Ex behauptet, ich hätte Tan kopiert

Bekam gerade einen Brief vom Abwalt meines Ex. Darin wird behauptet: Ich hätte seine Tan-Nummern kopiert und damit Geld von seinem auf mein Konto überwiesen.

Tatsächlich ist es aber so, dass er mir das Geld überwiesen hat, damit ich Nebenkosten bezahlen konnte weil er ja bei mir lebte.

Ausserdem hab ich Rechnungen bezahlt, die auf beiderlei „Mist“ gewachsen waren und wo er mir das Geld überwiesen hatte.

Habe gerade bei meiner Polizeidienststelle nachgefragt, was ich dagegen machen könne, aber der nette Polizist konnte mich nur bisschen beruhigen und meinte, wenn er mich anzeigt, dann könne ich eine Gegendarstellung in meiner Aussage machen, aber soweit will ichs ja gar nicht kommen lassen.

Könnte ich denn iwie beweisen dass ers freiwillig bezahlt hat, bzw dass ich das Geld nicht „geklaut“ habe?

Vielen Dank Silvi

Bekam gerade einen Brief vom Abwalt meines Ex. Darin wird
behauptet: Ich hätte seine Tan-Nummern kopiert und damit Geld
von seinem auf mein Konto überwiesen.

Individuelle Rechtsberatung kann hier niemand leisten. Bitte kontaktiere dafür einen Anwalt!

Nur soviel:
Bei der Bank wird in der Regel gespeichert, wann und von welcher IP- Adresse Überweisungen durchgeführt wurden.
Möglicherweise läßt sich schon damit der Vorwurf widerlegen. Also wenn von Eurem Internet- Anschluß überwiesen wurde, als Du zweifelsfrei z.B. auf Arbeit warst.

Die Bank gibt diese Daten aber nur nach gerichtlicher Aufforderung raus.

Hallo,

Individuelle Rechtsberatung kann hier niemand leisten. Bitte
kontaktiere dafür einen Anwalt!

Warum denn immer gleich zum Anwalt laufen? Ich habe gehört, die wollen für ihre Arbeit bezahlt werden.
Der Ex hat doch die Beweispflicht. Und der nachzukommen, dürfte - falls die geschilderte Sachlage zutrifft - wohl unmöglich sein.
Ich würde abwarten und Tee trinken.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.

Gruß
Pontius

Hallo,
jeder Kunde einer Bsnk hst eine eigene Kundennummer(nicht Kontonummer). Mit dieser Kundennummer loggt er sich beim Onlinebanking ein. Mit welcher Kundennummer die Überweisung dann getätigt wurde, steht (zumindest bei meiner Bank/Arbeitgeber) dann bei der Abbuchung auf dem Kontoauszug.
Außerdem wird er Dir ja wohl die Kontovollmacht entzogen haben und seinen(dir vllt. bekannten Pin) geändert haben.Ohne den Pin kann man ja auch schliesslich keine TAN eingeben!
Eine Frage habe ich noch: Arbeitet die Bank noch mit den vorgedruckten Tan-Briefen oder mit dem Smart-Tan-Leser? Wenn sie mit dem zweiten arbeitet, dann kannst du dich beruhigt zurücklehnen.Um damit zu überweisen, musst du eine Vollmacht bzw. über eine EC-Karte über sein Konto verfügen. anders geht das gar nicht…
Ich denke, der Tipp mit der Uhrzeit kann ausserdem hilfreich sein.

LG bienewilli1

Hallo,
jeder Kunde einer Bsnk hst eine eigene Kundennummer(nicht
Kontonummer). Mit dieser Kundennummer loggt er sich beim
Onlinebanking ein.

Hi,

bist du dir da sicher? Wenn es um ein einziges Konto geht, warum sollte man dann verschiedene Kundennummern haben. Bei unserer Bank zumindest loggt man sich fürs Online-Banking mit der Kontonummer und der PIN ein, mehr nicht.

Gruß

Samira

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Ex behauptet, Ex muss beweisen, aber…

Bekam gerade einen Brief vom Abwalt meines Ex.

Ex-Freund? Ex-Mann? Ex-gemeinsame Wohnung?

Darin wird behauptet: Ich hätte seine Tan-Nummern kopiert und damit :Geld von seinem auf mein Konto überwiesen.

Wer behauptet muss den Beweis antreten. Das können auch Anscheinsbeweise sein.

Tatsächlich ist es aber so, dass er mir das Geld überwiesen
hat, damit ich Nebenkosten bezahlen konnte weil er ja bei mir
lebte.

Aha, also gemeinsame Wohnung? Oder hatte er noch seine Wohnung und war bei dir sozusagen zu Besuch? Und jetzt kommts:
Wo und wie waren die TANs untergebracht?
Wie lange „lebte“ der Ex bei dir?
Entsprach es der Üblichkeit, dir Geld zu zahlen, z.B. monatlich für NK, Kost, Logis, andere Leistungen?

Ausserdem hab ich Rechnungen bezahlt, die auf beiderlei „Mist“

Aber nicht beiderlei Namen oder?

gewachsen waren und wo er mir das Geld überwiesen hatte.

Wofür war das und wie oft?

Habe gerade bei meiner Polizeidienststelle nachgefragt, was
ich dagegen machen könne, aber der nette Polizist konnte mich
nur bisschen beruhigen und meinte, wenn er mich anzeigt, dann
könne ich eine Gegendarstellung in meiner Aussage machen, aber
soweit will ichs ja gar nicht kommen lassen.

Wieso, du bist doch unschuldig?

Könnte ich denn iwie beweisen dass ers freiwillig bezahlt hat,
bzw dass ich das Geld nicht „geklaut“ habe?

Im Zus. mit den o. gestellten Fragen. Hier geht es darum ein Bild aufzuzeigen, wie die tatsächlichen Umstände der beiden Ex’s waren.
Andererseits muss auch berücksichtigt werden, dass der Ex einen Weg geht, der wohl, noch dazu mit anwaltlicher Hilfe, überlegt sein wird.
I.d.R. verlangen doch die Ex’s nach Trennung die gegenseitig gewährten Leistungen zurück ohne den Rechtsweg einzuschlagen. D.h. hier muss doch vorher eine Kommunikation stattgefunden haben? Aus deren Folge heraus, jetzt ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Die Fakten:
Die streitige Überweisung (oder Überweisung en?)erfolgte online. Es wurde hierfür eine TAN benutzt. Die Überweisung wurde ausgeführt. Es gab demnach auch eine korrekte Anmeldung im Portal der Bank, also mit Benutzername + Passwort.

Wer kannte das Passwort? Ohne Zugang ist auch die TAN nicht zugebrauchen.

Alle Online-Aktivitäten werden durch die Bank aufgezeichnet. Nicht ewig (glaubt man zumindest). Wenn also der der Ex diesen Umstand weiß, spätestens der Anwalt kommt drauf, hat er seiner Bank dies angezeigt, so dass die betreffenden Daten schon mal bereitgestellt werden können als Beweismittel im gerichtlichen Verfahren. Zivil- und/oder Strafverfahren lassen wir mal zunächst offen.

D.h. es ist belegbar, von wo die Verbindung zur Bank hergestellt wurde, IP-Adresse, auch die Nebendaten können noch aufschlußreich sein.
Und hier könnte Licht im Fall werden. Wie sieht’s aus? Ist es dein Anschluss gewesen? Dann könnte der Ex also nach der Trennung zu dir gekommen sein, um zu Fragen „kann ich mal dein Internet benutzen“. Wäre ja möglich.

Hi,

wie das technisch mit Pin und TAN geht, ist für’s erst nicht relevant.

Ich nehme mal an, du hast die Überweisung nicht vorgemommen:

Dann kann er erst mal behaupten, was er will. Du nimmst dir einen Anwalt, den du eine entsprechende Antwort formulieren lässt, oder (das würde ich machen), tust überhautp nichts.

Zum Anwalt gehen und den irgendwelchen Mist schreiben zu lassen, das kann jeder. Soll er dich doch verklagen, eine Falschaussage vor Gericht wird er sich bestimmt zwei mal überlegen. Falls er doch Klage einreicht, auch kein Problem. Er muss seine Behauptung beweisen, und das wird er nicht können. Die Tatsache, dass du evtl. die Möglichkeit hattest, die Überweisung zu tätigen, beweist nichts, da müsste schon mehr kommen. Wenn er klagt, solltest du dich aber von einem Anwalt vertreten lassen.

Falls du sogar beweisen kannst, dass er lügt, kannst du dir überlegen, ihn anzuzeigen (falsche Verdächtigung oder sowas…). Da könnte z. B. interessant sein, seit wann er von der Überweisung weiß (z.b wann er Kontoauszüge gezogen hat, online in sein Konto geschaut hat u. ä) und wann er das Schreiben in Auftrag gegeben hat.

Also ruhig bleiben und sehen, ob da noch was kommt…

Hallo Samira,

da bin ich mir ganz sicher. Ich arbeite bei einer Bank.

B.

Hallo,

da bin ich mir ganz sicher. Ich arbeite bei einer Bank.

unud Du kennst Dich mit den online-Verfahren von allen rd. 2300 deutschen Kreditinstituten aus? Ich bin beeindruckt.

Gruß
C.

man sieht, es laufen hier einige Leute rum, die nur nörgeln wollen. Weiter so. Auf weiteren Unsinn werde ich nicht antworten.

B

man sieht, es laufen hier einige Leute rum, die nur nörgeln
wollen. Weiter so. Auf weiteren Unsinn werde ich nicht
antworten.

Gut, dann werde ich das erledigen: es gibt durchaus Kreditinstitute, die neben Kontonummern auch Kundennummern vergeben. Es mag auch welche geben, die bei und- oder oder-Konten verschiedene Kundennummern für die Kontoinhaber vergeben und es mag sogar welche geben, bei denen diese Kundennummer bei jedem Buchungsposten auf dem Kontoauszug angegeben wird, aber keiner dieser drei Punkte gilt für alle Kreditinstitute in Deutschland.

Im übrigen arbeiten auch Köche, Empfangsdamen und Fahrer bei Banken. Das Argument, bei einer solchen tätig zu sein, ist für sich genommen also kein besonders gutes.

Gruß
C.