Guten Morgen,
nur am Rande darf ich einen weit verbreiteten Irrtum richtig stellen: wenn jemand zahlungsunfähig ist, dann muss er nicht Insolvenz anmelden. Es macht doch keinen Sinn, wenn jemand schon pleite ist, dass er sich durch die Insolvenz dann noch „pleiter“ macht. Und ob er - falls er dies überhaupt beantragt hat - die Restschuldbefreiung am Schluss der Wohlverhaltensphase erhält, bleibt abzuwarten, den hierzu werden die jeweiligen Gläubiger gehört. Würden Sie denn - wenn Sie Gläubiger wären - freiwillig auf Forderungen verzichten?
Das Problem in dem vorliegenden Fall ist, dass es nur eine „Einbahnstraße“ gibt. Im ungünstigsten Falls macht der Insolvenzverwalter seine Rechte aus dem Besitz Ihres Ex Ehemannes geltend, aber Sie werden allenfalls an der Insolvenz Masse beteiligt, sofern sie überhaupt Anwendungsrechte haben. Wenn also dann die Insolvenz-Masse (nach Befriedigung von Gerichtskosten und Insolvenzverwalterkosten!!) überhaupt ausreicht, dann können die Gläubiger etwas erwarten. Wenn aber nichts vorhanden ist, dann wird auch nichts bezahlt.
Sorry. Dennoch viel Glück.