Es ist folgende Situation gegeben:
Mann und Frau wohnen zusammen stehen auch beide im Mietvertrag.
Beide gehen arbeiten.
Frau hat bisher immer die Miete bezahlt, Mann hat den Einkauf bezahlt.
Nun ist die Beziehung zwischen Mann und Frau beendet.
Frau bezahlt immer noch die Miete.
Mann und Frau zahlen den Einkauf getrennt jeder bezhalt seins.
Mann wollte sich eine neue Wohnung suchen tut es aber nicht.
Welche möglichkeiten bleiben Frau jetzt?
Kann sie ihm eine frist setzen und dann vor die Tür setzen auch wenn er bis dahin nix neues hat weil ja beide im Mietvertrag stehen?
Hallo,
Kann sie ihm eine frist setzen und dann vor die Tür setzen
auch wenn er bis dahin nix neues hat weil ja beide im
Mietvertrag stehen?
Beide sind im Mietvertrag, also hat sie schlechte Karten. Er muss nicht gehen wenn er nicht will.
Aber zahlen muss er und zwar die Hälfte, wenn sie nachweisen kann, dass die gesamte Miete von Ihrem Konto überwiesen wird (Nebenkosten auch?)
Sie könnte ganz locker eine Forderung an ihn stellen (schriftlich, mit Einschreiben persönliche Übergabe oder Rückschein) und wenn er nicht zahlt, einen Mahnbescheid beantragen. Inwieweit die Forderung rückwirkend geltend gemacht werden könnte weiss ich leider nicht, aber ein paar Monate bestimmt (Anwalt fragen).
So würde ich es machen bzw. ich würde zu meinem Anwalt gehen, der macht es in der Regel kurz und schemrzlos und immer zu meiner Zufriedenheit …
LG jasmin
Hallo Jasmin,
aber was wäre denn, wenn der Mann einfach seinen Anteil bezahlt? Dann könnte er doch einfach dort wohnen bleiben. Sie will doch hypothetisch, dass er sich ne Wohnung sucht, auszieht und sie die Bude behält.
Und was wäre, wenn er nicht zahlt? Dann kann sie ihn mahnen, einen Titel erwirken, verklagen meinetwegen, das volle Programm halt, gerne. Aber rausschmeißen kann sie ihn nicht.
Ich bin deshalb so stutzig, weil man annehmen darf, eine fiktive Person, nennen wir sie AA, hatte vor längerer Zeit einen fast baugleichen Fall erlebt, nur anstelle einer Beziehung eine 2er WG, aber AA und BB im Vertrag.
Das ging nur über einen neuen Mietvertrag und der vorherigen Kündigung des alten, demzufolge halt nur mit einem gewissen Goodwill der Parteien.
Besagter Mann im UP braucht einem neuen Vertrag nicht zuzustimmen und kann sich im vorliegenden Fall gegen eine Kündigung ohne weiteres zur Wehr setzen. Ziemlich blöde Situation. Er braucht noch nicht mal Angst haben, aus der Wohnung zu fliegen, wenn er seinen Mietanteil nicht bezahlt, der vollständige Mietzins geht ja zu Lasten der Ex.
Beste Grüße
Annie
Was vergessen!!Wie üblich das Wichtigste!!
und kündigen können auch nur beide zusammen.
Hallo Jasmin,
aber was wäre denn, wenn der Mann einfach seinen Anteil
bezahlt? Dann könnte er doch einfach dort wohnen bleiben. Sie
will doch hypothetisch, dass er sich ne Wohnung sucht,
auszieht und sie die Bude behält.Und was wäre, wenn er nicht zahlt? Dann kann sie ihn mahnen,
einen Titel erwirken, verklagen meinetwegen, das volle
Programm halt, gerne. Aber rausschmeißen kann sie ihn nicht.
(…)
Beste Grüße
Annie
Völlig richtig, den gemeinsamen Mietvertrag können nur beide gemeinsam kündigen.
Die Frau muss es sogar dann machen, wenn der Mann doch auszieht, sonst kann Sie, wenn sie diese Wohnung später selbst aufgeben will, den Vertrag ohne seine Zustimmung nicht beenden.
Umgekehrt genauso, auch Sie kann nicht einfach ausziehen ohne entspr. Kündigung.
G imager
Hallo,
aber was wäre denn, wenn der Mann einfach seinen Anteil
bezahlt? Dann könnte er doch einfach dort wohnen bleiben.
Ja klar, wäre sein recht.
Und was wäre, wenn er nicht zahlt? Dann kann sie ihn mahnen,
So sehe ich das, ja
Aber rausschmeißen kann sie ihn nicht.
Korrekt. Momentan, unter diesen Umständen zumindest nicht.
…einen fast baugleichen Fall erlebt, nur anstelle einer
Beziehung eine 2er WG, aber AA und BB im Vertrag.
Das ging nur über einen neuen Mietvertrag und der vorherigen
Kündigung des alten, demzufolge halt nur mit einem gewissen
Goodwill der Parteien.
Richtig. Beide müssen sich einig sein, zur Not über Anwälte Einigung erziehlen.
Besagter Mann im UP braucht einem neuen Vertrag nicht
zuzustimmen und kann sich im vorliegenden Fall gegen eine
Kündigung ohne weiteres zur Wehr setzen.
Richtig.
Ziemlich blöde Situation.
Ja, blöd ist noch nett ausgedrückt.
Er braucht noch nicht mal Angst haben, aus der
Wohnung zu fliegen, wenn er seinen Mietanteil nicht bezahlt
der vollständige Mietzins geht ja zu Lasten der Ex.
Korrekt
Ausser sie zahlt auch icht mehr und provoziert so eine Kündigung von seiten des Vermieters. Dann wären beide aus dem Vertrag raus, ohne das sie ihn betteln mus. Aber sie muss natürlich auch ausziehen.
LG Jasmin
Hallo,
Völlig richtig, den gemeinsamen Mietvertrag können nur
beide gemeinsam kündigen.
Die Frau muss es sogar dann machen, wenn der
Mann doch auszieht, sonst kann Sie, wenn sie diese Wohnung
später selbst aufgeben will, den Vertrag ohne seine Zustimmung
nicht beenden.
Umgekehrt genauso, auch Sie kann nicht einfach
ausziehen ohne entspr. Kündigung.
Falls sie es wirklich drauf anlegt da raus zu kommen, dann sollte sie die zahlung einstellen. enteder ER wäre gezwungen zu zahlen, oder die Kündigung vom Vermieter käme nach 2 Monaten eingeflattert. In diesem Fall muss SIE nicht auf SEINE Einwilligung zur Kündigung hoffen.
Ich denke ihre Optionen wären:
- Sie findet schell eine Einigung mit ihm.
- Sie zahlt weiterhin alleine und wohnt mit ihm.
- Sie stellt die zZhlung ein und riskiert somit eine Kündigung des Vermieters.
Andere Wege sehe ich nicht.
LG jasmin
Hallo Jasmin,
Ich denke ihre Optionen wären:
[…]
- Sie stellt die zZhlung ein und riskiert somit eine
Kündigung des Vermieters.
na, diese Option sollte sie mal ganz schnell vergessen, weil sie richtig teuer werden kann.
Gruß
Joschi
Hallo Jasmin,
Ich denke ihre Optionen wären:
[…]
- Sie stellt die zZhlung ein und riskiert somit eine
Kündigung des Vermieters.na, diese Option sollte sie mal ganz schnell vergessen, weil
sie richtig teuer werden kann.
Theoretisch ja. Prkatisch aber spreche ich aus Erfahrung.
Einen Ex los zu bekommen kann sich über 1 - 2 Jahre hinweg ziehen und wird langfristig noch viel teurer. Abgesehen vom phsychischen Stress. Also kurz und schmerzlos, in den sauren Apfel beissen und Kosten zahlen und hinterher die Hälfte der Kosten inkl. seine halben Mieten einfordern (ich weiss nicht wie lange sie die rückwirkend fordern kann, aber ein paar monate sollten es sein)Wenn ich SIE wäre, würe ich noch heute zum Anwalt RENNEN, würde mir viel Ärger und Kosten sparen, auch wenn ich die Kosten des Anwaltes (vorerst) zahlen müsste. Fraglich noch, ob dies von IHM wieder zurück gefordert werden könnte, je nach dem wie der Fall liegt.
Oder aber ER will sich die fristlose Kündigung nicht antun und wird an ihrer Stelle die Miete voll zahlen … liegt ja an ihm.
Wieso soll SIE alles zahlen? Wenn sie nicht mehr zahlt wäre ER verpflichtet zu zahlen - so sehe ich das, denn beide stehen im Vertrag. Wenn er es nicht tut - ERST DANN wäre eine Kündigung von seiten des Vermieters sicher.
LG Jasmin
du übersiehst hierbei nur, dass der VM sich an beide wenden kann und zwar an den bei dem das Geld leichter zu holen ist… da können schnell unschöne Kosten für sie entstehen.
mal im Ernst:
wenn ich den gerichtlichen Weg einschlagen will, dann fordere ich von meinem Ex die Zustimmung zur Kündigung- notfalls halt gerichtlich.
beim Weg über den Vermieter:
- hab ich keinen Einfluß auf den Zeitpunkt der Kündigung
- kann ich die Kosten des Verfahrens (erst mal) komplett selbst bezahlen
- hat der Vermieter mich als Gesamtschuldner für seine Forderungen
- habe ich - selbst wenn ich ausziehe - immer noch das Problem das mein Ex möglicherweise nicht auszieht
- …
wirklich keine gute Idee
Gruß
Joschi
du übersiehst hierbei nur, dass der VM sich an beide wenden
kann und zwar an den bei dem das Geld leichter zu holen ist…
da können schnell unschöne Kosten für sie entstehen.
aber nur für die 3 mieten plus gerichtskkosten , welche sie von ihm halb zurück verlangen kann
sonst können es locker 12-24 mieten werden (plus gerichtskosten)
aber nur für die 3 mieten plus gerichtskkosten , welche sie
von ihm halb zurück verlangen kann
dann stell dir mal folgenden Verlauf vor:
12/2010: Mieterin stellt Zahlung ein
02/2011: Vermieter mahnt Miete an
05/2011: Vermieter kündigt fristlos
06/2011: Vermieter reicht Räumungsklage ein
12/2011: Gericht gibt Räumungsklage statt und stellt Mieter Frist zum Auszug bis 02/2012
02/2012: Mieterin zieht aus, Ex räumt die Wohnung nicht
04/2012: Vermieter beauftragt Gerichtsvollzieher mit Räumung
05/2012: Gerichtsvollzieher räumt
jetzt überleg dir das nochmal mit den Kosten…
Hallo!
Falls sie es wirklich drauf anlegt da raus zu kommen, dann
sollte sie die zahlung einstellen. enteder ER wäre gezwungen
zu zahlen, oder die Kündigung vom Vermieter käme nach 2
Monaten eingeflattert.
Oder der Vermieter erwirkt einen Mahnbescheid gegen sie, den er notfalls gerichtlich durchsetzen kann, dann lässt er sie pfänden, sie zahlt zusätzlich die Gerichtskosten, bekommt unter Umständen einen negativen Schufaeintrag - und steht am Ende genau da, wo sie angefangen aht: Ex-Freund in der Wohnung, sie zahlt die Miete. Nur, daß sie jetzt um Geld ärmer und Erfahrung reicher ist.
Der einzige Weg ist: Sie kündigt die Wohnung. Seine Zustimmung muss notfalls gerichtlich erzwungen werden. Dann bittet sie den Vermieter, ihr einen neuen Vertrag zu geben. Da Chancen stehen da mE gut, da sie ja auch bisher die „Zahlerin“ war und der Vermieter weiß, woran er mit ihr ist (mal vorausgesetzt, daß Verhältnis zum Vermieter ist gut.) Neuen Mieter suchen macht nur Arbeit und birgt die Gefahr, in die Kloschüssel zu greifen.
Übrigens: Wenn die Mieterin wirklich glaubt, durch Nichtzahlen den Vermieter für ihre Zwecke einspannen zu können, dann sollte sie bedenken: So was spreicht sich auch rum. zukünftige Wohnungsuchen könnten dadurch schwierig werden.
Gruß,
Max
Sie könnte -ein gutes Verhältnis vorausgesetzt- vorab mit dem VM sprechen, die Miete nicht zahlen, dem VM aber jeden Monat eine Sicherheitsleistung in Höhe einer Monatsmiete zukommen lassen und dann irgendwann die Kündigung erhalten. Manchmal klappt es auf diese Art. Kann aber auch richtig in die Hose gehen.
vnA
aber nur für die 3 mieten plus gerichtskkosten , welche sie
von ihm halb zurück verlangen kanndann stell dir mal folgenden Verlauf vor:
12/2010: Mieterin stellt Zahlung ein
02/2011: Vermieter mahnt Miete an
05/2011: Vermieter kündigt fristlos
Das sehe ich ganz trocken.
Genau hier würde ich den besten Tag aussuchen an dem ER nicht da ist (Arbeit?) und dem Umzugsunternehmen beim Ausräumen und der Putzkollone beim Putzen der Wohnung helfen.
Seine Sachen werden mit verladen, entweder in den Keller der neuen Wohung oder Lager, bekommt er natürlich zurück (unter welchen Umständen klärt mein Anwalt, ob oder ob nicht erst offenen Schulden zurück bezahlt werden)
Er kann sich gerne mit mir streiten um Sachen zurück offene Schulden zurück. Dieser Streit steht in den Sternen - mal sehen wie weit er bereit ist zu gehen, seinen Kosten steigen im Übrigen je verlohreren Tag weiter … Dem sehe ich gelassen entgegen.
Gequirlte Hühnerkacke lasse ich mir ungern auftischen. Wenn er sich verhält wie ein Idiot, dann behandel ich ihn auch so.
06/2011: Vermieter reicht Räumungsklage ein
Braucht er nicht, denn die Wohnung ist leer. Gekündigt wurde fristlos. Wohnung ist leer. Wohnung kann von IHR übergeben werden.
Mir ist schon klar, das es so nicht korrekt ist. Aber nur so funktioniert es. Offensichtlich stört es IHN nicht kostenlos dort zu wohnen und sich entgegen den Absprachen zu verhalten. Spätestens nachdem er die Absprachen ignoriert, ist bei mir Schluss mit Lustig.
Solchen Herren kann man leider nur helfen, indem man sie vor vollendete Tatsachen stellt.
LG Jasmin
Hallo,
Prkatisch aber spreche ich aus Erfahrung.
Du solltest ganz schnell aufhören, Deinen Einzelfall zu einer allgemeinen Regel zu erklären. Das kann bös ins Auge gehen.
Zudem ist hier das Brett ‚Mietrecht‘. Nicht der Stammtisch. Und über google findet man die Beiträge hier. Deshalb wäre es sinnvoll, sich die Folgen zu überegen, bevor man derart wüste Ratschläge verteilt.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
aber nur für die 3 mieten plus gerichtskkosten , welche sie
von ihm halb zurück verlangen kann
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Sie ist allein für die Nichtzahlung verantwortlich, warum sollte er dafür zahlen müssen?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
aber nur für die 3 mieten plus gerichtskkosten , welche sie
von ihm halb zurück verlangen kannWie kommst Du denn auf das schmale Brett? Sie ist allein für
die Nichtzahlung verantwortlich, warum sollte er dafür zahlen
müssen?
Jetzt steht ich aber auf dem Schlauch.
Es zahlt keiner die Miete, worauf hin der Vermieter kündigt und die 3 Mieten dazu einklagt. Die Kündigung ist rechtmäßig, da die Nichtzahlung nicht verschuldet sein muss.
Also lautet das Urteil, dass die Beklagten gesamtschulderisch verpflichtet werden, die Mieten zu zahlen, die Wohnung zu räumen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Jetzt zahlt sie die 3 Mieten und die Kosten des Rechtsstreits und kann für beides die Hälfte nach § 426 BGB von ihm zurück verlangen.
Gruß
Dea
Hallo,
Jetzt zahlt sie die 3 Mieten und die Kosten des Rechtsstreits
und kann für beides die Hälfte nach § 426 BGB von ihm zurück
verlangen.
Auch dann, wenn es nach bisheriger Absprache sie ist, die die Miete zahlt? Oder ist sein Verhalten als Auflösung dieses internen Vertrags zu verstehen?
Gruß
loderunner (ianal)