Ex Mann unterschlägt Geld/ ist das Unterschlagung ?

Nach der Scheidung haben mein Mann und ich einen notariellen Vertrag geschlossen der besagt das rückwirkend zum 1.7.13 unsere bisher gemeinsamen Ferienwohnungen von mir übernommen werden und er eine Ausgleichszahlung fällig zum 12.8.13 erhält. Nun hat er unseren Vermieter der Wohnungen explizit angewiesen die Einnahmen für den Monat Juli an IHN zu überweisen. Ich bin der Meinung das es sich dabei um eine Straftat handelt, er mich bestohlen hat. Was ist jetzt zu tun ? Er weigert sich das Geld auszuzahlen so wie mir die Schlüssel auszuhändigen die noch in seinem Besitz sind. Kann ich ihn anzeigen ? soll ich mir einen Anwalt nehmen ? Fällt das ins Zivil oder ins Strafrecht ?

Hallo , das ist sowohl Zivil als auch Strafrecht , meiner Meinung nach und deshalb würde ich ganz dringend zum Anwalt gehen .Lg

Sehr geehrte Dame,

wenn ihr Ex-Mann die Julimiete nicht an Sie auszahlt, können Sie die mit der Ausgleichszahlung verrechnen und abziehen. Wenn Sie die Ausgleichszahlung bereits gemacht haben, dass müssten Sie die Mietzahlung einklagen und ggf. auch auf Herausgabe des Schlüssels klagen. Sie sollten sich in der Sache einen Anwalt nehmen.

Gab es ggf. in dem notariellen Vertrag eine Unterwerfung in das private Vermögen, sodass Sie nicht klagen müssten, sondern direkt aus dem Notarvertrag vollstrecken könnten?

Strafrechtlich ist das möglicherweise von Belang, wenn ihr Mann das in voller Absicht gemacht hat. Das könnte unter Betrug und / oder Unterschlagung fallen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Schade, dass ihr euch da nicht gütlich einigen könnt. Du wirst Dir echt einen Anwalt nehmen müssen. Du hast ja einen Vertrag. Der Vermieter wusst wahscheinlich gar nichts davon und hat das Geld einfach auf ihn überwiesen. Wenn sich Dein Mann so deppert verhält, dann klage. Es ist Betrug, was er da macht. Du brauchst keinen Anwalt für Strafrecht.

Viele Grüße
Uli

Sie haben mir sehr geholfen, vielen Dank !

Hallo, leider bin ich nicht im Rechtswesen tätig :frowning:
Wenn dir die FW per Gerichtsbeschluss zugesprochen wurde hat er eigentlich Null Rechte. Weder an Mieteinnahmen noch an Schlüssel. Der Vermieter hat es vlt. unwissentlich überwiesen. Du hättest ihn sofort möglichst mit Kopie da Beweis von der neuen Sachlage in Kenntnis setzen müssen.
Da du ihm die Ausgleichszahlung erst am 18.8. gibst würde ich die Mieteinnahmen abziehen ! Du kannst es ja nachweisen dass er es bekam.
Da es eher aussieht als wenn dein Exmann das Urteil nicht hinnehmen will würde ich mir aber eine (kostenlose) Rechtsauskunft einholen.
Schade dass es so endet.
Alles Gute.

Wenn ein notarieller Vertrag vorliegt mit dem festliegt, dass Du Eigentümer der Wohnungen bist, hat er ganz sicher unrechtmäßig Miete eingezogen: Das heißt im Klartext: er hat gegen den Vertrag verstoßen, Du kannst ihn verklagen und JA, hier ist ein Anwalt ganz wichtig, Auch muss er Dir die Schlüssel aushändigen.
Frage ist, warum tut er das: hat er Angst, die notariell festgelegte Ausgleichszahlung zu erhalten??
Aber egal - wenn der notarielle Vertrag vorliegt bist Du im Recht und kannst notfalls klagen.

Hallo
also erst mal halb-lang - Straftat würde ich nicht sagen.
Zunächst würde ich den Vertrag dem Vermieter der Wohnungen zeigen, mit ihm sprechen also die Fakten klar auf den Tisch legen. Schließlich kann der ja nichts hellsehen.
Hat Ihr Ex-Mann denn den „Vertrag“ unterschrieben, wovon ich ausgehe, dann dürfte die Sachlage ja für den Vermieter transparent genug sein, um möglicherweise die Zahlung zu stornieren oder zurückzuholen.
Es geht hier um Abwehr von ANsprüchen, die der Ex-Mann hier eigenmächtig vollzogen hat.
Einen Anwalt einschalten kann man immer, der kostet allerdings Geld ! Und ob Betrug vorliegt muß man erst nachweisen ! Zunächst ist das ein Zivilgerichtlicher Fall, ob er entgegen Absprachen oder Verträgen gehandelt hat, da wäre fahrlässiges Handeln (also etwas Vergesslichkeit wg. der Vereinbarungen) oder vorsätzliches Handeln also mit Wissenund Wollen, absichtsvoll und geplant. Kann dies eindeutig nachgewiesen werden, könnte eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Nur für was ?!
Schreiben Sie iHrem Mann einen Brief mit Einschreiben und Rückschein, in dem Sie kundtun, dass er unrechtmäßig und gegen früheren Vertrag vom…sich Geld zufließen hat lassen. Sie hätten das bereits korrigieren lassen. Zukünftig solle er das unterlassen, sonst würden Sie Strafanzeige erlassen. Falls Sie bis zum …(2 Wochen) keine klärenden Einwände oder berechtigte Hinweise dazu erhielten, würden Sie diese Angelegenheit als geklärt sehen.
Mit diesem Schreieben haben Sie die Situation geklärt ohne dass ein Anwalt seinen „Briefkopf“ einsetzen muß (Kostet nur Geld) und Sie haben etwas „Schwarz auf Weißes“ in der Hand.
Ich möchte Ihenen noch raten, keine Hass oder Feindschaften anzufeuern, es wäre zu Ihrem eigenen Schaden. Nehemen Sie Abschied und trennen Sie sich ohne inneren Groll, es hilft Ihrer Seele mehr als weitere Streitereien.
Viel Glück

Hallo !

Offenbar mißtraut Ihnen Ihr Ex !

Ich an Ihrer Stelle würde die an ihn überwiesenen Einnahmen vom Juli von der Ausgleichssumme, die Sie per 12.8. an ihn bezahlen müssen, abziehen und ihm den Restbetrag überweisen. Weisen Sie darauf hin, daß Sie die von ihm einbehaltene Summe als Teil der ihm zustehenden Ablöse betrachten wollen.
Das ist m.E. zulässig.

Gleichzeitig würde ich ihm eine entsprechende Abrechnung, aus der das hervorgeht, samt Aufforderung, die Schlüssel unverzüglich auszuhändigen, per Einschreiben zukommen lassen.
Dann haben Sie notfalls etwas für nachfolgende Schritte in der Hand.

Sollte es nach dem 12.8. - d.h., wenn Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind - noch Schwierigkeiten geben, dann würde ich über das Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel anstreben, damit der Gerichtsvollzieher die Schlüssel und eventuelle , ungerechtfertigt einbehaltene Beträge für Sie eintreiben kann.

Sparen Sie sich den Stress eines Rechtsstreits. Das kostet nur und bringt nichts als böses Blut.

Ich persönlich würde jetzt auch nicht sofort von Unterschlagung oder einer Straftat sprechen wollen, denn ich kenne ja die Hintergründe nicht.
Vielleicht - mit Verlaub ! - hat Ihr Ex ja gute Gründe, Ihnen nicht zu trauen . Vielleicht will er die angeeigneten Beträge ja „nur“ sicherstellen, falls Sie ihm die Ablösesumme vorenthalten …
Wie ein Gericht darüber befinden würde - da würde ich meine Hand in kein Feuer legen wollen.

Eine einvernehmliche Lösung und viel Glück für die Zukunft wünscht

Monika

Hallo,
die billigste Variante ist wohl die Ausgleichszahlung um diesen Betrag zu kürzen und neue Schlösser einbauen. Nicht vergessen den Vermieter dieser Wohnungen (Dienstleistung für Sie) schriftlich unter Strafandrohung aufzufordern, weitere Zahlungen zu unterlassen oder die neuen Schlüssel herauszugeben. Man kann natürlich auch den Dienstleister u.U. wechseln, wenn die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben ist.

Die schwierige und langwierige und teure Variante ist Anwalt, schreiben, evtl. klagen etc. etc.
MfG
KKl

Da hilft tatsächlich nur der Gang zum Anwalt! Der wird wahrscheinlich eine richterliche einstweilige Verfügung erwirken, die Du auch durchsetzen kannst.
Alles weitere wird der Dir erklären. Viel Glück!
Gruß
Hans

Er hätte das Geld vom Vermieter nicht annehmen dürfen.Samtliche Schlüssel sind sofort herauszugeben.

Klage auf Herausgabe der Schlüssel und Auszahlung des einbehaltenen Geldes wegen ungerechfertigter Bereicherung nach BGB.

Ist Zivilrecht.

Noch ein Hinweis:Verträge können angefochten werden,z.B. wegen unangemessener Benachteiligung…

Mfg,

kann nur ein Rechtsanwalt klären…

Hallo,
es gelten die schriftlichen Vereinbarungen, hier ist ein Fachanwalt gefragt.
MFG