Hallo,
ich war einen Monat in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Musste dann aber kündigen. Zurück blieben meine Arbeitsschuhe und meine Papiere (Lohnsteuerkarte, Gesundheitszeugnis!)
Diese wollte ich dann zwei Wochen später alle abholen. Dann meinte meine Chefin zu mir, ich müsse von der Zeit wo ich krankgeschrieben war 180 Euro vom Lohn zurückzahlen, weil ich hätte Krankengeld erhalten müssen für die zwei Wochen die ich krank geschrieben war. Ok … das alles mit der AOK geklärt und mit der Chefin schriftlich vereinbart, dass ich meine Papiere und Schuhe ausgehändigt bekomme, sobald die AoK dieses Krankengeld an sie überwiesen hat.
So weit so gut … nun war das aber zu wenig was meine Chefin da bekommen hat und so bleibt ein Betrag von ca. 86 Euro den sie von mir haben will, weil sie ja zu viel gezahlt hat. Solange ich dies nicht bezahle, bekomme ich auch meine Sachen nicht!!
Habe dann vor einer Woche ein Schreiben aufgesetzt, dass ich die geforderten 86 Euro NUR zahlen kann, wenn ich meine Lohnsteuerkarte wenigstens schon mal bekomme, da ich keinen Lohn von meiner jetzigen Arbeitsstelle bekomme, solange ich die Lohnsteuerkarte nicht abgegeben habe. Habe in diesem Schreiben auch angegeben, dass ich ab Januar monatlich 5 bis höchstens 20 Euro monatlich bezahlen kann, da ich nicht genug verdiene und dies hiermit vertraglich bestätige, vorausgesetzt ich bekomme meine Lohnsteuerkarte. Denn: Keine Karte, kein Lohn!
So … nun meine Frage! Ich habe jetzt (genau eine Woche später!) immernoch nichts von meiner Ex Chefin gehört ob sie mit diesem Schreiben einverstanden ist. Und brauche WIRKLICH dringend meine Lohnsteuerkarte!
Kann ich jetzt ein Schreiben verfassen indem ich bestätige, dass das vorherige nichtig ist, da ich keine Antwort drauf bekommen habe?
Und kann ich dann zur Stadt gehen und mir eine neue Lohnsteuerkarte holen?
Denn ich bekomme wirklich keinen Lohn ohne meine Karte, und habe somit ein riesen Problem, denn mein Arbeitgeber wartet nun schon über einen Monat auf meine Lohnsteuerkarte!!
LG
Daniela
1.) Der frühere Arbeitgeber ist verpflichtet die Lohnsteuerkarte unverzüglich herauszugeben.
2.) Sie können bei der Stadt eine 2. Lohnsteuerkarte (Klasse VI) beantragen. Leben Sie ihrem neuen Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vor, so hat er ohnehin Ihren Lohn gem. Lohnsteuerklasse VI zu versteuern. Ich verstehe nicht wo Ihr neuer Arbeitgeber das Problem sieht. Ist doch jeder nur erdenkliche Fall genau geregelt…
3.) Um Ihre Lohnsteuerkarte wiederzubekommen wenden Sie sich am besten an Ihr Finanzamt oder an einen Rechtsanwalt.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!!
zu 1. Gibt es da irgendwelche Paragraphen die Sie mir nennen können, die ich in einem eventuellen Schreiben erwähnen könnte um sogesehen mit einem Anwalt zu „drohen“?
zu 2. Entstehen mir irgendwelche Nachteile wenn ich Lohnsteuerklasse 6 habe? Normal habe ich Lohnsteuerklasse 1. Bei meinem Job handelt es sich übrigens um einen Job auf Minijobbasis!!
zu 3. Einen Rechtsanwalt kann ich mir leider nicht leisten
Und beim Finanzamt schildere ich einfach den Fall so wie ich es hier getan habe oder?
Zu 1.)
Ich habe sogar Gerichtsurteile zum Herausgabeanspruch:
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/arbeitsp…
http://www.suite101.de/content/herausgabe-der-arbeit…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Zu 2.)
Der Lohnsteuerabzug ist bei Steuerklasse VI höher als bei Steuerklasse I. Im übrigen, wenn Sie eine Lohnsteuerkarte abgeben ist dies aber kein Minijob sondern ein normales Beschäftigungsverhältnis. Wer auf Lohnsteuerkarte arbeitet muss bei einer öffentlichen Sozialversicherung gemeldet werden und es muss Lohnsteuer beim Finanzamt abgeführt werden. Würden Sie auf Minijobbasis arbeiten müsste Sie Ihr Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft anmelden. Eine Lohnsteuerkarte bräuchten Sie dann sowieso nicht, denn alle Abgaben incl. Unfallversicherung werden dann pauschal an die Bundesknappschaft entrichtet.
Zu 3.)
Machen Sie einfach eine Einkommensteuererklärung und teilen Sie dem Finanzamt mit, dass es sich die Bescheinigung von Ihrem unwilligen früheren Arbeitgeber holen soll, der sich weigert die Lohnsteuerkarte herauszugeben.
Ich finde aber leider keinen Paragraphen, den ich in einem Schreiben verwenden könnte
(
Also ich bin auf 100 BIS 400 Euro angestellt ^^ So wie mir mitgeteilt wurde, ist dies dann ein Minijob. Bin ja auch nicht sozialversichert durch meinen Arbeitgeber. Muss dies leider selbst tun -.-
Meine Schwester hat auch einen Minijob und hilft im Rewe aus und musste ihre Lohnsteuerkarte abgeben. Und auch ich musste bei meinem vorherigen Job die Lohnsteuerkarte abgeben (400 Euro Basis!) und auf meiner Lohnabrechnung stand aber irgendwas von Bundesknappschaft. Jetzt habe ich irgendwie leider noch keine Lohnabrechnung bekommen. Wie ich vorhin gesehen habe jedoch Lohn erhalten. Jedoch wird weiter gedrängt dass man meine Karte dringend braucht.
Das Zitat der Urteile dürfte als genügen, notfalls die Urteile mal nach Paragraphen absuchen. Und nochmal, wenn es sich um einen Minijob handelt ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte überflüssig. Man schießt sich damit selbst ins Bein, weil man mit der Lohnsteuerkarte einen regulären Job ausüben könnte neben dem Minijob!!!
Im Übrigen, wenn sich der Ex-Arbeitgeber sich bisher nicht von Ihrer Herausgabeaufforderung hat beeindrucken lassen, dann wird es ein solches Schreiben auch nicht tun. Allein schon, dass ein Rechtsanwalt das Schreiben verfasst hat wirkt oft schon sehr heilsam. Im Übrigen stellen Sie Ihrem Ex-Arbeitgeber einfach die Kosten Ihres Anwalts als Schadenersatz in Rechnung und beantragen Sie vor Gericht Prozesskostenhilfe! Rechtsstaat ist nämlich für alle da!!!
Hallo Daniela,
in diesem Bereich kenne ich mich leider nicht so gut aus. Trotzdem würde ich einfach zur Stadt gehen ihnen deine Geschichte erklären und fragen ob Du eine zweite Lohnsteuerkarte bekommen kannst. Mann kann ja soviel ich weis auch 2 Lohnsteuerkarten haben wenn man zwei verschiedene Jobs macht.
Versuch es doch so, dann kannste das mit der anderen Lohnsteuerkarte die nicht herausgegeben wird einfach aussitzen.
Dann ist deine neuer Chef zufrieden weil er die (2.) Lohnsteuerkarte hat und Du bekommst dein Geld und kannst einfach anfangen das Geld bei deiner alten Chefin abzuzahlen auch wenn sie sich nicht diesbezüglich gemeldet hat.
Ich denke dann kann Dir keiner was.
Wünsch Dir viel Glück und eine baldige Lösung.
LG
Barbara
Hallo,
es ist schon eine Frechheit von Ihrer Chefin, die Lohnsteuerkarte nicht rauszugeben!
Leider können Sie eine zweite Karte (die gleiche) nicht bekommen.
Folgende Möglichkeiten können Sie in Erwägung ziehen:
- Die Chefin soll Ihnen eine Kopie davon schicken. Die Kopie können Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber einreichen. Sobald das Original da ist, leite Sie diese weiter.
- Rechtsanwalt einschalten. In diesem Fall ist es für Sie sicherllich teuer, da Sie wahrscheinlich keine Rechtschutzversicherung haben.
- Sie gehen zum Arbeitsamt und schildern die Situation. Vielleicht kann ein Rechtsanwalt, der dort arbeitet, Ihnen wieterhelfen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
To Van
Hallo Daniela,
Deine ehemalige Chefin MUSS Dir die Lohnsteuerkarte am Ende der Beschäftigung aushändigen. Sie darf sie nicht zurückbehalten. Du könntest Ihr schreiben und mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht drohen.
Ansonsten kannst Du Dir jede Menge neuer Lohnsteuerkarten ausstellen lassen, allerdings mit der Lohnsteuerklasse 6. D.h. das Finanzamt langt ordentlich zu. Du könntest auch versuchen, zu sagen, dass Du die Lohnsteuerkarte verloren hast und bekommst dann für 5 € Gebühr eine neue. Grundsätzlich aber müsste Deinem neuen Arbeitgeber eine Kopie der Lohnsteuerkarte reichen. Das wäre vielleicht eine Kompromisslösung. So kann Deine Chefin die Karte behalten, bis alles korrekt abgerechnet ist und Dein neuer Arbeitgeber kann Dich mit der Lohnsteuerklasse 1 abrechnen.
Allerdings denke ich, dass Du das Geld gar nicht zurück zahlen musst. Schließlich ist es nicht Dein Verschulden, dass sie die Zahlung nicht rechtzeitig eingestellt hat. Zwar muss sie versuchen, die Überzahlung zurück zu erlangen, hat aber keine rechtliche Handhabe, Deine Unterlagen zurück zu behalten. Wenn Du nicht bezahlst, muss sie das Geld notfalls bei Dir einklagen. Aber bei 86 € lohnt sich der Aufwand nicht.
Also, wenn Du einvernehmlich auseinandergehen willst, dann ist das Angebot mit den Ratenzahlungen schon sehr reell. Ich würde vielleicht noch einmal schreiben, dass Du dringend mind. eine Kopie der Steuerkarte brauchst, weil Du sonst nach Steuerklasse 6 abgerechnet wirst und dann Dein Angebot der Ratenzahlung nicht aufrecht erhalten kannst. Ab Januar bekommst Du dann sowieso eine neue Steuerkarte.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
LG
Anja
Hallo Daniela,schicke Deinem alten Arbeitgeber einen Brief per Einschreiben und setze ihm eine Frist von ca.10 Tagen zur Zurückgabe Deiner Lohnsteuerkarte. Sollte er darauf nicht reagieren würde ich zur Stadt gehen und den Fall so schildern wie er ist. Dort werden sie Dir auf jeden Fall weiterhelfen können. Ansonsten bezahlst Du bei Deinem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuergruppe 6. Die zuviel bezahlten Steuern kannst Du dann erst im nächsten Jahr beim Lohnsteuerausgleich zurückfordern.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück. Einen Trost noch: ab 2012 entfällt die lohnsteuerkarte und kein ehemaliger Arbeitgeber kann dich mehr nerven.
Hallo Daniela,
sorry, dass ich Dir jetzt erst antworte.
Grundsätzlich hat Deine ehemalige Chefin keinen Anspruch gegen Dich. Sie kann nur das Geld verlangen, was Sie auch von der Krankenkasse wiederbekommen hat. Wenn Du nur 2 Wochen krankgeschrieben warst, ist mir sowieso nicht verständlich, warum die Krankenkasse zahlen soll. Die zahlt eigentlich erst nach 6 Wochen. So lange ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Deine Lohnsteuerkarte darf Sie natürlich nicht behalten. Das ist Unterschlagung und wenn Sie die Herausgabe von einer Zahlung abhängig macht, dann klingt das fast wie Erpressung. Wende Dich unbedingt an einen Anwalt oder an das Arbeitsgericht (da brauchst Du nicht unbedingt einen Anwalt).
Gefallen lassen solltest Du Dir das jedenfalls nicht.
Hallo,
danke für deine Antwort =)
Jedenfalls ist es so, dass die AOK die ersten vier Wochen (vom Arbeitsantritt) verpflichtet ist Krankengeld zu zahlen und nicht der Arbeitgeber. Wurde mir so von der AOK bestätigt. Meine ehemalige Arbeitgeberin hat das Geld für diese zwei Wochen auch bekommen. Nur hat sie trotzdem noch 87 Euro zu viel an mich bezahlt ihrer Aussage nach.
Naja bin jetzt auch dabei mich ans Arbeitsgericht zu wenden, da ja für 2011 keine neue Lohnsteuerkarte kommt, was ich eigentlich erst gefhofft hatte um ihr somit eins auszuwischen.
Hatte ihr auch eine Ratenzahlung vorgeschlagen worauf kam, dass ich bis zum 15.12. bezahlen soll, weil eine Ratenzahlung wegen Buchführungsgründen nicht möglich ist. Was natürlich wie die totale Verarschung klingt!
Aber trotzdem vielen DAnk für deine Antwort!
LG
hallo liebe daniela das echt der wahnsinn was sich manche einfach so erlauben bei mir ist so ehnlich der fall sie hat mich zum 1.7 gekündigt ich hab sofort ab den 2.7 meine neue stelle gekriegt die ich jezt auch nachge´h mein lohn ist erst gestern gekommen und abrechnung und zeugniss sind auch schon da nur meine lohnsteuer karte nicht die weigert sich die zu schicken und antwoortet mir nicht uf meine sms e mails und telefonate was soll ich machen ich wollte ihr brief per einschreiben schicken und ihr frist von 10 tagen geben und dann ab zu arbeitsgericht