Ex-Freund Geld geliehen

Hallo,

ich habe meinen damaligen Freund Geld gegeben um ein Auto zum Kaufen. Leider habe ich nichts schriftliches. Habe ich eine Chance das Geld wieder zu bekommen wenn er nicht zahlen will?

Gruß
Simone

Hallo,

ich habe meinen damaligen Freund Geld gegeben um ein Auto zum
Kaufen. Leider habe ich nichts schriftliches. Habe ich eine
Chance das Geld wieder zu bekommen wenn er nicht zahlen will?

Haste denn was mündliches, sprich: Zeugen?

Wenn nein, du also _gar nichts_ als Beleg hast, frage ich mich, warum Du das hier fragst.

Malte.

Weg isses

Hallo,

ich habe meinen damaligen Freund Geld gegeben um ein Auto zum
Kaufen. Leider habe ich nichts schriftliches. Habe ich eine
Chance das Geld wieder zu bekommen wenn er nicht zahlen will?

Hallo Simone
Ich auch .Ich hab das mit dem Anwalt durchgesprochen ,es wird nichts ,wenn man nichts schriftliches hat.
Ich habe mich dann von dem Traum verabschiedet ,das Geld wiederzu bekommen.

Gruss
Kosmokatze

Hallo Simone,

Habe ich eine Chance das Geld wieder zu bekommen wenn er nicht
zahlen will?

Wenn er wirklich nicht will, wohl eher nicht.

Solltest Du ihn verklagen wollen, müsstest Du nachweisen, dass tatsächlich Geld geflossen ist und dass es nur geliehen war und nicht etwa geschenkt. Also, wenn nichts schriftliches da ist, gibt es Zeugen? Wenn nicht, sehe ich eher schwarz.

Sorry
Martin

Hallo!

Rechtlich gesehen muss er dir das zurückzahlen.

Hast du das Geld in bar übergeben und nur eine mündliche Vereinbarung ohne irgendeinen Zeugen geschlossen, dann kannst du deine Forderung im streitigen Verfahren nicht nachweisen. Dann bleibt nur tricksen, also zB mit ihm schriftlich unschuldig korrespondieren, vielleicht erwähnt er ja irgendwann einmal das Darlehen oder anerkennt indirekt sogar. So würde ich das versuchen. Möglich wäre auch einmal einfach einen Mahnbescheid zu beantragen und zu schauen, ob ein Widerspruch kommt - wenn nein, dann hast du Glück, wenn ja dann hast du pech und betreibst die Forderung nicht weiter. Die Kosten des Mahnverfahrens sind halt dann pfutsch.

Gruß
Tom

Hi Martin,

wenn sie nachweisen kann, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt der Betrag von ihrem
Konto abgehoben wurde und zur selben Zeit ein Auto auf seinen Namen angemeldet
wurde, wäre das doch ein brauchbares Indiz, oder?

Grüße vom T.

Hi Telefonmann,

ja, es wäre ein Indiz, aber eben KEIN Beweis!!! Mit anderen Worten: Dieses Indiz allein reicht nicht.

Gruß
Martin