Ich habe seit längerem Probleme mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Es ist ein nicht unbekanntes Kanalbau-Unternehmen im Ruhrbegiet.
Aufgrund personaler Differenzen wurde mir am 30.09.2011 die schriftliche fristgerechte Kündigung zum 31.10.2011 ausgesprochen. Dazu wurde ich den letzten Monat, denn ich noch hätte arbeiten müssen, freigestellt, der mit meinen bis dato noch vollständig unbenutzten 20 Resturlaubstagen verrechnet wurde.
Nach einem letzten persönlichen Gespräch mit meinem Chef wurde mir versichert, dass die entsprechenden Gehälter für September und Oktober pünktlich zum 15.10.11 und 15.11.11 gezahlt würden. Ebenso wie die Aussage getroffen wurde, dass mir die fehlenden Unterlagen per Post zugesandt werden würden.
All das war bis zum 20.11.2011 nicht eingetreten und ich konnte auch kein Arbeitslosengeld I beantragen, da mir die Arbeitgeberbescheinigung fürs Arbeitsamt nach Abgabe beim AG auch nicht ausgehändigt wurde. Da ich zu dem Zeitpunkt weder Erspartes noch eine Rechtsschutzversicherung hatte, blieb mir nur der Gang zum Amtsgericht und zum Antrag auf Prozesskostenhilfe, welches ich auch in Anspruch nahm und dann meinen ehemligen AG auf Zahlung verklagte.
Das Uteil wurde im Dezember 2011 vom Arbeitsgericht zu meinen Gunsten gefällt und mein Ex-Chef erhielt einen Titel und die Aufforderung zur Zahlung meiner Ausstände. Allerdings tauchte weder er, noch ein vertretender Anwalt, zur Gerichtsverhandlung auf. Im Janunar und im Februar 2012 waren noch immer keine Gelder geflossen, also hat mein Anwalt das Urteil vollstrecken lassen, allerdings war dies auch nicht sehr fruchtbar.
Zwischendurch kam dann mal eine Reaktion auf die Klage. Man schrieb mir, dass man Willens sei, den offenen gerichtlichen Betrag zu begleichen, allerdings sei eine Einmalzahlung nicht möglich und man bot eine zweierlei Ratenzahlung an, dass der erste Betrag in der Woche vor Ostern und der zweite Betrag in der Woche nach Ostern gezahlt werden wolle. Die ist - oh, Wunder - NICHT der Fall gewesen.
Mittlerweile steht der Mai vor der Tür und ich habe seit kurzem wieder ein Beschäftigungsverhältnis. Aber dennoch habe ich immernoch nicht das mir zustehende Geld von meinem Ex-AG erhalten und sollte dies auch im Mai noch nicht der Fall sein, so wird mein Anwalt den Antrag auf Insolvenz gegen die Firma bzw. den Chef stellen.
Nun aber meine Frage: Was kann ich tun, wenn auch die Insolvenz fehlschlägt und die Chancen immer mehr schwinden, dass ich mein Geld noch bekomme?