Ex Freund bedroht Tochter. Wie ist die Vorgehensweise bei der Polzei, wenn Anzeige erstattet wurde ?

Meine Tochter wurde von einem Ex in einem Cafe mit den Worten bedrängt: „ich hole jetzt mein Messer und steche Dich ab“. Sowohl meine Tochter als auch der Ex sind volljährig, aber auch geistig etwas behindert. Meine Frau und ich haben bei der Polizei Anzeige erstattet, weil wir auch keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zu dem Herrn haben. Jetzt nach ca. 6 Monaten ohne irgendeine Info schickt mir die Staatsanwaltschaft einen Brief, wonach das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wurde. Meine Frage lautet, ob davon auszugehen ist, das die Polizei mit dem Betroffenen gesprochen hat oder nicht. Eigendlich wollten wir mehr auch gar nicht mit der Anzeige erreichen. Kann mir das jemand beantworten ?

Er wurde von der Polizei zur Vernehmung einbestellt
Wenn er der Aufforderung nachgekommen ist und eine Aussage gemacht hat, leitet die Polizei das Vernehmungsprotokoll an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.
Diese entscheidet dann ob das Verfahren eingestellt oder eröffnet wird. ramses90

Es ist nicht gesagt, der Beschuldigte ist zur Polizei gegangen, das muss er ja auch gar nicht.
Er könnte sich zum Beispiel selbst oder über einen Anwalt zum Vorwurf äußern. Oder auch nicht.
Mit ihm persönlich muss niemand (Polizei oder Staatsanwalt) gesprochen haben.

Nur eine Anmerkung. „Kein öffentliches Interesse“ bedeutet nur, es wird von Staatswegen nichts weiter unternommen. Ihr als Eltern oder die Tochter könnt natürlich auf dem Privatklageweg das Verfahren einleiten.

MfG
duck313

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Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Wir erinnern uns doch lebhaft an das Behördenversagen in Fall Amri. Die verwalten solche Vorgänge wie die Wilden, aber der Schutz der Bürger ist ihnen ziemlich völlig egal. Mit Sicherheit wurde eine Akte angelegt mit einer Vorgangsnummer und einem Aktenzeichen, darauf kannst du wetten!