Hallo,
die KM hat schon öfter Probleme mir ihrem „noch“ Mann bezüglich des Umgangs mit dem gemeinsamen Sohn gehabt.
Unter anderem hat der KV Besuchsrecht eingeklagt aber hält sich nicht an die vor Gericht festgelegte vereinbarung.
Der KV WILL seinen Sohn sehen wenn und wann es IHM passt. Es SOLL niemals an den Wochenenden wie vor Gericht festgelget bei ihm übernachten sondern nur in der Woche.
Begründung: Er müsse um den Unterhalt zahlen zu können angeblich jetzt auf einmal JEDES Wochenende freiwillig arbeiten wird aber im gegenzug in Discotheken oder so gesehen.
Nun hat der KV der KM gestern angedroht wenn der den Sohn nächste Woche nicht von Mi-Do zur übernachtung bekommt wird er das Kind entführen.
Der Junge ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und geht täglich von halb 8 bis 14 uhr in den Kindergarten.
Die KM nimmt diese Drohung sehr sehr ernst da er gebürtiger Pole ist und somit Verwante und Bekannte in Polen hat.
Er hat schon nach der Trennung im Sep. 2010 mehrmals mit Gewahlt dem kind und der Familie sowie der KM selber gedroht.
Wie die KM nicht wusste war der KV schon mehrmals Vorbestraft.
Es liegt geteiltes Sorgerecht vor!
Was sollte die KM jetzt tun?
Bitte um HILFE