahrer gibt noch den Hinweis den Container nur bis zu einer bestimmten Höhe zu füllen. Der Mieter voller Tatendrang und Zeitdruck (Mietvertragsende 30. April) beläd den Container wie vereinbart mit den schweren Kalkbruchsteinen bis zur angegebenen Höhe.

Nun gehen wir davon aus, dass der Vermieter bei einem Besuch seines Grundstückes den Standort des Containers sieht und plötzlich Angst um seine Einfahrt durch die Belastung bei der Abholung des vollen Containers bekommt. Voller Zorn und Aufregung ruft er beim Mieter an. Er verbietet dem Mieter den Container in beladenem Zustand abholen zulassen und droht mit Regressansprüchen. Ebenso ruft der Vermieter bei der Firma die den Container bereitgestellt hat an und verbietet den Standort des Containers in seiner Einfahrt. Der Mieter ruft bei der Firma an um einen Abholtermin zu vereibaren und erfährt so vom Anruf des Vermieters und dessen Forderungen. Zu allem Übel verlangt jetzt die Firma vom Mieter, dass er Unterschreiben soll im Falle eines Schadens selbst dafür aufzukommen.

Der Mieter, völlig mit den Nerven am Ende fragt bei der Firma nach ob nicht im Schadensfalle deren Versicherung greifen würde. Auf Grund dessen, so teilt die Firma dem Mieter mit, dass der Vermieter ihnen telefonisch mitteilte, dass seine Einfahrt einer solchen Belastung nicht stand halten würde und er den Standort und die Abholung verbietet, würde sich die Firma bei der Abholung des vollen Containers und dadurch grobfahrlässiges Verhalten strafbar machen und eine Versicherung ihrerseits nicht mehr greifen.

In einem weiteren Telefongespräch zwischen Mieter und Vermieter schlägt der Vermieter dem Mieter vor ihm zu unterschreiben dass im Schadensfalle der Mieter dafür haftet. Den selben Vorschlag machte auch schon die Firma dem Mieter.

Im Rechtsgefühl des Mieters kommt eine solche Unterschrift überhaupt nicht in Frage. Eine Abwälzung der Kosten im Schadensfalle auf den Mieter von beiden Seiten ist im Sinne des Mieters nicht rechtens. Weiterhin füllt sich der Mieter übergangen und benachteiligt, durch den Anruf des Vermieters bei der Firma. Ohne den Anruf des Vermieters bei der Firma hätte im Schadensfall die Versicherung der Firma problemlos gegriffen.

Im schlimmsten Falle muß der Mieter die Kalkbruchsteine wieder aus dem Container heraus wuchten, den Container auf seine Kosten leer abholen lassen, einen anderen mobilen Fahruntersatz finden, die Steine ewig lange hin und her kutschieren und ettliche Mehrkosten auf sich nehmen müssen. Noch dazu würde der Mieter das Mietvertragsende nicht einhalten können. Möglicherweise ergeben sich daraus weitere Mietbelastungen.

Der verzweifelte Mieter ist dankbar für alle Hinnweise und Informationen die gegeben werden können. Vielen Dank!

MFG

Hallo,

Container abholen lassen
Pflaster anschauen
etwaige Schäden reparieren

Christian

Also es ist doch wohl davon auszugehen, daß wenn der Container da steht und der Sinn dieses entsprechend großen Containers darin besteht, diesen mit den bekannten Steinen zu füllen, daß er dann schwerer wird!? Also rein physikalisch betrachtet ist davon auszugehen :smiley: Somit ist für mich vom Vermieter eine Genehmigung dazu eindeutig erteilt worden.

Was die Schäden danach betrifft, wäre zu klären, ob der Container-Mann hätte wissen müssen, daß die Einfahrt beschädigt werden könnte. Ist ja sein tägliches Brot, Container sicher und fachgerecht aufzustellen.

Nach ettlichen Telefongesprächen zwischen allen beteiligten Parteien und einem persönlichen Gespräch zwischen Mieter und Vermieter gibt es leider nochimmer keine eindeutige Einigung.

Die Container-Firma bietet dem Mieter an, einen ihrer Fahrer vorbei zu schicken und die Sachlage zu prüfen mit evtl. sofortiger Abholung des Containers bei geschätzter gefahrloser Abtransportierung.

Solch einen Fall hat es laut Aussage des Mitarbeiters noch nie gegeben.
Zitat: „Wir machen den Job doch nicht erst seit gestern.“

Der Mieter wundert sich noch immer über die Einwände des Vermieters zwecks Schadensersatz, da der Vermieter selbst Inhaber einer Firma ist.
Der Vermieter müßte also wissen, dass entstehende Schäden ohne Probleme von der Firmenversicherung abgedeckt sind.

Etwas verärgert über die Verzögerung und „das Wecken der schlafenden Hunde“ durch den Vermieter hofft der Mieter, dass nun doch alles noch gut geht.

Dennoch besteht der Vermieter auf ein unterzeichnetes Schriftstück des Mieters oder der Container-Firma welches im Schadensfalle zur Haftung verpflichtet, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Mit Zugang dieses Schriftstückes würde der Vermieter alle Forderungen und Verbote aufheben und die Abholung des Containers genehmigen.

Im Rechtsverständnis des Mieters kommt dies jedoch auf gar keinen Fall in Frage!