Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr vorherigen lebens erzählen würde, kontaktiert über Facebook, ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?
Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese „Informationen“ auch weiter geben?
Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr
vorherigen lebens erzählen würde, kontaktiert über Facebook,
ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?
Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese
„Informationen“ auch weiter geben?
Tatsachen sind immer wahr, sonst wären sie keine, oder?
Das Problem mit dem Verteilen von - du nennst es: „Informationen“ - ist, dass es sich hierbei sehr wohl um eine Straftat - Beleidigung - handeln kann, selbst wenn der Wahrheitsgehalt des Behaupteten außer Frage steht.
Der Charakter der Beleidigung geht dann hervor aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah. Der Gesetzgeber möchte also denjenigen armseligen Zeitgenossen aufs niederträchtige Maul hauen, die wahre Informationen allein deshalb verbreiten, um anderen zu schaden. http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html
Aber da du ja nicht dazu gehörst und über die Ex-Freundin nur sagst: „Was ich zufällig gerade dir als ihrem neuen Freund nicht mitzuteilen versäumen möchte: Sie war früher deutsche Meisterin im Bodenturnen“, ist das keine Beleidigung, weil die Weitergabe der Information offenkundig weder geeignet ist, ihre Ehre zu verletzen, noch in dieser Absicht geschah.
wer seine Ex-Freundin verrät, verrät sich selber. Dann weiß jeder, das ist ein Verräter, ein niveauloser Mensch, einer, vor dem man sich in Acht nehmen muß, oder einfach gesagt: ein Charakterschwein.
wer seine Ex-Freundin verrät, verrät sich selber. Dann weiß
jeder, das ist ein Verräter, ein niveauloser Mensch, einer,
vor dem man sich in Acht nehmen muß, oder einfach gesagt: ein
Charakterschwein.
Und wenn der neue Freund der eigene beste Freund ist und die Exfreundin dazu neigt, bei Vollmond Hundewelpen zu ersäufen?
Am besten, man spart sich derartige Kommentare - insbesondere, wenn man die näheren Umstände nicht kennt - und geht auf die rechtlichen Aspekte der Frage ein, wenn man denn dazu etwas zielführendes beizutragen hat.
Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr
vorherige sL ebens erzählen würde, ihn kontaktiert über Facebook,
ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?
Was für vermeintliche „Fakten“ sind das denn?
Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese
„Informationen“ auch weiter geben?
Wenn man ein armseliges Arschloch ist, kann man das machen, solange es
tatsächlich nachweisbare Fakten sind.
Wir reden hier ja nicht von Stil, von sinnvollen Reaktionen oder von Charakterstärke des Ex-Freundes, nicht wahr?
Dein Kommentar gefällt mir
Ja, rechtlich wird hier einem wenig geholfen, ich denke mir nur dass was einem passiert(negatives) ist sollte nicht auch einem anderen passieren.
Deine Anfrage steht jetzt zwar im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, aber als die (meisten) Antworten geschrieben wurden stand sieh noch in einem Beziehungs-Brett! Daher darfst du auch bei diesen älteren Antworten keinen rechtlichen Rat erwarten!
könntest du mir noch sagen welche Strafe?
bzw wofür bestraft? und Begründung?
§ 192 StGB in meinem Link verweist auf § 185 StBG, auch verlinkt. Dort stehen das Strafmaß und die Beschreibung der Tatmerkmale.
Was meinst du mit „Begründung“? Begründung dafür, dass Beleidigung eine Straftat ist? Steht seit über hundert Jahren so im Strafgesetzbuch. Bisher hat’s niemanden gestört, insbesondere nicht die Beleidigten.
angenommen Ex-Freundin X gibt aber zu wild mit Männern aus der Disco liebe zu machen, so ist es doch Fakt, zumal der jenige der diesen Liebenakt mit ihr vollzogen hat es ebenfalls zugibt.
Von einer Beleidigung zu sprechen wenn man sie dann als Frau die gerne mal einen Mann den sie nicht kennt mit sich nachhause nimmt um mit ihm zu schlafen ist da doch keine Beleidigung.