Hallo,
gehen wir mal davon aus das ein Mieter nach 3 Jahren aus einem 2 FH auszieht. Vom Vermieter bekommt er die Anweisung den damals vom Vermieter genehmigten Steingarten wieder abzubauen und den Urzustand (ein großer Rasenhang) wieder herzustellen. 10 - 11 m³ Kalkbruch muß also von alt Haus A nach neu Haus B. Um dies zu bewerkstelligen bestellt der Mieter einen 7 m³ Schutt-Container von einer Firma um nicht 'zig mal hin und her fahren zu müssen. Der Vermieter wird vorher darüber informiert. Er gibt sein OK und sag der Container solle über den Briefkasten auf die Wiese gehoben werden. Auf Bedenken des Mieters hin winkt der Vermieter ab und meint das ginge schon.
Am Tag der Containeranlieferung stellt sich heraus, dass der Container aus technischen Gründen nicht über den Briefkasten gehoben werden kann. Um die schmale öffentliche Sackgasse die zu insgesamt 3 Grundstücken führt nicht zu blockieren stellt der Fahrer der Firma den Container vor dem Briefkasten in der ca. vor 4 Jahren frisch gepflasterten Einfahrt ab. Der Fahrer gibt noch den Hinweis den Container nur bis zu einer bestimmten Höhe zu füllen. Der Mieter voller Tatendrang und Zeitdruck (Mietvertragsende 30. April) beläd den Container wie vereinbart mit den schweren Kalkbruchsteinen bis zur angegebenen Höhe.
Nun gehen wir davon aus, dass der Vermieter bei einem Besuch seines Grundstückes den Standort des Containers sieht und plötzlich Angst um seine Einfahrt durch die Belastung bei der Abholung des vollen Containers bekommt. Voller Zorn und Aufregung ruft er beim Mieter an. Er verbietet dem Mieter den Container in beladenem Zustand abholen zulassen und droht mit Regressansprüchen. Ebenso ruft der Vermieter bei der Firma die den Container bereitgestellt hat an und verbietet den Standort des Containers in seiner Einfahrt. Der Mieter ruft bei der Firma an um einen Abholtermin zu vereibaren und erfährt so vom Anruf des Vermieters und dessen Forderungen. Zu allem Übel verlangt jetzt die Firma vom Mieter, dass er Unterschreiben soll im Falle eines Schadens selbst dafür aufzukommen.
Der Mieter, völlig mit den Nerven am Ende fragt bei der Firma nach ob nicht im Schadensfalle deren Versicherung greifen würde. Auf Grund dessen, so teilt die Firma dem Mieter mit, dass der Vermieter ihnen telefonisch mitteilte, dass seine Einfahrt einer solchen Belastung nicht stand halten würde und er den Standort und die Abholung verbietet, würde sich die Firma bei der Abholung des vollen Containers und dadurch grobfahrlässiges Verhalten strafbar machen und eine Versicherung ihrerseits nicht mehr greifen.
In einem weiteren Telefongespräch zwischen Mieter und Vermieter schlägt der Vermieter dem Mieter vor ihm zu unterschreiben dass im Schadensfalle der Mieter dafür haftet. Den selben Vorschlag machte auch schon die Firma dem Mieter.
Im Rechtsgefühl des Mieters kommt eine solche Unterschrift überhaupt nicht in Frage. Eine Abwälzung der Kosten im Schadensfalle auf den Mieter von beiden Seiten ist im Sinne des Mieters nicht rechtens. Weiterhin füllt sich der Mieter übergangen und benachteiligt, durch den Anruf des Vermieters bei der Firma. Ohne den Anruf des Vermieters bei der Firma hätte im Schadensfall die Versicherung der Firma problemlos gegriffen.
Im schlimmsten Falle muß der Mieter die Kalkbruchsteine wieder aus dem Container heraus wuchten, den Container auf seine Kosten leer abholen lassen, einen anderen mobilen Fahruntersatz finden, die Steine ewig lange hin und her kutschieren und ettliche Mehrkosten auf sich nehmen müssen. Noch dazu würde der Mieter das Mietvertragsende nicht einhalten können. Möglicherweise ergeben sich daraus weitere Mietbelastungen.
Der verzweifelte Mieter ist dankbar für alle Hinnweise und Informationen die gegeben werden können. Vielen Dank!
MFG
Somit ist für mich vom Vermieter eine Genehmigung dazu eindeutig erteilt worden.