Ex-Mann geht in Insolvenz was ist mit dem Haus?

Guten Morgen,

nur am Rande darf ich einen weit verbreiteten Irrtum richtig stellen: wenn jemand zahlungsunfähig ist, dann muss er nicht Insolvenz anmelden. Es macht doch keinen Sinn, wenn jemand schon pleite ist, dass er sich durch die Insolvenz dann noch „pleiter“ macht. Und ob er - falls er dies überhaupt beantragt hat - die Restschuldbefreiung am Schluss der Wohlverhaltensphase erhält, bleibt abzuwarten, den hierzu werden die jeweiligen Gläubiger gehört. Würden Sie denn - wenn Sie Gläubiger wären - freiwillig auf Forderungen verzichten?

Das Problem in dem vorliegenden Fall ist, dass es nur eine „Einbahnstraße“ gibt. Im ungünstigsten Falls macht der Insolvenzverwalter seine Rechte aus dem Besitz Ihres Ex Ehemannes geltend, aber Sie werden allenfalls an der Insolvenz Masse beteiligt, sofern sie überhaupt Anwendungsrechte haben. Wenn also dann die Insolvenz-Masse (nach Befriedigung von Gerichtskosten und Insolvenzverwalterkosten!!) überhaupt ausreicht, dann können die Gläubiger etwas erwarten. Wenn aber nichts vorhanden ist, dann wird auch nichts bezahlt.

Sorry. Dennoch viel Glück.

Hallo Kati,

auch Geschenke werde unter Umständen nicht mit zum Zugewinn gezählt.

Ich glaube, dass du nicht weiterkommst, wenn du deine Infos über ein Forum holst. Ich selbst hatte damals einen schlechten Anwalt und einen äußerst männerfreundlichen Richter. Ich habe finanziell auch alles verloren. Wenn man einen Gegner hat, der weiß, wie man etwas bezeichnen muss, um es zu bekommen, dann sollte man dieses Gefecht nicht allein ausstehen.

Ich würde dir dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht um Rat zu fragen. Ich weiß nicht, wie weit du in dem Verfahren Scheidung bist. Ob du schon einen Anwalt hast. Aber besonders in Sachen Zugewinn und Immobilie kannst du hier sehr viele fatale Fehler machen, die dich letztendlich ruinieren können.

Solltest du dir keinen Anwalt leisten können, zahlt dir das Gericht die Beratung beim Fachanwalt und übernimmt unter gewissen Umständen auch die Kosten für das Scheidungsverfahren.

Das Geld aus den Erbschaften, egal, ob du sie vor oder während der Ehe erhalten hast, gehören bei dir im Zugewinn mit zu deinem Anfangsvermögen und stehen dir zu.

Letztendlich wird das Gericht über den Zugwinn entscheiden. Ich gehe davon aus, dass erst dein Zugwinn aus der gesamten Masse herausgezogen wird, bevor andere Gläubiger an der Reihe sind. Sonst würdest du ja mit deinem Vermögen ebenfalls haften und er würde sich einen Vorteil verschaffen. Dieses sollte unbedingt von einem Anwalt dem Gericht vorgebracht werden.

Es wird kein leichter Weg. Aber du solltest nicht aufgeben. Lasse dich nicht unterkriegen!

Ich wünsche Dir auch ein frohes Weihnachtsfest. Trotz aller Sorgen. Würde gerne erfahren, wie es bei Dir weitergeht?

Liebe Grüße
Stefanie

hei kati
also zunächstmal sind schenkungen, erbe, die dein ex während der ehe erhält nicht zugewinnträchtig in der werthöhe und führen auch nicht zu einem positiven ausgleich für dich ! allenfalls die wertsteigerung, die eine immobilie nach der übertragung erfährt, könnte, wenn sie denn feststellbar ist und nachgewiesen wird, einer teilung unterliegen. die von seinem vater übertragene ideelle Haushälfte im zuge einer vorgezogenen Erbschaft oder Schenkung fließt zunächst mal zu null in die auseinandersetzung ein. allerdings wird es ein wertgutachten geben, das der insoverwalter in auftrag geben wird bei einem gerichtlich zugelassenen vereidigten hausschätzer/gutachter und aus diesem gutachten wird ablesbar sein, welchen wert das haus hatte bei übertragung der anteile zum damaligen wert und den wert den es heute hat, der differenzbetrag könnten genau dann den wert darstellen von dem du auf grund der zugewinn gemeinschaft einen anteil dann beanspruchen könntest, wenn er denn dann realisierbar wäre. der zwangsverwalter wird entscheiden müssen/können ob überhaupt ein verkaufserlös in einer zwangsverwertung über zwangsversteigerung zum zwecke der auflösung der gemeinschaft vater/sohn als gemeinschaftliche eigentümer überhaupt ein sinnvoller betrag erzielt werden könnte oberhalb der verschuldung auf dieses haus oder nicht. wenn ein höherer verkaufspreis als die verschuldung auf dem haus erzielbar ist, erst dann wird ein zwangsverwalter in der inso auf eine zwangsversteigerung oder verkauf des hauses zum zwecke der auflösung der vater-/Sohn-gemeinschaft drängen. Wenn dein Exmann intelligent seine Inso vorbereitet hätte, hätte er maßnahmen vorher ergriffen - wie rückübertragung seiner haushälfte auf den vater wegen „zerrüttung der familären verhältnisse“/Rückverkauf/übermäßige Belastung mit Grundschulden seitens Bank/Geschwister/fremde dritte, so daß ein insoverwalter nicht mehr auf die Idee kommt, dieses haus im rahmen einer inso über die Zwangsversteigerung zu realisieren … oder aber der Vater erwirbt das haus in der zwangsversteigerung (eigentlich ja nur die hälfte des sohnes) für nen appel und nen ei - so daß letztendlich auch deinerseits wegen eines nicht realisierten mehrwerts/wertsteigerung - dann amtlich festgestellt durch zwangsversteigerungserlös - in der vergangenen ehe auch keine zugewinnanteile entstanden sind !!

war das nen bißchen verständlich ?

ich frage mich natürlich - du verläßt deinen mann und verlangst trotz selbstgewählter isolation von der ehe nun, daß er dafür blecht ? hast in seinem haus gewohnt, sein gehalt vershoppt, hast dich an seinem dicken konto gesonnt - dir womöglich einen neuen lover geangelt und willst ihn jetzt, wo er in seinen geschäften mal nicht mehr so erfolgreich ist und die dicken scheinchen für dich springen läßt, auch noch finanziell ausziehen ??

kati sowas kriegen nur frauen hin -
ein kirchliches eheversprechen, "bis dass der tod euch scheidet! ist damit genaus ein lippenbekenntnis wie ich will dich immer lieben - es weicht einem „sich aus dem staub machen“ wenns dem partner geschäftlich schlechter geht ! und nimm noch mit was nicht niet- und nagelfest ist !

Kati, solche rosenkriegsfrauen sind in meinen augen schon eine Schmach, was eine gesellschaft hervorbringen kann !

Gruß
Michael

Hallo,

die Forderungen hättest Du unbedingt anmelden müssen, da hat der Anwalt gepennt!!
Ich weiss nicht wie alt Deine Kinder sind, aber wenn er nicht zahlt könntest Du auch Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und dieses holt sich das dann vom Kindsvater wieder.

Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss

Grundsätzlich gilt als eine der Bedingungen ein gemeinsames Zusammenleben von Vater oder Mutter und dem unterhaltsberechtigten Kind im gleichen Haushalt - ob im eigenen Haushalt oder einem anderen spielt dabei keine Rolle. Weiterhin muss das Kind folgende Bedingungen erfüllen, damit dem Unterhaltsvorschuss stattgeben werden kann:

Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt liegt in Deutschland
Der unterhaltspflichtige Elternteil kommt den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB nicht oder nur teilweise bzw. unregelmäßig nach.
Kind lebt beim alleinerziehenden Elternteil und hat zudem das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet (der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit zunehmendem Alter auch die besonderen Belastungen im Rahmen der Erziehungen wegfallen).

Guten Abend

wird schwer Ansprüche geltend zu machen wenn Insolvenz angemeldet wurde,kommt darauf an wie viele Gläubiger und mit welchen Schulden noch zu rechnen ist.
Normal geht Kindesunterhalt vor allem anderen als erstrangig ob Sie Ihre Ansprüche anhängen können klärt ein Anwalt.
Viel Glück

Hi,

vielen Dank für deine Antwort, den unteren Teil jedoch hättest du dir sparen können.

Woher willst du denn wissen das er ein dickes Konto gehabt hat oder ich sein Geld vershoppt hätte? Das ist schon eine freche Unterstellung denn hier ist eher das Gegenteil der Fall. Er hat mein Konto und das meines Kindes komplett geräumt und in seinen Geschäften war er nie erfolgreich. Das Geld was ich monatlich nach Hause gebracht habe, hat er ausgegeben. Manche Monate hatten wir kaum einen Euro für Essen und in dieser Zeit habe ich 40 Kilo Gewicht verloren. Dieser Mann hat mich seelisch und körperlich sowie finanziell völlig ruiniert. Nicht umsonst habe ich heute Schrauben und Stäbe in meiner Wirbelsäule. Auch galt es mein Kind vor ihm zu schützen.
Ich weiß nicht ob du eine Ehe aufrecht erhalten kannst wenn du über 10 Jahre betrogen wirst und am Ende erfährst das er noch andere Kinder bei anderen Frauen in die Welt gesetzt hat??? Um diese Kinder kümmert er sich nicht einmal und aktuell hat er einer Frau eine Abtreibung ans Herz gelegt. Also bei aller Liebe aber das geht nun wirklich zu weit. Mit so einem Menschen kann man nicht zusammen leben. Oder würde dich das alles nicht stören?

Und wenn du mal richtig gelesen hättest, wüßtest du auch das ich nicht auf das Haus oder Geld aus bin (denn da gibt es nix zu holen) sondern es mir darum geht das seine Schulden nicht zu meinen Schulden werden.
Was sollte ich auch mit der Bude, da funktioniert nicht mal die Heizung. Ich wollte nicht mehr bei Minusgraden das Wohnzimmer mit Kerzen oder Elektroradiatoren beheizen und und und…die Liste wäre zu lang um sie hier zu schreiben.

Also hüte dich das nächste mal vor zu voreiligen Schlüssen. Nicht immer brechen Ehen „nur weil die Frauen eventuell neue Lover“ etc. haben.
Ich wurde nach meinem Auszug von unzähligen Menschen beglückwünscht zu meinem Entschluss und das sicher nicht ohne Grund…

Kati

Nein einen Teil des Hauses wirst Du nicht bekommen, da alles was Dein Mann besitzt in die Insolvenzmasse fließt!
Und da Du den Zugewinnausgleich erwähnst - wenn es hart auf hart kommt, haftest Du für die Schulden mit!

Danke für deine Antwort.
Das mit dem Haus klingt positiv, denn haben möchte ich es nicht aber warum soll ich für die Schulden mithaften? Ich habe für nichts unterschrieben weder haus, kredite oder sonst irgendetwas??

Hallo .

kommt daruaf an wie das Haus von deinem Schwiegervater an den Sohn übergeben wurde. Erben sind vom zugewinn aussgeschlossen. Schenkungen weiß ich nicht… Rechtsanwalt wäre hier nicht schlecht.

Gruß Batman

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß