Huhu!
Mal angenommen, er ist Kunde bei E wie Einfach, bereit gerade seinen Umzug vor, möchte für die neue Wohnung den Stromanbieter wechseln und kapiert die AGBs von
E wie Einfach zum Thema Umzug des Kunden irgendwie nicht.
Da steht(und dass jetzt nicht gelacht wird!):
- Umzug des Kunden
Bei einem Umzug des Kunden sind der Umzug sowie die neue Anschrift EWE mit einer Frist von zwei Wochen zum Umzugstermin schriftlich anzuzeigen. Zum Zeitpunkt des Umzugs endet der Stromliefervertrag automatisch. EWE wird dem Kunden dann, wenn die Voraussetzungen der Ziff. 1 und 2 dieser Allgemeinen Stromlieferbedingungen erfüllt sind, ein neues Angebot unterbreiten.
Soweit, sogut, jetzt kommts:
Unter Ziff. 1 (4) heißt es dann:
Im Falle eines Neueinzugs wird EWE die Stromlieferung an den Kunden automatisch aufnehmen, wenn die Auftragserteilung bis zum 20. des Einzugsmonats EWE zugegangen ist.
Wird er, wenn er seinen Umzug, und damit verbunden seine neue Anschrift fristgerecht und schriftlich mitteilt, als Neueinzug geführt? Oder endet der alte Vertrag einfach automatisch, so, wie es wortwörtlich da steht und er ist raus aus der Nummer?
Je länger er darüber nachdenkt, umso blöder kommt er
sich vor. Aber er kapiert es einfach nicht.
Merci und freundliche Grüße von Mitz!