Ex Freundin verraten

Komme gleich zum Punkt.

Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr vorherigen lebens erzählen würde, kontaktiert über Facebook, ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?
Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese „Informationen“ auch weiter geben?

Es könnte dem Gebiß zum Nachteil geraten…

Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese
„Informationen“ auch weiter geben?

Insofern dies der Wahrheit entspricht und derjenigeauch Beweise & Zeugen hätte, dann wäre es kein Thema.

Gruss

der Kölsche

Komme gleich zum Punkt.

Ich auch.

Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr
vorherigen lebens erzählen würde, kontaktiert über Facebook,
ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?
Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese
„Informationen“ auch weiter geben?

Tatsachen sind immer wahr, sonst wären sie keine, oder?

Das Problem mit dem Verteilen von - du nennst es: „Informationen“ - ist, dass es sich hierbei sehr wohl um eine Straftat - Beleidigung - handeln kann, selbst wenn der Wahrheitsgehalt des Behaupteten außer Frage steht.

Der Charakter der Beleidigung geht dann hervor aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah. Der Gesetzgeber möchte also denjenigen armseligen Zeitgenossen aufs niederträchtige Maul hauen, die wahre Informationen allein deshalb verbreiten, um anderen zu schaden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html

Aber da du ja nicht dazu gehörst und über die Ex-Freundin nur sagst: „Was ich zufällig gerade dir als ihrem neuen Freund nicht mitzuteilen versäumen möchte: Sie war früher deutsche Meisterin im Bodenturnen“, ist das keine Beleidigung, weil die Weitergabe der Information offenkundig weder geeignet ist, ihre Ehre zu verletzen, noch in dieser Absicht geschah.

auch grußlos

Hallo,

wer seine Ex-Freundin verrät, verrät sich selber. Dann weiß jeder, das ist ein Verräter, ein niveauloser Mensch, einer, vor dem man sich in Acht nehmen muß, oder einfach gesagt: ein Charakterschwein.

Pfui

wer seine Ex-Freundin verrät, verrät sich selber. Dann weiß
jeder, das ist ein Verräter, ein niveauloser Mensch, einer,
vor dem man sich in Acht nehmen muß, oder einfach gesagt: ein
Charakterschwein.

Und wenn der neue Freund der eigene beste Freund ist und die Exfreundin dazu neigt, bei Vollmond Hundewelpen zu ersäufen?

Am besten, man spart sich derartige Kommentare - insbesondere, wenn man die näheren Umstände nicht kennt - und geht auf die rechtlichen Aspekte der Frage ein, wenn man denn dazu etwas zielführendes beizutragen hat.

Pfui

Gesundheit.

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Hallo,

Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr
vorherigen lebens erzählen würde…

Klingt in meinen Ohren sehr nach nachtreten…

Grüße,
Tinchen

Komme gleich zum Punkt.

Wenn man dem neuen Freund seiner Ex Freundin Fakten über ihr
vorherige s L ebens erzählen würde, ihn kontaktiert über Facebook,
ist das dann sowas wie Rufmord und somit strafbar?

Was für vermeintliche „Fakten“ sind das denn?

Oder kann man sofern es wahre Tatsachen sind diese
„Informationen“ auch weiter geben?

Wenn man ein armseliges Arschloch ist, kann man das machen, solange es
tatsächlich nachweisbare Fakten sind.

Wir reden hier ja nicht von Stil, von sinnvollen Reaktionen oder von Charakterstärke des Ex-Freundes, nicht wahr?

armseliger Gruß

wie süß du einem ein schlechtes Gewissen einreden willst

Nachtreten ist das beste

hast du vollkommen recht, aber das gefällt dem jenigen in meinem Bespiel

Dein Kommentar gefällt mir
Ja, rechtlich wird hier einem wenig geholfen, ich denke mir nur dass was einem passiert(negatives) ist sollte nicht auch einem anderen passieren.

könntest du mir noch sagen welche Strafe?
bzw wofür bestraft? und Begründung?

Hi,

Ja, rechtlich wird hier einem wenig geholfen

STOP!

Deine Anfrage steht jetzt zwar im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, aber als die (meisten) Antworten geschrieben wurden stand sieh noch in einem Beziehungs-Brett! Daher darfst du auch bei diesen älteren Antworten keinen rechtlichen Rat erwarten!

Gruß,
Tinchen

Häää ne?1?! ich habe es unter Rechtsfragen gepostet, wenn dann wurde es von den Admins hier verschoben aber sonst kann das nicht sein.

könntest du mir noch sagen welche Strafe?
bzw wofür bestraft? und Begründung?

§ 192 StGB in meinem Link verweist auf § 185 StBG, auch verlinkt. Dort stehen das Strafmaß und die Beschreibung der Tatmerkmale.

Was meinst du mit „Begründung“? Begründung dafür, dass Beleidigung eine Straftat ist? Steht seit über hundert Jahren so im Strafgesetzbuch. Bisher hat’s niemanden gestört, insbesondere nicht die Beleidigten.

angenommen Ex-Freundin X gibt aber zu wild mit Männern aus der Disco liebe zu machen, so ist es doch Fakt, zumal der jenige der diesen Liebenakt mit ihr vollzogen hat es ebenfalls zugibt.
Von einer Beleidigung zu sprechen wenn man sie dann als Frau die gerne mal einen Mann den sie nicht kennt mit sich nachhause nimmt um mit ihm zu schlafen ist da doch keine Beleidigung.

Mag sein, ich bemerke gerade, dass ich mich in diesem Milieu nicht auskenne.