Evtl. Transportsiloschaden in Produktionsfirma

Hallo zusammen,

heute in meiner Nachtschichtarbeit, als Leiharbeiter in einer „fremden“ Produktionstätte, sollte ich einen Massebunker befüllen ! Per Kran habe ich den dazu gehörigen Transportsilo angehoben und auf den Bunker abgesetzt und per Taste den befehl zum befüllen gegeben !
Leider wurd eich durch eine andere Fehlermeldung abgelent und habe ein personal gerufen, damit er gucken kann. Da ich von meinen Bunker keine Geräusche mehr gehört hbae, habe ich gedacht der sei fertig ! Jetzt beginnt mein Problem: der war nicht fertig ! Als ich den angehoben habe, habe ich mich gewundert, warum er nicht mehr gescheit hoch hebt ! Und der ist auch den Maschenismus anders raus. Dabei habe ich vermutlich alles verstellt … Die Klappen von den Transportsilo gehen nicht mehr zu (Nur vom Bunker aus) und passt auch in den Bunker nicht mehr rein. Und die Klappen des Bunkers geht auch nicht mehr zu, also Computer reagiert nicht mehr drauf.

Als wir den Transportsilo mit mühe wieder kurz vor den Boden hatten, ging er partout nihct mehr zu !

SO wie ich verstanden habe, muss jetzt ein schlosser kommen !

Allerdings waren die Chefs nicht da !

Und ich weiß nicht, was auf mich zu kommt: wenn die Bunker und der Transportsilo partout nicht mehr Einsatzfähig sind !

Kann ich verpflichtet werden, Schadensersatz zu leisten ? Oder übernimmt sowas, die Haftpflichtverischerung ?
Weil ich habe doch nichts !

Hallo…

setz dich sofort mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung und gebe ihm einen Bericht über den Schaden. Dafür müsste Dein Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichversicherung haben.
Von Dir selbst kann man nur etwas verlangen, wenn Du das vorsätzlich gemacht hast.

Gruß

Hallo,

Bedienfehler sind nicht über die Betriebshaftpflicht abgesichert.
Diese sind ggf. in so genannten „Elektronikversicherungen“ mit abgesichert. Große Firmen haben meist sowas.

VG René

Hallo Rene,

es handelt sich hier um einen Leiharbeiter von einer anderen Firma.
Aus dem Text ist nicht ersichtlich, welche tätigkeit der Leiharbeiter zu verrichten hatte.

Gruß

Hallo Norbert,

es handelt sich hier um einen Leiharbeiter von einer anderen
Firma.

diese sind dann als „übrige Mitarbeiter“ mitversichert.

Man könnte dies auch noch unter Be- und Entladeschäden betrachten, nur dann darf das Zeug nicht der Firma gehören.

VG René

Hallo,

setz dich sofort mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung und gebe
ihm einen Bericht über den Schaden. Dafür müsste Dein
Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichversicherung haben.

Erstens muss der AG keine BHV haben. Und zweitens kommt die hier auch nicht zum Einsatz, da Leiharbeiter im Betrieb, in den sie ausgeliehen werden, in den normalen Arbeitsprozess intergriert sind/werden und von daher wie regulär angestellte AN behandelt werden.

Von Dir selbst kann man nur etwas verlangen, wenn Du das
vorsätzlich gemacht hast.

Auch das ist so nicht korrekt. Die Arbeitnehmerhaftrung richtet sich auch nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Nur bei leichtester Fahrlässigkeit kann generell davon ausgegangen werden, dass keine Haftung des AN vorliegt.

Im konkreten Fall ist also zu prüfen, ob eine Fahrlässigkeit vorliegt und wie hoch diese zu bewerten ist.

Viele Grüße
Loroth