Ex Arbeitgeber zahlt restgehalt nicht aus!

Hallo,

hier der vorherige fall vom anfang April:

"Hallo,

ich habe fristgerecht zum 30.4.2013 gekündigt. Mein Vertrag würde am 31.5.2013 auslaufen in der Probezeit bin ich nicht mehr.

Nun bin Ich ab heute bis zum 26.04.2013 Krankgeschrieben die letzten beiden Tage also 29.&30.04 habe ich meinen resturlaub.

Kann der Arbeitgeber irgendwas nun dagegen tun? Er hat nun die Krankmeldung angezweifelt.

Was kann da jetzt passieren?"

Nun habe ich recht bekommen vom medizinischen dienst und die Krankenkasse hat dem AG mitgeteilt das er verpflichtet ist den Lohn zu zahlen.

So habe seitdem nichts mehr vom AG gehört bin seit 1.5 im neuen job heute war zahltag und was bekam ich … ich bekam 40 € heute als „Lohn/Gehalt“ überwiessen.

Habe diesen Vorfall nun der Krankenkasse gemeldet und dem Betriebsrat des Ex Arbeitgebers. Ebenso habe ich einen termin beim Anwalt am morgigen Mittwoch.

Is alles schön und gut aber ich brauche ja das Geld man hat ja seine laufenden kosten und der ex AG hat sich bestimmt einfach nur zeitgelassen mit der Bearbeitung.

Habe heut emit der Lohnbuchabteilung des EX AG telefoniert diese teilte mir mit das Ihr nichts vorliegt von einer Krankmeldung o.Ä.

Ich habe die Krankmeldung im Briefkasten iengeworfen und zur sicherheit das ganze gefilmt. Die eine Angestellte in der Niederlassung des EX AG sagte mir die Niederlasungsleiterin wartet ab was nun von meinem Anwalt kommt.

Für mich hört sich das an als wolle sie zeit schinden und hat es nicht bearbeitet einfach liegen gelassen.

Was soll ich tun?

Mir wurde schon der Vorschuss den ich jedesmonatsende bekomme um meine fixkosten zu zahlen schon verweigert da er freiwillig war wenn ich jetz net telefon usw zahle (was dadurch nun schon doppelt ist) komm ich dick in die schulden!

Du musst den Arbeitgeber schriftlich auffordern den fehlenden Betrag ( genau beziffern) innerhalb einer bestimmten Frist zu Zahlen und ihm ankündigen sonst vor Gericht zu gehen - was du im Ernstfall auch tun müsstest, ggf. Entstehende Überziehungszinsen o.ä. Müsstest du ebenfalls geltend machen

Alles gute

Hallo,
leider blickte ich nicht richtig durch und verstehe den Zusammenhang nicht.
Da, Sie einen Termin beim RA haben, sollten Sie sich auf seinen anwaltlichen Rat verlassen.

Viel Glück
Trotzkopf

Hallo,
das ist wirklich ein Trauerspiel, was sich manche Arbeitgeber so leisten. Aber hier kann nur der Anwalt helfen, den Sie ja schon eingeschaltet haben. Die Anwaltskosten muss später ohnehin der Ex AG übernehmen. Bis Sie Ihr Geld eingetrieben haben, kann natürlich dauern. Fragen Sie Ihren Anwalt, welche staatlichen Hilfen zur Überbrückung hier möglich sind. Sie würden diese dann ja ohnehin zurückzahlen. Viel Hoffnung habe ich hier allerdings nicht, außer sich privat Geld zu leihen.
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute !!

Beste Grüße

Wenn Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben, sollten Sie ihn alles weitere machen lassen.
Erklären Sie ihm Ihre Situation. Ein Anwaltsschreiben an Ihren alten Arbeitgeber mit der Androhung einer juristischen Auseinandersetzung kann Wunder bewirken.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo,
leider kann mein Mann ihre Fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

Hallo Coov9,

wozu stellst du Dienstag um 18:46 Uhr deine Fragen ins Netz und willst wissen, was du tun sollst, wenn du gleichzeitg sagst, dass du am nächsten Tag einen Termin beim Anwalt hast?

Zum reinen Zeitvertreib gegen deine Langeweile ist das Forum eigentlich zu schade.

Fredo

Hallo,

Ich schlage vor das direkt am Mittwoch dem Anwalt zu übergeben mit den dazugehõrenden Unterlagen’ da nach den Ausführungen ein Termin bereits feststeht.

Mit freundlichen Grüssen

I.Wagner

Hallo, da habe ich leider keine Idee. Du hast schon alles gemacht, was man machen kann. Sorry, Reinhard

Hallo,
Hat der medizinische Dienst der Krankenversicherung die Arbeitsunfähigkeit bestätigt muss der Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsentgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.
Für den Nachweis und die Beweispflicht der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es auch die Möglichkeit eines Einwurf Einschreiben. Von den Filmen der Arbeitsunfähigkeit am Briefkasten des Arbeitgebers rate ich Ihnen ab. Es muss sowieso geklärt werden inwiefern in Streitfall dieser Film als Beweis vor Gericht herangezogen wird. Außerdem vergiftete es sowieso ihr angespannte Atmosphäre zwischen ihnen und dem Arbeitgeber.

Viel Erfolg. Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

hallo,
anwalt für arbeitsrecht einschalten und klage erhaben.
mfg
sn