Guten Tag,
wielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten:
Ein geschiedener Mann (Rentner) ist seiner Ex-Frau gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und leistet diese auch seit Jahren. Durch einen Schlaganfall ist der geschiedene Mann nun ein Pflegefall. Was passiert mit dem Unterhaltsanspruch der Ex-Frau? Verliert sie diesen, da die Rente nun voll zur Deckung der Pflegeheimkosten herangezogen wird?
Ich würde die Frage noch ausweiten wollen.
Müsste die Ex Frau nicht an die Pflegeversicherung einen Ausgleich zahlen, der einem Unterhalt gleichkommt?
Danke der Canadier
Ja, sehe ich ähnlich. Da durch die Unterhaltszahlungen des Mannes gegen die Exfrau immer noch „Unterhaltsbande“ bestehen, kann es jetzt sein, dass die Exfrau Unterhalt an den Exmann bezahlen muss - falls sie genug eigene Rente bzw. Einkommen hat.
Natürlich darf er erst mal seinen eigenen - jetzt unfreiwillig erhöhten - Betreuungsbedarfdecken, bevor er andere Personen unterhält.
Gruß
Ingrid