'ewige' Verlängerungen von befristeten Verträgen

Hallo,

stellen wir uns folgenden Fall vor :

Jemand bekommt zum wiederholten Male von ein und dem gleichen Arbeitgeber in Folge einen 3-Monatsvertrag.
Wie oft ist dies eigentlich erlaubt; „früher“ hieß es doch, dass man befristete Arbeitsverhältnisse nur wenige Male verlängern durfte, da anderenfalls sich ein Festvertrag daraus ergab.
Wie sieht dies heute aus ?

Und haben Ministerien hier eine andere rechtliche Stellung als Unternehmen der freien Wirtschaft ?

Besten Dank und noch einen schönen Tag
jwd

Jemand bekommt zum wiederholten Male von ein und dem gleichen
Arbeitgeber in Folge einen 3-Monatsvertrag.
Wie oft ist dies eigentlich erlaubt; „früher“ hieß es doch,
dass man befristete Arbeitsverhältnisse nur wenige Male
verlängern durfte, da anderenfalls sich ein Festvertrag daraus
ergab.
Wie sieht dies heute aus ?

Und haben Ministerien hier eine andere rechtliche Stellung als
Unternehmen der freien Wirtschaft ?

Hallo jwd,

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/

§ 14 Zulässigkeit der Befristung
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf

Hi!

Mit sachlichen Gründen sind ewige Verlängerungen theoretisch möglich!

LG
Guido