Ex behauptet, Ex muss beweisen, aber…
Bekam gerade einen Brief vom Abwalt meines Ex.
Ex-Freund? Ex-Mann? Ex-gemeinsame Wohnung?
Darin wird behauptet: Ich hätte seine Tan-Nummern kopiert und damit :Geld von seinem auf mein Konto überwiesen.
Wer behauptet muss den Beweis antreten. Das können auch Anscheinsbeweise sein.
Tatsächlich ist es aber so, dass er mir das Geld überwiesen
hat, damit ich Nebenkosten bezahlen konnte weil er ja bei mir
lebte.
Aha, also gemeinsame Wohnung? Oder hatte er noch seine Wohnung und war bei dir sozusagen zu Besuch? Und jetzt kommts:
Wo und wie waren die TANs untergebracht?
Wie lange „lebte“ der Ex bei dir?
Entsprach es der Üblichkeit, dir Geld zu zahlen, z.B. monatlich für NK, Kost, Logis, andere Leistungen?
Ausserdem hab ich Rechnungen bezahlt, die auf beiderlei „Mist“
Aber nicht beiderlei Namen oder?
gewachsen waren und wo er mir das Geld überwiesen hatte.
Wofür war das und wie oft?
Habe gerade bei meiner Polizeidienststelle nachgefragt, was
ich dagegen machen könne, aber der nette Polizist konnte mich
nur bisschen beruhigen und meinte, wenn er mich anzeigt, dann
könne ich eine Gegendarstellung in meiner Aussage machen, aber
soweit will ichs ja gar nicht kommen lassen.
Wieso, du bist doch unschuldig?
Könnte ich denn iwie beweisen dass ers freiwillig bezahlt hat,
bzw dass ich das Geld nicht „geklaut“ habe?
Im Zus. mit den o. gestellten Fragen. Hier geht es darum ein Bild aufzuzeigen, wie die tatsächlichen Umstände der beiden Ex’s waren.
Andererseits muss auch berücksichtigt werden, dass der Ex einen Weg geht, der wohl, noch dazu mit anwaltlicher Hilfe, überlegt sein wird.
I.d.R. verlangen doch die Ex’s nach Trennung die gegenseitig gewährten Leistungen zurück ohne den Rechtsweg einzuschlagen. D.h. hier muss doch vorher eine Kommunikation stattgefunden haben? Aus deren Folge heraus, jetzt ein Anwalt eingeschaltet wurde.
Die Fakten:
Die streitige Überweisung (oder Überweisung en?)erfolgte online. Es wurde hierfür eine TAN benutzt. Die Überweisung wurde ausgeführt. Es gab demnach auch eine korrekte Anmeldung im Portal der Bank, also mit Benutzername + Passwort.
Wer kannte das Passwort? Ohne Zugang ist auch die TAN nicht zugebrauchen.
Alle Online-Aktivitäten werden durch die Bank aufgezeichnet. Nicht ewig (glaubt man zumindest). Wenn also der der Ex diesen Umstand weiß, spätestens der Anwalt kommt drauf, hat er seiner Bank dies angezeigt, so dass die betreffenden Daten schon mal bereitgestellt werden können als Beweismittel im gerichtlichen Verfahren. Zivil- und/oder Strafverfahren lassen wir mal zunächst offen.
D.h. es ist belegbar, von wo die Verbindung zur Bank hergestellt wurde, IP-Adresse, auch die Nebendaten können noch aufschlußreich sein.
Und hier könnte Licht im Fall werden. Wie sieht’s aus? Ist es dein Anschluss gewesen? Dann könnte der Ex also nach der Trennung zu dir gekommen sein, um zu Fragen „kann ich mal dein Internet benutzen“. Wäre ja möglich.