EX-Freundin verlangt mehr Kindesunterhalt

Hallo an alle!

Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

Ich habe eine kleine Doppelhaushälfte für mich gekauft mit 5 Zimmern, rund 97 qm². Das Haus gehört mir, also nur ich stehe im Grundbuch und ich trage allein die Finanzierung für die nächsten 38 Jahre.

Nun zieht mein Lebensgefährte in ein paar Monaten mit ein. Er hat eine Tochter die aber bei der Mutter lebt.Im Haus sind zwei kleine Kinderzimmer vorgesehen, eines davon für sie und eines falls mal ein Kind dazu kommen würde. Das Zimmer für die Tochter muss ich vorhalten weil sie uns laut Vorgabe sonst nicht besuchen und bei uns übernachten darf.

Mein Freund wird mir einen Haushaltszuschuss von 450,00 € zahlen (Lastenzuschuss, Strom, Öl, Wasser, Versicherungen, Steuer etc.). Er zahlt von den Hausnebenkosten also jeweils die Hälfte und zusätzlich einen Lastenzuschuss zu meiner Finanzierung. Keine Miete, da wir die versteuern müssten.

Nun kommt seine EX Freundin an und sagt, er solle mehr Unterhalt ab März zahlen, da ich ja genug Geld habe um ein Haus zu kaufen und er dann keine Kosten mehr hätte (Miete etc.). Quasi soll ich seine Kosten übernehmen und er dann dafür mehr Kindesunterhalt zahlen, obwohl ich das Kinderzimmer für die kleine mitfinanziere.

Kann sie das einfach bestimmen und mehr Geld forden, nur weil ich ein Haus gekauft habe?

Soll ich mit meinem Freun dirgendwas schriftlich abmachen und es ihr vorlegen, dass er die gleichen Kosten hat wie vorher zur Miete?

Ich bin für jede Hilfe dankbar, denn diese Frau nutzt uns aus wo sie nur kann, verlangt dauernd nur Geld, zusätzlich zum Unterhalt.

Mal ist es Kleidung, dann Schulbedarf, dann die Klassenfahrt usw. Die Kleine ist in der 4. Klasse und hat noch die Erstausstattung von der Einschulung. Sie bekommt nichts neues und auch kein warmes Mittagessen, da die Mutter nie zuhause ist. Ich frag mich wohin das Geld geht und wieso sie immer mehr Geld braucht.

Bin ich verpflichtet jetzt für meinen Freund aufzukommen und er muss erhöhrten Unterhalt zahlen?

Hallo,

was die Ex will und was ihr wirklich gerichtlich bzw. gesetzlich zusteht, sind zwei paar unterschiedliche Stiefel. Selbst wenn ihr Anwalt schreiben sollte, heißt das nur, dass er ihre Interesse vertritt und Euch möglichst viel Geld aus der Tasche ziehen will.

Zum Beispiel muss im Normalfall zu Klassenfahrten nichts dazu bezahlt werden, wenn die Klassenfahrt und deren etwaigen Kosten einige Monate vorher angekündigt wird.

Schulbedarf, Kleidung muss sie vom Unterhalt bezahlen.

Dein Freund sollte die zwischen Euch vertraglich ausgemachten Kosten per Überweisung auf Dein Konto bezahlen. Ob Ihr der Ex antwortet oder nicht, liegt in Eurem Bereich. Ich persönlich würde es nicht tun und sie auflaufen lassen.

Gruß

Hallo,

ich denke nicht, dass das so einfach ist. Dein Freund sollte sich anwaltliche Hilfe suchen und den Unterhalt gerichtlich regeln lassen.

Das dazu. Den Rest kannst du lesen, oder auch nicht.

Nimms mir nicht übel, es hat immer einen schalen Beigeschmack, wenn die „Neue“ sich in den Kindesunterhalt einmischt. Ich kann gut verstehen, wirklich sehr gut, wie stressig und nervig es ist, sich mit einer Exfrau auseinander setzen zu müssen, die nun mal leider nie „weg“ sein wird, sondern durch das gemeinsame Kind immer präsent ist.

Versetz dich mal in ihre Lage. Nicht um sie zu entschuldigen, sondern um zu verstehen was in ihr vorgehen mag. Da ist ein Exmann der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt, vielleicht den niedrigsten Betrag. Dann mit der „Neuen“ Frau zusammen zieht, die ein Haus kauft für das er angeblich nichts bezahlen muss. Während ich als Mutter einer Tochter dauernd schauen muss, wie ich klar komme und dann auch noch mit den Vorwürfen konfrontiert werde „wo das Geld wohl bleibt, kein warmes Mittagessen…“ und das von einer Frau, die keine eigenen Kinder hat.

Ich denke es wäre für alle Beteiligten besser, wenn ihr eine Ebene sucht auf der ihr euch alle wohlfühlt. Denn sie wird präsent bleiben. Euer ganzes gemeinsames Leben lang.

Gruß, DC

Zunächst muß man mal festhalten, unterhaltspflichtig ist nur der Kindesvater und nicht dessen Partnerin. Unterhaltsberechtigt ist nicht die Kindesmutter, sondern das Kind. Wenn der Vater den gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, dann ist es gar nicht so einfach, die Unterhaltsforderungen zu erhöhen, es sei denn, der Vater verdient überdurchschnittlich viel.

Diesen Forderungen der Kindesmutter muß nicht nachgekommebn werden, es sei denn, die Forderungen werden im Namen des Kindes vom Gericht bestätigt. In solchen Streitfällen nehmen die Gerichte oftmals Erfahrungswerte, was das Leben einer Person im Normalfall kosten würde, hierbei würde die Miete sammt Nebenkosten mit einberechnet werden. Die Unterkunfstkosten des Kindesvaters würden dann weitaus mehr als die 400.- Euro betragen.

Man kann sich das ja an Hand der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechnen. Der Kauf einer Haushälfte, zumal nicht Er der Käufer ist, hat damit überhaupt nichts zu tun und geht weder das Kind, noch die Kindesmutter etwas an.

hallo ,

also …ob du ein haus gekauft hast oder nicht hat die ex überhaupt nicht zu interessieren …den du hast weder mit dem kind noch mit dem unterhalt etwas zu tun (selbst wenn ihr heiraten würdet hättest du mit dem unterhalt nichts zu tun )

wenn sie mehr geld will …braucht ihr ihr nicht mehr geld zu geben … (es sei den der unterhalt wird von einem gericht festgelegt -oder das jugendamt verlangt auskunft über das einkommen von deinem partner --dann muss er auskunft geben )

auch sonderzahlungen zb klassenfahrten (die auch per antrag von den argen /jobcenter übernommen werden -auch bei geringverdienern o.ä,) usw muss dein partner eigentlich nicht zahlen …es sei den er tut dies freiwillig ( den schliesslich hat die mutter den unterhalt ,das kindergeld und eventuell noch wohngeld oder hartz 4 darüber ist dann auch der unterhalt für das kind gesichert )

sollte die kurze irgendetwas brauchen …zb ranzen o.ä. dann kann ich euch nur den tipp geben besorgt nen ranzen ,klamotten oder sonstiges aber gebt der mutter kein bargeld --es kommt eh nicht beim kind an .

mehr unterhalt kann sie nicht fordern -nur aufgrund der tatsache das du ein haus gekauft hast und er bei dir einzieht … berechtigung zu einer höheren forderung besteht nur wenn dein partner „sehr gut verdiener“ ist oder wenn das kind die nächste altersklasse erreicht hat (laut düsseldorfer tabelle).

und was euer zusammen ziehen angeht …ich würde einen untermietvertrag machen … das hat auch (glaube ich keine steuerrechtliche relevanz-bin mir aber nicht ganz sicher ) den die hauptlast zahlst ja hauptsächlich du …und er beteiligt sich an den nebenkosten …du hast ja durch seine „mietzahlungen“ kein zusätzliches einkommen !

und solange kein schreiben vom familiengericht kommt braucht er keinen höheren unterhalt zahlen …und du musst auch nicht komplett für ihn aufkommen …den es gibt auch beim unterhalt den sogenannten selbstbehalt …der lang bei arbeitlosen bei 770 euro und bei berufstätigen bei 980 euro …

gruss nancy

Hallo sternchen,
solange ihr nicht verheiratet seid, hast du keinerlei verpflichtungen für deinen lebensgefährten. für seinen unterhalt ist einzig seine vermögenslage ausschlaggebend.

einige infos sind leider unzureichend:
wieviel verdient der lebensgefährte? kann er den mindestunterhalt für das kind zahlen? z.B.

angenommen, erverdient 1.500 euro netto. dann verbleiben ihm, wenn er arbeitet, 950 euro selbstbehalt. und er kann den regelsatz für das 9jährige Kind (364 euro abzüglich hälftiges kindergeld) von den verbleibenden 550 euro locker zahlen.
durch sein zusammenziehen mit dir, könnte ihm sogar ein vorteil unterstellt werden (haushaltsersparnis), was im schlimmsten fall durch ein gericht zur herabsetzung des selbstbehaltes führen könnte. und zudem ist die tabelle für zwei kinder ausgelegt. wenn er also nur eine tochter hat, kann schlimmstenfalls die km „im auftrag des kindes“ eine erhöhung des regelsatzes einklagen.
ich kann nur empfehlen, abzuwarten und ohne titel nichts zu tun, als den regulären setz zu zahlen. falls es zur klage kommte, wäre immer noch zu überlegen, ob der lg nicht lieber miete statt lastenzuschuss zahlen sollte … (ich kenne die entstehenden kosten dadurch aber nicht).
und: eigene gemeinsame kinder (d.h. erhöhung der zahl unterhaltsberechtigter minderjähriger ist das einzige mittel, was tatsäclich die barunterhaltsbelastung senkt. zum zimmer für das wochenendgastkind: sie braucht kein einzelzimmer, sondern nur eine geeignete unterkunft: ihr könnt also locker drei gemeinsame nachlegen. :wink:
viel glück und halte die ohren steif

marqueena

Hallo,

für den Freund aufkommen müssen Sie natürlich nicht, er zahlt ja auch einen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten im Haus, diese kosten würde ich einer Miete vergleichbar ansetzen.
Miete hat aber jeder, sie spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle.
Ob er mehr Unterhalt zahlen muss, kann man nicht beantrworten( sein verdienst ist nicht bekannt),allerdings muss er nicht mehr zahlen, weil Sie sich ein Haus kaufen konnten.
Ich würde der Forderung mit einer Gegenrechnung kommen:
wenn sich das Kind regelmäßig beim Vater aufhält, hat die Mutter Ersparnisse für die Nahrung an diesen Tagen.

Mit Gruß