Ex-Mann geht in Insolvenz was ist mit dem Haus?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen…ich wäre sehr dankbar:smile:

Mein (fast) Ex-Mann hat während unserer Ehe eine Haushälfte von seinem Vater überschrieben bzw. geschenkt bekommen, d.h. im Grundbuch stehen die beiden als Eigentümer. Auch den Kredit haben sie beide zusammen genommen. „Seine Hälfte“ haben wir gemeinsam bewohnt, der Rest wurde vermietet. Nach der Trennung bin ich mit dem gemeinsamen Kind ausgezogen.
Mein ex ist selbständig tätig und hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Da er Einzelunternehmer ist haftet er also auch mit seinem Privatvermögen.

Jetzt kommt die Scheidung und so wie es aussieht, steht mir trotz seiner Insolvenz ein Zugewinnausgleich zu. Geld wird er nicht zahlen können aber wäre es möglich das ich einen Anteil von dem Haus bekomme und auch ins Grundbuch eingetragen werde???
Was könnte das für eventuelle Folgen für mich haben wegen seiner Insolvenz bzw. ist das während der Inso überhaupt möglich?
Ich sehe nicht ein das ich auf alles verzichten soll nur weil er meint er macht ne Insolvenz und ist dann alles los.

Wäre Klasse wenn jemand etwas dazu schreiben würde:smile:

Liebe Grüße kati

Mein ex ist selbständig tätig und hat inzwischen Insolvenz

angemeldet.

Dies war der grösste Fehler seines Lebens. Er hätte vorher seine Immobilie absichern müssen.
Wie hier beschrieben:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienprobleme…

Die Immobilie dürfte nun unter den Hammer kommen!

Da er Einzelunternehmer ist haftet er also auch

mit seinem Privatvermögen.

Klar haftet er!!

Jetzt kommt die Scheidung und so wie es aussieht, steht mir
trotz seiner Insolvenz ein Zugewinnausgleich zu.

Der Zugewinnausgleich steht Dir zu trotz Insolvenz. Mehr noch. Es gehen die Unterhaltsgläubiger (dies bist Du) den normalen Schuldgläubigern vor.
Also du bekommst Geld vor allen anderen Gläubigern.
Lies mal hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden…

Geld wird er

nicht zahlen können aber wäre es möglich das ich einen Anteil
von dem Haus bekomme und auch ins Grundbuch eingetragen
werde???

Nein, dies ist nicht möglich.
Das Haus wird versteigert werden und was sollte ein nachrangiger Eintrag Deiner Person ins Grundbuch och bewirken?
Die Versteigerungssumme wird kaum die Schuld an die Banken decken.

Was könnte das für eventuelle Folgen für mich haben wegen
seiner Insolvenz bzw. ist das während der Inso überhaupt
möglich?
Ich sehe nicht ein das ich auf alles verzichten soll nur weil
er meint er macht ne Insolvenz und ist dann alles los.

Es hat für Dich keine negativen Folgen; wie gesagt Dir steht Geld vor allen anderen zu.

Hallo Kati,

ich stecke nun schon seit 2002 in dieser Sch… drin.
Wenn ich die Zeit zurück drehen könnte, dann würde ich den weg nicht noch einmal machen.
2003 Scheidung, 2004 habe ich wieder geheiratet.
Ich hatte ein schuldenfreies Haus von meiner Schwester geerbt, die leider mit 37 an Krebs starb.
Dann habe ich den größten Fehler meines Lebens gemacht, meinem Ex damals eine Vollmacht gegeben.
Haus war durch seinen Alkoholmissbrauch und je 4 schachteln Zigarretten am Tag, au0erdem sind Frauen ja zu dumm zum Kochen, man(n) geht jeden Abend ins Restaurante essen.
Somit war das Haus mit 100000 Euro belastet, denn neue Autos braucht man auch des öftern;-( !
Bei jeder Scheidung werden Schulden geteilt, bei mir nicht. Wir haben 5 Jahre vor Gericht kämpfen müssen, damit mein Ex die Hälfte der Schulden bezahlen muss. Er wurde verurteilt mir monatlich die Hälfte der Raten zu zahlen, was er natürlicch nicht machte.
Meine Anwältin hat ihn zum Offenbahrungseid gezwungen, was das einzige Witzblatt war.
Seine Guthaben, Lebensversicherung, Bausparverträge u.v.mehr wurden nicht erwähnt, die Schulden gab er mit 200000 Euro an, was 50000 waren.
Wir haben eine anzeige wegen Betrugs gemacht, jedoch bie was davon gehört.
Eine Lohn und Kontopfändung brachten dann in drei Monaten je Monat 700 Euro. Klasse, unseren Anwaltschon mal Geld geben können, denn dann ging er in die private Insolvenz. Ich kann machen was ich will, war sogar mehrmals zum Insolvenzgericht, die machen nichts.
In zwei Jahren bekommt er seine Restschuldbefreiungund ich darf dann alleine (mit meinem neuem Mann) die Schulden ab bezahlen.
Seit einem Jahr zahlt er auch kenen Unterhalt für den jüngsten sohn mehr. Immer wieder muss ich Pfändungen ein reichen, die bringen zwei mal was und dann wird nicht mehr bezahlt.
Es gibt keinen, der mir hilft mein Geld zu bekommen, denn er hat 2000 Euro netto im Monat und da er nicht den Unterhalt bezahlt hat darf er nur 850 Euro halten. ich sehe trotzdem nichts an Geld, darf nur immer wieder die Anwälte bezahlen. Ich darf über so eine Ungerechtigkeit nicht nach denken, dann sind wir nur noch am heulen. Habe jetzt auch schon mehrere Leute im Fernsehen angeschrieben, aber nichts hört man.
Ich würde es nicht noch einmal machen.
Da ich das Haus als Alleinerbin geerbt habe, das Geld ist nicht ins Haus geflossen, hat er keinen Anspruch am Haus, dass hat er auch noch versucht.
Wir haben den dritten anwalt und alle sagten uns, dass Geld bekommt ihr. Der kommt damit nicht durch, nach einem halben Jahr werden die immer ruhiger, lassen sich verleugnen und dann sagen sie auf einmal, ich habe ja gleich gesagt, dass wird schwer werden???
Da die Summe hoch ist, ist die Gebühr natürlich sehr hoch.
Ich kann nur sagen, ohne Anwalt geht gar nichts… und mit Anwalt geht das Geld. Sie müssen das selber entscheiden, wie würden Sie mir raten, wenn Sie es so erlebt haben?
Ich habe mal einmal um Rat im Internet gebeten und bin nur angegriffen worden… die Ex will nur Geld… er wird nichts haben, sonst würde er zahlen… selber Schuld!!! Habe heulend das Konto geschlossen.
Ich wünsche Ihnen von Herzen mehr Erfolg und seien Sie immer vorsichtig. Mir wurde die Insolvenz meines Ex immer vorgehalten bei allen Banken, obwohl ich es war, die ihn dazu bewegt hat. Alles Liebe!

Agnes

Vielen lieben Dank für deine Hilfreiche schnelle Antwort:smile:

Er hat also nun Unterhaltsschulden mir gegenüber aber sollten die nicht bei den Forderungsanmeldungen bei der Inso angemeldet werden? Mein Anwalt weiß von seiner Inso hat sich aber dazu nicht weiter geäußert…

Das ganze war nicht nur der größte Fehler seines Lebens sondern noch dazu extreme Dummheit, denn er hat keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.

Liebe Grüße kati

Liebe Kati,

ist das Haus denn noch mit Darlehen belastet? Es kann ja auch sein, dass das Haus verkauft werden muss, um die Gläubiger zu bedienen; von dem Rest ist dann vielleicht der Zugewinnausgleich möglich. Ich denke, diese Konstellation ist umfangreich. Ein Anwalt wird bessere Auskunft geben können, den Ihr ohnehin für die Scheidung benötigt. Alles Gute und viel Kraft und trotz allem besinnliche Weihnachtsstunden! Verena

Hallo,
ich fürchte so genau weiss ich da auch nicht bescheid. Es hängt wohl viel davon ab, wie weit die Insolvenz fortgeschritten ist. Wenn bereits ein Insolvenzverwalter eingeschaltet wurde, siehts schlecht aus, denn dieser hat dann bereits die Fäden in der Hand und wird entscheiden was rechtlich machbar ist.
Ein nachträglicher Eintrag ins Grundbuchamt als Miteigentümerin könnte evtl. rechtlich unzulässig sein.
Was Sie allerdings tun können ist, sich beim Jugendamt bzgl. Unterhaltsvorschuss für das gemeinsame Kind zu beantragen.
Am besten Sie erkundigen sich bei einem Anwalt.
Alles gute

Hallo Kati,

ich bin kein Anwalt, aber vielleicht hilft es.

1 Suche Dir hier einen Anwalt.
2 Ich würde versuchen, das Haus nicht in Teilen
zu bekommen. Vielleicht wollen nämlich dann auch
irgendwelche Insolvenz-Gläubiger etwas von Dir.
3 Zum Zugewinn gehört auch der Zuverlust (neg. Gewinn).
Also Vorsicht.

LG
Thomas

Hallo! Wenn bislang kein Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist, ist Ihr Mann allein Eigentümetr seiner Hälfte. Sein Anteil würde dann bei einm Verkauf der Insolvenzmasse zugeschrieben werden. Der Anteil Ihres Schwiegervaters bleibt ihm erhalten, er könnte- falls das Haus zwangsversteigert wird- die andere Hälfte zurück ersteigern. Natürlich kann dann jeder mitbieten oder sie treffen eine Vereinbarung mit dem Schwiegervater, falls er alleiniger Eigentümer wird. Ihre Forderungen gegen Ihren Mann in Höhe der Hälfte des geschätzten Wertes des Hauses (bestehen noch andere Guthaben ?) sollten Sie unbedingt beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings dauert es immer, bis man Geld bekommt. In der Regel erhält man eine noch zu bestimmende Quote der Forderung, im schlechtesten Fall gar nichts. Das hängt davon ab, über welche Vermögenswerte Ihr Mann noch verfügt und was man „flüssig“ machen kann. Alles, was den offiziellen Weg über den Verwalter geht, ist erst einmal in der Masse und man muss sich als Gläubiger hintenan stellen. Versuchen Sie sich mit dem Schiwegervater zu einigen!

leider kann ich da nicht weiterhelfen
wende dich bitte an die verbraucherzentrale oder an einen fachanwalt

Hallo katicolada,

ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen ist eigentlich das Schlechteste, was einem passieren kann. „Er macht einfach Insolvenz und ist dann alles los“. So einfach denken nur Menschen, die mit der Insolvenz noch nicht in Berührung gekommen sind.

Alles, aber auch wirlich alles, was dein Ex-Mann an Vermögen hat auf seinem Namen (und auch oder besonders die Schulden), unterstehen dem Insolvenzverwalter. Er selbst hat keinerlei Rechte mehr an seinem Vermögen und muss über jede Kleinigkeit betreffend Einnahmen, Ausgaben etc. ständig Auskünfte geben. Ihm wird vorgeschrieben, was er behalten darf und was er abgeben muss. Und das über mind. 6 Jahre. Anschließend ist er noch für drei weitere Jahre „gezeichnet“, da er so einen schlechten Schufa-Eintrag durch die Insolvenz hat, dass er nicht einmal mehr einen Kredit bekommen wird.

Von daher wird es auch nicht möglich sein, dass du dich noch irgendwie an dem Haus beteiligst. Zudem steht es sowieso nur auf seinem Namen und auf dem Namen seines Vaters. Ist es als Erbe überschrieben worden (so wie es sich anhört), hat das Haus auch nichts mit dem Zugewinn zu tun, da dieses voll deinem Ex-Mann zugerechnet wird und nicht aufgeteilt wird.
Hier steht dir also sowieso nichts zu.

Der Zugewinn errechnet sich aus den beiden Stichtagen zu Beginn der Ehe am Tag der standesamtlichen Hochzeit und zum Ende der Ehe, nämlich an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag mit Postdatum der Gegenseite (also dem Ex-Partner) zugestellt wurde.

Alles, was du an diesem Tag mit in die Ehe gebracht hast, und alles, was auf deinem Namen am Stichtag Zustellung Scheidungsantrag auf deinem Namen steht und alles, was ihr in der Zeit der Ehe gemeinsam erwirtschaftet habt, wird be- und verrechnet.

Solltest du dich am Kredit für das Haus beteiligt haben, müsstest du mit Unterlagen nachweisen, aus denen hervorgeht, dass du mitfinanziert hast. Dann kann dieses mit zum Zugewinn gerechnet werden, da du diese Zahlungen zurückfordern kannst.

Allerdings wird das Gericht dieses alles mit dem Insolvenzverwalter regeln, und nicht mehr mit deinem Ex-Partner.

Sollte dein Ex-Partner dir lt. Urteil aufgrund des Zugewinns einen Ausgleich leisten müssen, weiß ich aber nicht, wie dieser Zugewinn in der Insolvenz behandelt wird. An welcher Stelle er steht und wie er sich gegenüber den Gläubigern verhält, die ja auch ihre Schulden bezahlt haben möchten.

Eine Insolvenz hat schon so manch einen Menschen ruiniert. Nicht nur finanziell. Von daher solltest du nicht denken, dass es sich dein Ex-Mann einfach macht und mit einem Vermögen aus diesem Verfahren herausgeht. Am Ende wird ihm wohl selbst nichts bleiben.

Vielleicht suchst du dir ein Insolvenz-Formum, um die Frage nochmals zu stellen, wie der Zugewinn in der Insolvenz behandelt wird? Tut mir leid, dass ich dir da keine weitere Auskunft geben kann.

Nette Grüße!

Liebe Verena,

vielen Dank für deine Antwort.
Ja das Haus ist mit einem Darlehen belastet. Die Raten werden durch die monatlichen Mieteinnahmen der anderen Wohnungen getilgt.
Ich habe sehr viel Geld in das Haus und seine Firma investiert und nun ist alles weg. Dumme Sache ich weiß:frowning:
Anwälte haben wir beide aber das zieht sich alles so in die länge…
Ich wünsche auch dir ein schönes gemütliches Weihnachtsfest.
Kati

Hi,

vielen Dank für deine Antwort.
Die Insolvenz ist bereits fortgeschritten. Die 1. Gläubigerversammlung war schon im Oktober. Somit ist der Verwalter quasi mitten in seiner Arbeit.
Unterhaltsvorschuss bekomme ich, denn von ihm kommt nix auch schon vor der Inso nicht.

Liebe Weihnachtsgrüße
Kati

Hi,

vielen Dank für deine Antwort.

1)Einen Anwalt habe ich aber es zieht sich alles unheimlich in die Länge.
2) Das war auch mein Gedanke. Nicht das am Ende andere an meine Tür klopfen. Dann würde ich lieber auf alles verzichten.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Kati

Die Gläubiger können alle vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Du bist Unterhaltsgläubiger.

Die Anmeldung muss mindestens den Grund (z.B. Vertragsart) und den Betrag der Forderung enthalten. Mehrere Forderungen können gleichzeitig angemeldet werden.

Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, z.B. Rechnungen, Urteile, Vollstreckungsbescheide, in Abdruck beigefügt werden.

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/ford…

Im Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheidet man zwischen „alten“ und „neuen“ Unterhaltsschulden.

Unterhaltsrückstände, die in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung aufgelaufen sind, können gemäß in den Schuldenbereinigungsplan mit aufgenommen werden. Wegen dieser „alten“ Unterhaltsschulden darf nicht über den Pfändungsfreibetrag hinaus gepfändet werden.

Wird nach Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens weiter Unterhalt nicht oder nur teilweise bezahlt, so sind dies „Neuschulden“. Die Unterhaltsgläubiger dürfen dann für diese Schulden in den sonst unpfändbaren Pfändungsfreibetrag hinein pfänden lassen.

Hallo Tanemali,

erstmal vielen dank für deine Antwort.

Ich weiß das ein Inso-verfahren keine leichte Sache ist. Der Spruch das er dann alles los ist stammt von ihm selbst, denn er ist sich nicht bewusst was es eigentlich alles bedeutet.

Ich bin mir nicht sicher ob man es als Erbe sehen kann. Das Haus (hälfte) haben wir von seinem Vater zur Hochzeit bekommen aber ich bin nicht im Grundbuch eingetragen. Da er noch Geschwister hat, hätten diese einen Anspruch auf ihren Erbanteil. In dieser Richtung ist aber nie etwas gelaufen. Würde es eher als Schenkung betrachten???

Am Kredit bin ich nicht beteiligt weder habe ich unterschrieben noch habe ich getilgt. Aber ich habe viel in das Haus bei der Renovierung gesteckt und nicht zuletzt auch seine Firma mit meinem Geld am leben erhalten. Mein Geld hatte ich zum Teil vor und zum Teil während der Ehe erhalten. Hierbei handelt es sich um Erbschaften.

Ich weiß das ist alles sehr kompliziert:frowning:
Ich bin mit nichts ausgezogen außer ein paar Koffern und hab mir alles Schritt für Schritt wieder aufgebaut. Ich möchte keine Gewinne aus der scheidung ziehen sondern lediglich einen Teil aus der Erbschaft zurück.

Liebe Grüße und Frohe Weihnachten
Kati
Liebe Grüße und frohe Weihnachten

Vielen lieben Dank für deine Antwort.

Ich bin also Unterhaltsgläubiger so weit so gut. Die Forderungsanmeldungsfrist ist bereits im September abgelaufen, im Oktober war die Gläubigerversammlung. Ich hatte meinen Anwalt im Sommer gefragt ob ich mich melden muss. Er meinte nein und dabei habe ich es belassen.

Mit welchen Urkunden hätte ich es beweisen sollen? Rechnungen, Urteile oder Vollstreckungsbescheide habe ich nicht.

lg kati

Hallo Kati,
vielleicht bleibt monatlich was übrig von den Mieteinnahmen, wovon Du dann evtl mtl einen bestimmten Betrag erhalten kannst? Vielleicht kann ja auch Dein Anspruch Deinem Mann ggü in die Insolvenzforderungen miteinfließen? Alles alles Liebe und Danke für Deine Wünsche, Verena

Hallo Katicolada,

schwierige Situation…rein aus meiner Sicht, daß muß aber jetzt nicht 100%ig richtig sein, da er während des Trennungsjahres die Insolvenz angemeldet hat hast du trotzdem Anspruch auf den Zugewinn. Da er aber sicherlich nicht zahlen kann wirst du nicht viel davon haben. Am Besten deinen Anwalt fragen…

Gruß Lore

Hallo Kati,

nicht ganz abgesichert, da auch nicht alle Details übersehen kann. Sofern Du nicht im Grundbuch eingetragen bist hast Du keinerlei Anteil an dem Haus, allerdings auch keinen Anteil an ev. Schulden. Davon unabhängig ist jedoch auch der Zugewinn. Hattet Ihr eine Gütertrennung vereinbart zur Trennung? Sofern die Insolvenz nach der Trennung erfolgt ist, könnte diese damit den Zugewinn nicht berühren, da der Zugewinn zum Trennungszeitpunkt bestimmt werden sollte. Hierzu fürchte ich muss ein Anwalt (teuer) alternativ ein Mediator (etwas günstiger) eingebunden werden.

Wichtig für dich sind auch Hintergründe der Insolvenz zu wissen. Falls diese nur Vorgetäuscht oder billigend zu Deinem Nachteil angestrebt wurde ist das eine gutes Argument vor Gericht
viel glück

EJweißwas

hallo katicolada,
da spielen mehrere faktoren eine rolle. Hattet ihr guetergemeinschaft oder guetertrennung. hat dein mann alleine unterschrieben? die haushaelfte kann versteigert werden.hier geht es wohl eher um „zuverlustausgleich“