EVU stellt die Stromlieferung ein

Hallo!

Ich habe ein hypothetisches Problem und würde gerne dazu eure Meinung wissen:

Person A ist der Mieter einer Werkstatt. Diese Person A hat mit der Vermietung abgesprochen, das der Strom durch selbige umgemeldet wird. Hierfür sandte die Vermietung folgendes Schreiben an die Stadtwerke:

Kundennummer: 123456 Musterstraße 12, 12345 Musterstadt (Mietungsanschrift)

Sehr geehrte Damen und Herren, für o.a. Kundennummer / Mietung melden wir hiermit wie folgt um:

Bis 01.12.2009: Mustervermögensverwaltung bla bla

Ab 02.12.2009: Person A, Musterplatz 98, 12345 Musterstadt

Zählernummer: 654321 Zählerstand: 456 kWh

MfG, …

Soweit, so gut. Die Ummeldung ist erfolgt, die Rechnung sollte an die Adresse „Musterplatz 98“ gehen.

Anfang Juli wurde dann jedoch auf einmal der Strom abgestellt, obwohl nie eine Rechnung oder Mahnung geschweige denn überhaupt ein Vertrag bei A am „Musterplatz 98“ angekommen ist.

Stattdessen wird behauptet, das die Rechnungen/Mahnungen an die Adresse Musterstraße 12 gesendet wurden, !weil dies im Schreiben angeblich so gewünscht wurde!.

In der Musterstraße 12, welche in einem Industriegebiet im Hinterhof liegt, gibt es zwar einen uralten Briefkasten, an dem sich aber kein Namensschild befindet, ebenso gibt es sonst auch keines. Als der Strom abgestellt worden war, wurde der Hausmeister, die einzigste Person die einen Schlüssel für diesen Kasten hat, gebeten selbigen zu leeren.

In dem Kasten befand sich nur die Abstellbenachrichtigung, welche vom Handwerker direkt eingeworfen worden war. Auch hier sind also nie Rechnungen oder Mahnungen bzw. Verträge angekommen, obwohl sie auch nicht unzustellbar zurück gingen.

Es ist natürlich klar, das ausstehende Abschlagszahlungen beglichen werden.

Person A ist jedoch nicht damit einverstanden, die horrenden Kosten für das an- und abstellen des Stromes zu bezahlen, da ja nie Rechnung oder Mahnungen angekommen sind.

Wer ist wäre in dieser Situation im Recht?

-Die Stadtwerke, welche meinen man hätte sich wundern und nachfragen müssen, weil keine Rechnungen kamen und weil außerdem in dem Schreiben angeblich gewünscht worden war, das die Rechnungen an die Musterstraße 12 gehen sollen, was wohl kaum so ist.

oder

-Person A, weil die Stadtwerke die Rechnungen an die falsche Adresse gesandt haben, wo sie zusätzlich nichtmal angekommen sind und weil die Stadtwerke unfähig sind, einen einfachen Brief zu lesen.

Ist durch bloße Stromentnahme überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

Entschuldigt den langen Text, aber ich wollte den Hypothetischen Fall möglichst detailliert ausführen.

Danke im Vorraus,
Alex

Hallo,

für mich ist der „hypothetischen Fall“ zu ungenau, undurchsichtig und eigenartig und ich weis auch nicht, was ich darauf gescheites antworten soll. Wie ich - das hat mit Juristerei nichts zu tun - handeln würde, wenn ich die Anfangsprobleme erfahren hätte, könnte ich jetzt aufzählen, da das aber der gesunde Menschenverstand sagt, muss dafür kein Fachmann für Vertragsrecht befragt werden. Quizfragen stellt man mir bitte nicht.
MfG
PB

Hallo,

also mich stört der „lange“ Text gar nicht, da je mehr relevante Details zur Sprache kommen, sich einem ein viel besseres Bild von der Sache machen lässt.

So wie ich das sehe, wurde der Stromvertrag vom Vermieter auf (hypothetisch) euch umgeändert. Eigentlich sollte einfach eine Kündigung des alten Stromnutzers und eine Neuanmeldung des neuen Nutzers bei der Stromfirma eingehen, damit eine reibungslose Umstellung erfolgen kann. Kenne da auch eine Begebenheit, wo ein Vornutzer persönlich zum Stromlieferanten gegangen ist und die Ummeldung auf den Nachnutzer vorgenommen hat - die beiden Nutzer waren jedoch verwandt; nach ein paar Tagen kamen auch die neuen Verträge und der Strom lief ganz normal weiter.
Ich denke, dass die Stromfirma hier schlichtweg das Schreiben falsch gelesen hatte und nun versucht sich mit ner Bagatelle raus zu reden. Man ist nicht dazu verpflichtet, sich nach Rechnungen zu erkundigen. Wenn der Rechnungsaussteller schlichtweg „pennt“ und keine Rechnung schreibt, so ist es dessen Problem. Die nicht eingegangenen RE / Mahn. bestätigen diese Annahme ferner.
Ich verstehe jetzt momentan leider nur das eigentliche Problem der Sache nicht. Versuchst du (hypothetisch) Schadenersatz einzuklagen? Oder hast du inzwischen von einer anderen Firma Strom bezogen oder mit dem Stromlieferanten gesprochen und nun einen Vertrag erhalten?
Schadensersatzanspruch stünde dir meiner Auffassung nach zu, obgleich es immer besser ist, selbst aktiv zu sein anstelle jmd. für eine so gravierende Sache zu beauftragen. „Person A“ ist also im Recht!

Viele Grüße, TT

Hallo. Natürlich ist es ärgerlich, wenn Strom abgestellt wird. Dieses wird jedoch immer als letztes Mittel des Lieferanten gewählt. Ihnen hätte auch auffallen können, dass über einen längeren Zeitraum keine Abschläge gezahlt wurden. Gottchen, was ist in unser Republik für eine Kultur eingezogen. 50 ICE beherrschen seit Wochen die Medien und wahre Probleme, zu diesen ihres auch nicht gehört, greifen Platz.
Also, gehen sie mit den Unterlagen zu einem Servicecenter des Stromlieferanten, legen sie die Unterlagen vor -leisten die säumigen Abschlagzahlungen- und gut ist.

„Es wurde in einem Schreiben so gewünscht“… Ich denke hier liegt die Beweislast…

Wenn du also dieses Schreiben hast, legs mal vor und dann mal sehen. Wenn du das Schreiben nicht hast, wirds natürlich schwierig. In jeden Fall zählt der eingegangene Vertrag und dessen Inhalt. Mal reingeschaut?

Wenn die Stromwerke einen Fehler gemacht haben, hast du auch nicht die Kosten zu tragen bzw. entsprechende Chancen das rechtlich auch zu deinen Gunsten zu klären.

R.

Hallo,

kann den Fall erst jetzt bearbeiten. War in Urlaub.

Nach deiner Schilderung, liegt die Schuld eindeutig bei den Stadtwerken, wenn du den Ablauf, wie hier geschildert, nachweisen kannst!!! Deshalb ist es wichtig für dich, nachzuweisen, dass dein Brief, mit den richtigen Angaben, auch tatsächlich bei den Stadtwerken angekommen ist.

Aber auch ohne den Nachweis, haben sich die Stadtwerke sehr nachlässig verhalten. Deshalb auf keinen Fall die aufgelaufenen Kosten bezahlen. Die Stadtwerke werden sicherlich nicht so weit gehen, diesen Tatbestand gerichtlich einzufordern. Davon werden sicherlich auch ihre Experten abraten.

Gruß Pifane

Hallo Alex,

hier kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Sorry.

MfG,

wetzi6

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Hallo Alex,

bitte entschuldigen Sie zunächst die lange Wartezeit.

Ihre Frage möchte ich in der Kürze wie folgt beantworten:

Wenn die Stadtwerke aufgrund eines innerbetrieblichen Irrtums/Organisationsfehler die Rechnungen und Mahnungen an die falsche Adresse geschickt haben, obwohl in der Ummeldung die korrekte Adresse angegeben war, dann liegt dieser Fehler in der Risikosphäre der Stadtwerke, womit diese sich ggü A nicht darauf berufen können. Dann sind die Rechnungen nämlich nicht bei A zugegangen (vgl. § 130 BGB).

War die Adresse im Schreiben falsch angegeben, so läge der Fall natürlich andersrum. Hierin könnte dann z.B. bei einem schuldhaften Handeln des A eine Zugangsverhinderung zu sehen sein, womit der Zugang zu fingieren wäre.

Man könnte den Ausführungen der Stadtwerke jedoch zugestehen, dass A es hätte auffallen müssen, dass trotz Nutzung des Stroms keine Rechnungen bei ihm eingingen. Man könnte hier eine vertragliche Nebenpflicht konstruieren, aus der sich eine Aufklärungspflicht ergeben könnte (vgl. § 241 Abs. 2 BGB).
Rechtsfolge einer solchen Nebenpflichtverletzung wäre zum einen, dass die Stadtwerke gem. §§ 323, 324 BGB vom Vertrag zurücktreten, respektive ihn gem. § 314, 324 BGB kündigen könnten. Zum anderen können aus der Verletzung Schadensersatzansprüche (vgl. §§ 280 I, 241 II; §§ 280 I, III, 282 BGB) entstehen, die sich jedenfalls auf das sog. negative Interesse beziehen. D.h. die in Rede stehenden Kosten wären zu tragen.
Dies setzt jedoch ein Vertretenmüssen des A voraus. Hier käme ggf. Fahrlässigkeit (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) in Betracht.

Bei der Konstruktion solcher Nebenpflichten ist jedoch Vorsicht geboten; sie können nicht ohne Weiteres angenommen werden, sondern bedürfen einer Bewertung im Einzelfall. Im gegeben Fall wäre ich jedoch geneigt eine derartige Nebenpflicht zu bejahen. Wer Leistungen bezieht und für diese nicht zahlt (auch wenn er dazu bereit wäre), der darf sich nicht wundern, wenn der Dienstleister mit der Zeit die Leistungen stoppt.

Allerdings ist hier an ein Mitverschulden (vgl. § 254 BGB) der Stadtwerke zu denken, wenn sie die Rechnungen/Mahnungen an einen offensichtlich unbewohnten Ort versenden.

Wahrscheinlich wären die An- und Abschaltkosten folglich zwischen A und den Stadtwerken aufzuteilen.

Ich hoffe Ihnen mit den Ausführungen ein wenig weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich auch nicht befugt bin.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf

Wer ist wäre in dieser Situation im Recht?

-Die Stadtwerke, welche meinen man hätte sich wundern und
nachfragen müssen, weil keine Rechnungen kamen und weil
außerdem in dem Schreiben angeblich gewünscht worden war, das
die Rechnungen an die Musterstraße 12 gehen sollen, was wohl
kaum so ist.

oder

-Person A, weil die Stadtwerke die Rechnungen an die falsche
Adresse gesandt haben, wo sie zusätzlich nichtmal angekommen
sind und weil die Stadtwerke unfähig sind, einen einfachen
Brief zu lesen.

Ist durch bloße Stromentnahme überhaupt ein Vertrag zustande
gekommen?

Entschuldigt den langen Text, aber ich wollte den
Hypothetischen Fall möglichst detailliert ausführen.

Danke im Vorraus,
Alex