angenommen ein mieter ziehte zum ende des jahres 2010 aus einer wohnung aus. es wurde alles erledigt ( kaution ausbezahlt, etc ). nun kam die NK-abrechnung des jahres 2010. der vermieter bekommt vom exmieter noch 25 euro für 2010
dies teilt der vermieter dem exmieter auch mit. der exmieter reagiert jedoch nicht. nach einem telefonat macht der exmieter dem exvermieter zu verstehen das er das geld nicht zahlt und wenn er es will soll er doch klagen.
der exvermieter weiss nun nicht ob er sich wegen 25 euro wirklich den stress mit anwalt und allem geben soll ( auch wegen kosten ).
soll es der exvermieter lassen und die sache gut sein lassen ?
also wenn ich ein solcher Ex-VM wäre, würde ich die 25,–€
abhaken und als Lehrgeld verbuchen.
ich nicht. Ich würde noch eine Mahnung schreiben und den Exmieter dadurch in Verzug setzen. Und danach einen Anwalt machen lassen. Zahlen darf das dann alles der Exmieter.
Natürlich vorausgesetzt, dass die Abrechnung passt.
Gruß
loderunner (ianal)
Von 100 NK-Abrechnungen können 100 von einem cleveren Anwalt zerlegt werden. Und der größte Teil dürfte dann auch vor Gericht nicht bestehen und schon werden 25,_ ganz schön teuer.
Daher schließe ich mich dem Rat mit dem Lehrgeld an. Und zukünftig die Kaution (bzw. einen Teil davon) so lange behalten wie sie gebraucht werden könnte.
Nebebkostenabrechnungen sind fehleranfällig, von daher würde ich einen Rechtsstreit vermeiden, zumal die Summe minimal ist und mir schon der persönliche Zeitaufwand zu hoch wäre.
schon klar.
Meine Antwort bezog sich allerdings darauf, dass es fast keine absolut richtige NK-Abrechnung gibt. Da sind 25,-€ nicht wirklich ein Anreiz ein derartiges Risiko einzugehen.