Ex Mann droht gemeinsamen Sohn zu entführen

Hallo,
die KM hat schon öfter Probleme mir ihrem „noch“ Mann bezüglich des Umgangs mit dem gemeinsamen Sohn gehabt.

Unter anderem hat der KV Besuchsrecht eingeklagt aber hält sich nicht an die vor Gericht festgelegte vereinbarung.

Der KV WILL seinen Sohn sehen wenn und wann es IHM passt. Es SOLL niemals an den Wochenenden wie vor Gericht festgelget bei ihm übernachten sondern nur in der Woche.
Begründung: Er müsse um den Unterhalt zahlen zu können angeblich jetzt auf einmal JEDES Wochenende freiwillig arbeiten wird aber im gegenzug in Discotheken oder so gesehen.
Nun hat der KV der KM gestern angedroht wenn der den Sohn nächste Woche nicht von Mi-Do zur übernachtung bekommt wird er das Kind entführen.
Der Junge ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und geht täglich von halb 8 bis 14 uhr in den Kindergarten.
Die KM nimmt diese Drohung sehr sehr ernst da er gebürtiger Pole ist und somit Verwante und Bekannte in Polen hat.
Er hat schon nach der Trennung im Sep. 2010 mehrmals mit Gewahlt dem kind und der Familie sowie der KM selber gedroht.

Wie die KM nicht wusste war der KV schon mehrmals Vorbestraft.

Es liegt geteiltes Sorgerecht vor!

Was sollte die KM jetzt tun?

Bitte um HILFE

Hallo,
es besteht die Möglichkeit sich ans Jugendamt zu wenden und zu erwirken, dass der Vater das Kind nur noch unter Aufsicht sehen darf. Müssten Sie mal mit dem Jugendamt klären ob das in Ihrem Fall möglich ist. Erzählen Sie dem Jugendamt von den Drohungen mit Gewalt und Entführung und wie ernst Sie die Sache nehmen.

Auch würde ich den Kindergarten einbeziehen und die Lage schildern. Die dürfen sich bei geteiltem Sorgerecht zwar nicht weigern dem Vater das Kind mitzugeben aber zumindest könnte man vereinbaren, dass sie die Übergabe hinauszögern und sie umgehend informieren.

Führen Sie Protokoll wann der Vater das Kind hätte nehmen sollten und dies nicht getan hat (Zeugen hierfür sind manchmal hilfreich). Wenn Sie den Arbeitgeber Ihres Ex kennen könnten Sie vielleicht mal bei dem Anrufen und nachfragen wegen der WE arbeit.

„Nun hat der KV der KM gestern angedroht wenn der den Sohn nächste Woche nicht von Mi-Do zur übernachtung bekommt wird er das Kind entführen.“

Ich kann Ihren Ex nicht beurteilen aber ich würde mir überlegen, ob er für diesen Tag vielleicht schon eine Entführung geplannt hat und ihm das Kind auf keinem Fall geben. Es mag übervorsichtig sein aber lieber einmal zu vorsichtig…

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Viele Grüße und viel Glück

ICH WÜRDE RATEN SOFORT ANTRAG BEIM GERICHT AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG ZU STELLEN. DIE VERMUTUNG, DASS DER KV DIES ANDROHT REICHT SCHON AUS.

EVTL. IST DER ANTRAG AUF ÜBERTRAGUNG DES ALLEINIGEN SORGERECHTS ERFORDERLICH. MIT DER ANGST LEBEN ZU MÜSSEN, KANN MAN DER MUTTER NICHT ANTUN. ES IST IMMER DIE ENTSCHEIDUNG DES RICHTERS! SOLLTEN GENÜGENT BEWEISE VORLIEGEN, SO KANN EIN VERSTÄNDSNISVOLLER RICHTER IMMER FÜR DAS KIND ENTSCHEIDEN. ENTWEDER REDEN SIE MIT DEM KV DES KINDER, UND DIESER STELLT SEINE DROHUNGEN EIN, ODER ES FÜHRT KEIN WEG AM GERICHT VORBEI.

Hallo,
ich kann nur jedem raten, das Gespräch miteinander zu suchen.
Sollte dies nicht unter vier Augen möglich sein, bitte das Jugendamt und/oder einen Mediator einbeziehen.

Hier geht es um die Rechte eines Kindes, das ein Anrecht auf beide Elternteile hat.
Der Entzug eines Elternteils kann das Kind schwerwiegend und nachhaltig schädigen!

Sollte eine ernste Bedrohung für das Kind entstehen oder vorhanden sein, bitte das Jugendamt informieren oder beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung auf alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht stellen.

Da die Trennung erst 3 Monate her ist, sieht das ganze etwas nach Machtkampf und Streit auf Paarebene aus.
Das ist aufgrund der verletzten Gefühle nachvollziehbar, sollte allerdings schnell beendet werden, denn das Kind wird darunter leiden!

Was spricht dagegen, Vater und Kind die Übernachtung auch innerhalb der Woche zu ermöglichen?
Für das Kind ist es wichtig, geregelten und umfangreichen Umgang mit beiden Elternteilen zu haben,
Wochentage spielen dabei keine Rolle.
Vielleicht können sie sich ja auf zwei Wochenenden und zwei Übernachtungen innerhalb der Woche einigen.

MFG,
Michael

hallo monalein,

das hört sich nicht gut an!!!
auf jedenfall sofort den anwalt und das jugendamt informieren, die polizei sollte auch verständigt werden.

der KV muss sich nun einmal an die auflagen des gerichts halten. zumal der kleine schließlich in den kiga geht, was für ihn (den kleinen) im übrigen sehr wichtig ist.

im kiga sollte geregelt sein, dass der KV den kleinen nicht abholen darf. sollte der KV auftauchen, muss man dich sofort informieren und am besten auch gleich die polizei. dann sollte über eine einstweilige verfügung nachgedacht werden, sodass sich der KV eurem haus bzw. eurer wohnung nicht nähern darf.

also sofort zum anwalt!!!

viele grüsse und viel erfolg
vom
früchtchen

Hallo,

ich denke, daß sie nichts tun kann, außer das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbstimmungsrech zu beantragen, mit dem entsprechenenden Begründungen. Gut wären Beispiele, bei denen man keine gemeinsamen Entscheidungen treffen konnte… Zur Prüfung würde ich um einen Umgangspfleger bitten, der die Situation beim KV prüft, da dieser sich nicht an die Umgangsregelungen hält.

Nette Grüsse