Ex Höchstbieter ist jetzt wieder Höchstbieter

Hallo Forumler,

Folgende Situation: Xox war Höchstbieter und ist von Bahlsen überboten worden.

Bahlsen hat sein Gebot zurückgezogen (angebl. falscher Betrag).

Nun ist Xox automatisch wieder Höchstbieter geworden und hat auch die Auktion gewonnen.

1 Minute vor Ende (ich war nicht am PC) schreibt Xox mir eine Mail, er will den Artikel nicht mehr und ich solle sein Gebot löschen, da er es nicht mehr kann und sich nach einem ähnlichen Artikel umgesehen hat.

Xox meint, mit seiner Mail wäre die Sache erledigt und er hatte schon anderweitig gekauft. Sollte ich ihm eine schlechte Bewertung geben, so wird er gleiches mit Gleichem vergelten.

Es geht um einen Artikel von mehreren hundert EUR. Ich meine , dass Xox wenigstens meine enstandenen Kosten (ca. 10 EUR) bezahlen muß.

Wie seht Ihr die Angelegenheit.

Viele Grüße Michael

Hallo Michael,

nach den Regeln von eBay ist ein Gebot so lange gültig, bis der Bieter überboten wurde. Da Xox hier überboten wurde, ist sein altes Gebot nicht mehr gültig. Es ist doch nur normal, daß er sich in dem Fall anderweitig nach dem Artikel umgeschaut hat.

Xox meint, mit seiner Mail wäre die Sache erledigt und er
hatte schon anderweitig gekauft.

Recht hat er.

Es geht um einen Artikel von mehreren hundert EUR. Ich meine ,
dass Xox wenigstens meine enstandenen Kosten (ca. 10 EUR)
bezahlen muß.

Die Provision bekommst Du von eBay wieder. Auf den Einstellkosten bleibst Du sitzen.

viele Grüße,

Ralf

Die Provision bekommst Du von eBay wieder. Auf den
Einstellkosten bleibst Du sitzen.

Es sei denn beide Parteien einigen sich auf Rückzuges des Kaufvertrages und der VK stellt diesen nicht verkauften Artikel nocheinmal ein (gleichen Konditionen natürlich) und wenn er dann verkauft wird, werden keine Einstellgebühren berechnet.
Ist praktisch wie Ersatz dergleichen :wink:

Hallo,

Es sei denn beide Parteien einigen sich auf Rückzuges des
Kaufvertrages und der VK stellt diesen nicht verkauften
Artikel nocheinmal ein (gleichen Konditionen natürlich) und
wenn er dann verkauft wird, werden keine Einstellgebühren
berechnet.

Hast Du das schon einmal ausprobiert? m.W. nach werden nur bei nicht verkauften Artikeln die Gebühren erstattet. Dass das auch bei Stornierung geht, ist mir neu.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

Es sei denn beide Parteien einigen sich auf Rückzuges des
Kaufvertrages und der VK stellt diesen nicht verkauften
Artikel nocheinmal ein (gleichen Konditionen natürlich) und
wenn er dann verkauft wird, werden keine Einstellgebühren
berechnet.

Hast Du das schon einmal ausprobiert? m.W. nach werden nur bei
nicht verkauften Artikeln die Gebühren erstattet. Dass das
auch bei Stornierung geht, ist mir neu.

Ist seit Feb. so

Hallo,

Ist seit Feb. so

Das war mir neu. Vielen Dank für die Info.

viele Grüße,

Ralf