Ex-Freund aus der Wohnung bekommen?

Auch dann, wenn es nach bisheriger Absprache sie ist, die die
Miete zahlt? Oder ist sein Verhalten als Auflösung dieses
internen Vertrags zu verstehen?

Naja, das hatte ich jetzt so nicht aus der Frage erlesen. Allein die Tatsache, dass sie immer die Miete zahlt, reicht normaler Weise nicht aus, um eine vertragliche Regelung dahingehend anzunehmen (müsste halt näher aufgeklärt werden).

Wenn das aber so ist, dann wäre jedenfalls hinsichtlich der Mietzahlungen ein Ausgleichsanspruch nicht gegeben, hinsichtlich der Gerichtskosten aber schon, denn diesbezüglich gibt es ja keine Regelung.

Gruß
Dea