Wenn der Ex-Arbeitgeber den Arbeiter nicht beim Finanzamt anmeldet,Lohnzettel jedoch bis zum schluss des Arbeitserhältnisses normal ausstellt,jedoch keine Lohnsteuerbescheinigung zuschickt und auf mehrmalige Anfragen nicht antwortet,was kann der Arbeitnehmer tun?
Rein Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber alles aushändigen und anmelden.
Wäre der Gang zum Finanzamt ausreichend oder sollte gleich der Anwalt kontaktiert werden?
Folgendes wäre noch zu erwähnen: Das Arbeitsverhältnis würde im November starten und endet im April des darauffolgenden Jahres, angemeldet war der Arbeitnehmer bis zum 31.12., vom 1.1. an jedoch nicht mehr!
Vielen Dank für Antworten!!!
Hallo,
entspanne Dich, für den Arbeitnehmer ist das alles völlig egal, denn der Arbeitnehmer ist nicht Schuldner der Lohnsteuer.
Die Meldung an das Finanzamt muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht in Kopie übermitteln, obwohl die meisten das tun.
Gruß, Bernd
FALSCH!
Hi!
entspanne Dich, für den Arbeitnehmer ist das alles völlig
egal, denn der Arbeitnehmer ist nicht Schuldner der
Lohnsteuer.
Und wie soll man ohne die Angaben eine Steuererklärung machen?
Die Meldung an das Finanzamt muss der Arbeitgeber dem
Mitarbeiter nicht in Kopie übermitteln, obwohl die meisten das
tun.
Das ist falsch.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41b.html
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (Absatz 2) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
Gruß
Guido
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Hi!
Wäre der Gang zum Finanzamt ausreichend oder sollte gleich der
Anwalt kontaktiert werden?
Naja, Finanzamt kann man sich fast sparen, allerdings ist die Idee nicht so schlecht, um eine Fristverlängerung für die Abgabe der eigenen Steuererklärung zu beantragen.
Man könnte den Arbeitgeber zivilrechtlich auf die Aushändigung der Unterlagen verklagen, wenn er sonst nicht reagiert.
Gruß
Guido
Hai!
Naja, Finanzamt kann man sich fast sparen
Wieso? Ich finde die Idee gar nicht schlecht, sollte der AG wirklich
die Lohnsteuer nicht abgeführt haben dann hat man sich mit dem
Finanzamt einen starken Verbündeten geschaffen.
Innerhalb weniger Tage hat der AG dann Spaß mit denen.
Stellt der AG allerdings nur die Bescheinigung für den AN nicht aus hast
du sicherlich recht.
Der Plem
also wäre der gang zur polizei mit anzeige der effektivere weg?es dreht sich um anmeldung ab dem 1.1. bis ende des arbeitsverhältnisses und aushändigung der lohnsteuerbescheinigung
also wäre der gang zur polizei mit anzeige der effektivere
weg?
Die Polizei wird nicht helfen können.
Der Weg zum Arbeitsgericht (Rechtsantragsstelle) oder zum Anwalt ist vermutlich am effektivsten.
Gruß
Guido
und was könnte dann auf den AG zukommen?
vielen dank für die hilfe!!!
und was könnte dann auf den AG zukommen?
Das wird das Gericht dann feststellen.
In aller Regel wird kein AG es auf eine Verhandlung ankommen lassen und den Wisch ausstellen und/oder zustellen, wenn ihm die Klageschrift zugestellt wird.
Ein Termin vor dem Arbeitsgericht kostet Zeit, und Zeit kostet Geld.
Nach dem Gütetermin (erster Termin vor dem Arbeitsgericht) kostet es dann nicht mehr nur Zeit, aber soweit kommt in solchen Fällen eher nicht, da der Vorsitzende bereits beim Gütetermin klarstellen wird, wie aussichts"reich" die Situation für den AG ist.
Sollte der AG bislang tatsächlich keine Steuern an das Finanzamt abgeführt haben, dann wird er das in der Regel schleunigst nachholen, da er dem Finanzamt vermutlich noch deutlich machen kann, dass es sich um ein Versehen handelt.
Das dürfte ihm schwer fallen, wenn ein Prozess anhängig ist.
Da man ja keine Hintergründe des fiktiven Falls kennt, ist das alles aber Spekulation…