Hallo katicolada,
ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen ist eigentlich das Schlechteste, was einem passieren kann. „Er macht einfach Insolvenz und ist dann alles los“. So einfach denken nur Menschen, die mit der Insolvenz noch nicht in Berührung gekommen sind.
Alles, aber auch wirlich alles, was dein Ex-Mann an Vermögen hat auf seinem Namen (und auch oder besonders die Schulden), unterstehen dem Insolvenzverwalter. Er selbst hat keinerlei Rechte mehr an seinem Vermögen und muss über jede Kleinigkeit betreffend Einnahmen, Ausgaben etc. ständig Auskünfte geben. Ihm wird vorgeschrieben, was er behalten darf und was er abgeben muss. Und das über mind. 6 Jahre. Anschließend ist er noch für drei weitere Jahre „gezeichnet“, da er so einen schlechten Schufa-Eintrag durch die Insolvenz hat, dass er nicht einmal mehr einen Kredit bekommen wird.
Von daher wird es auch nicht möglich sein, dass du dich noch irgendwie an dem Haus beteiligst. Zudem steht es sowieso nur auf seinem Namen und auf dem Namen seines Vaters. Ist es als Erbe überschrieben worden (so wie es sich anhört), hat das Haus auch nichts mit dem Zugewinn zu tun, da dieses voll deinem Ex-Mann zugerechnet wird und nicht aufgeteilt wird.
Hier steht dir also sowieso nichts zu.
Der Zugewinn errechnet sich aus den beiden Stichtagen zu Beginn der Ehe am Tag der standesamtlichen Hochzeit und zum Ende der Ehe, nämlich an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag mit Postdatum der Gegenseite (also dem Ex-Partner) zugestellt wurde.
Alles, was du an diesem Tag mit in die Ehe gebracht hast, und alles, was auf deinem Namen am Stichtag Zustellung Scheidungsantrag auf deinem Namen steht und alles, was ihr in der Zeit der Ehe gemeinsam erwirtschaftet habt, wird be- und verrechnet.
Solltest du dich am Kredit für das Haus beteiligt haben, müsstest du mit Unterlagen nachweisen, aus denen hervorgeht, dass du mitfinanziert hast. Dann kann dieses mit zum Zugewinn gerechnet werden, da du diese Zahlungen zurückfordern kannst.
Allerdings wird das Gericht dieses alles mit dem Insolvenzverwalter regeln, und nicht mehr mit deinem Ex-Partner.
Sollte dein Ex-Partner dir lt. Urteil aufgrund des Zugewinns einen Ausgleich leisten müssen, weiß ich aber nicht, wie dieser Zugewinn in der Insolvenz behandelt wird. An welcher Stelle er steht und wie er sich gegenüber den Gläubigern verhält, die ja auch ihre Schulden bezahlt haben möchten.
Eine Insolvenz hat schon so manch einen Menschen ruiniert. Nicht nur finanziell. Von daher solltest du nicht denken, dass es sich dein Ex-Mann einfach macht und mit einem Vermögen aus diesem Verfahren herausgeht. Am Ende wird ihm wohl selbst nichts bleiben.
Vielleicht suchst du dir ein Insolvenz-Formum, um die Frage nochmals zu stellen, wie der Zugewinn in der Insolvenz behandelt wird? Tut mir leid, dass ich dir da keine weitere Auskunft geben kann.
Nette Grüße!