Durch gemeinsamen Erbvertrag ,der explizit auch nach Scheidung Gültigkeit hat ist die Ex-Frau alleinige Vorerbin. Die Tochter ist „nur“ Nacherbin. Darf die Exfrau sich nach seinem Tod auch Zutritt zur Wohnung verschaffen? Oder andersherum, darf die Tochter nach seinem Tod überhaupt einfach in die Wohnung des Vaters und Hausrat sichten etc. oder macht sie sich dann strafbar?
also DEN Erbvertrag müsste sich mal ein Anwalt genau ansehen. Sofern nicht bestimmte Scheidungsmodalitäten einzeln und genau geregelt sind, gilt m. W. n. das Gesetz, wonach alle ehe- und erbrechtlichen Ansprüche mit der Scheidung entfallen.
Als Nacherbin hat die Tochter erst mit dem Tod der Mutter („Ex-Frau“) Anspruch auf das dann verbliebene Erbe. Sie hat damit im Fall des Todes des Vater keinen Zugriff auf Hausrat etc. sondern allenfalls einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil aus dem Vermögen des Vaters.
Dieser Anspruch besteht nur in Geld gegen die Vorerbin. Sie kann dafür ein Nachlassverzeichnis verlangen. Und sogar bei der Sicherung des Nachlasses anwesend sein - was ihr im Zweifel wenig nützt, wenn die Erbin schon zügig „aufgeräumt“ hat .