Ex Arbeitgeber droht mit Strafverfolgung

Hilfe, wer kennt sich aus mit Rechtssachen?

Meine Frau wurde in ihrer alten Anwaltskanzlei mies behandelt, sodass sie davon richtig krank wurde - Zwölffingerdarmgeschwür. Als sich die Kanzlei dann auch noch weigerte, den Krankenschein sofort auszuhändigen, hab ich die Firma telefonisch zur Rede gestellt und in meiner Wut eine ungute Äusserung getätigt, worauf meine Frau sofort fristlos entlassen wurde.

Da das ganze jetzt vor Gericht endete (man kann sich ja nicht alles gefallen lassen), und die Gegenpartei keine Einsicht zeigt, sondern auch noch aggressivst kontert, weiss ich nicht mehr, wie man der ganzen Sache noch Herr werden kann. Wer weiss Rat?

Und wo ist jetzt die Frage?

Wegen der Kündigung werdet ihr ja vermutlich Kündigungsschutzklage erhoben haben, oder? Die geht ihren normalen Gang. Wenn Mobbing nachweisbar sit, dürfte sich dies auf eine evtl. Abfindung positiv auswirken.

Alternativ kann man natürlich auch Schadenersatz/Schmerzensgeld wg. des Mobbig fordern. Viel Spaß dabei, die adäquat-Kausale Verursachung des Zwölffingerdarmgeschwürs durch das Mobbing nachzuweisen.

Deine „unbedachte Äußerung“ war wohl eher etwas in Richtung Beleidigung / Verleumdung, oder wie ist da der Hintergrund mit der Drohung starfrechtlicher Konsequenzen gemeint? Nun ja, da käme es schon mal auf den genauen Wortlaut an. Allerdings verlaufen solche Geschichten üblicherweise im Sand.

Gruß vom Wiz

Und wo ist jetzt die Frage?

Die Frage ist, wie kann man sich gegen so etwas wehren. Ich hab leider (oder gottseidank) noch null Erfahrung in solchen Rechtsstreitereien.

Da die Gegenpartei selbst Rechtsanwälte sind, kennen sie natürlich alle Tricks, wie sie sich da rauswinden können. Da hätt ich gerne mehr Erfahrung, um eine Chance zu haben.

Wiz, kann ich dich anmailen? Dann erklär ichs dir genauer.

lieben Gruss und danke für die Antwort

Chris

Hi,

Deine „unbedachte Äußerung“ war wohl eher etwas in Richtung
Beleidigung / Verleumdung, oder wie ist da der Hintergrund mit
der Drohung starfrechtlicher Konsequenzen gemeint?

was mich hierbei mal interessiert: wieso kann _mir_ fristlos gekündigt werden weil mein Partner meinen Arbeitgeber beleidigt (beispielsweise)? Es ist 1. doch gar nicht gesagt, dass ich dessen Meinung teile und 2. selbst wenn, würde ich es vielleicht auf eine andere Art und Weise ausdrücken…

Jame~

Hallo,

hab ich die
Firma telefonisch zur Rede gestellt und in meiner Wut eine
ungute Äusserung getätigt, worauf meine Frau sofort fristlos
entlassen wurde.

Kann die Gegenseite Deine Behauptungen beweissen ? Wenn ja, sind diese Beweise legal (evtl. Mitschnitt des Telefongesprächs ohne Dich darüber zu informieren) ?

Grüsse

Sven

Hello Jame, die Äusserung bezog sich auf einen Vergleich - er mache meine Frau wegen jeder Kleinigkeit zur Sau und ist selbst nicht fähig, seine Termine einzuhalten. - Dieses ‚Detail‘ hätte ich angeblich nicht wissen dürfen. Und das sei Rufschädigung …

lg Chris

Sie tun so, als ob sie’s könnten … die Sekretärin hat scheinbar mitgehört???

Aber egal, sie werden keinen Schaden nachweisen können, wir allerdings haben ja schon Schaden genommen. Hoffe, der Richter erkennt das auch …!

lg Chris

Zurechenbarkeit der ‚unguten‘ Äußerung

Meine Frau wurde in ihrer alten Anwaltskanzlei mies behandelt, sodass sie davon richtig krank wurde - Zwölffingerdarmgeschwür. Als sich die Kanzlei dann auch noch weigerte, den Krankenschein sofort auszuhändigen, hab ich die Firma telefonisch zur Rede gestellt und in meiner Wut eine ungute Äusserung getätigt, worauf meine Frau sofort fristlos entlassen wurde.

Da das ganze jetzt vor Gericht endete (man kann sich ja nicht alles gefallen lassen), und die Gegenpartei keine Einsicht zeigt, sondern auch noch aggressivst kontert, weiss ich nicht mehr, wie man der ganzen Sache noch Herr werden kann.

Ich kenne das österreichische Recht nur wenig. Spontan fällt mir auf: Wieso wird der Frau gekündigt, weil der Mann eine „ungute“ Äußerung getan hat? Die Äußerung des Mannes ist der Frau nicht zurechenbar, und schon gar nicht handelt es sich bei der „unguten“ Äußerung des MANNES um eine Vertragsverletzung durch die FRAU.

„Agressivst kontern“ ist ein Zeichen von Unsicherheit. Wenn man schon „aggressivst“ beginnt, und damit aber nicht zum Ziel kommt, dann hat man keine Steigerungsmöglichkeit mehr. Ein Fechter, der die Kunst der Parade versteht, läßt den verbalen Kraftprotz die Luft zersäbeln und sticht den ermatteten Löwen dann ab.
Will sagen: Man pariere die „aggressivsten“ Handlungsweisen der Gegenseite ruhig und ohne Erbitterung, und der Erfolg wird nicht ausbleiben.

  • Django -

Hallo,

Ich kenne das österreichische Recht nur wenig. Spontan fällt
mir auf: Wieso wird der Frau gekündigt, weil der Mann eine
„ungute“ Äußerung getan hat? Die Äußerung des Mannes ist der
Frau nicht zurechenbar, und schon gar nicht handelt es sich
bei der „unguten“ Äußerung des MANNES um eine
Vertragsverletzung durch die FRAU.

Wie Christ weiter unten noch hinzufügte war die „ungute“ Äußerung ein Beweis / Indiz dafür, dass seine Frau internas aus der Firma zu Hause erzählt hat (passiert im realen Leben sehr häufig). Damit hat sie gegen die Geheimhaltung verstoßen und kriegt damit Ärger. Nach deutschem Recht wäre wohl aber erstmal eine Abmahnung nötig gewesen.

Grüsse

Sven