Ex mieter bezahlt nebenkosten nicht

hallo

angenommen ein mieter ziehte zum ende des jahres 2010 aus einer wohnung aus. es wurde alles erledigt ( kaution ausbezahlt, etc ). nun kam die NK-abrechnung des jahres 2010. der vermieter bekommt vom exmieter noch 25 euro für 2010

dies teilt der vermieter dem exmieter auch mit. der exmieter reagiert jedoch nicht. nach einem telefonat macht der exmieter dem exvermieter zu verstehen das er das geld nicht zahlt und wenn er es will soll er doch klagen.

der exvermieter weiss nun nicht ob er sich wegen 25 euro wirklich den stress mit anwalt und allem geben soll ( auch wegen kosten ).

soll es der exvermieter lassen und die sache gut sein lassen ?

mfg

Kaution angreifen

soll es der exvermieter lassen und die sache gut sein lassen ?

Dafür ist die Kaution auch gedacht.

Gruß

Stefan

soll es der exvermieter lassen und die sache gut sein lassen ?

Dafür ist die Kaution auch gedacht.

Hi,

die wurde laut UP aber schon ausbezahlt.

Gruß
Tina

An den UP auch wegen 25,00 € kann man einen Mahnbescheid erlassen.

OT: Meine Fressparalyse …
… hat wohl mein Hirnchen lahm gelegt.

Gruß

Stefan

Hallo,

also wenn ich ein solcher Ex-VM wäre, würde ich die 25,–€ abhaken und als Lehrgeld verbuchen.

Meine neuen Mieter würden allerdings im Falle eines Auszuges ihre Kaution vor Abrechnung der Nebenkosten nur noch anteilig zurückerhalten!

Gruß
Nita

Hallo,

also wenn ich ein solcher Ex-VM wäre, würde ich die 25,–€
abhaken und als Lehrgeld verbuchen.

ich nicht. Ich würde noch eine Mahnung schreiben und den Exmieter dadurch in Verzug setzen. Und danach einen Anwalt machen lassen. Zahlen darf das dann alles der Exmieter.
Natürlich vorausgesetzt, dass die Abrechnung passt.
Gruß
loderunner (ianal)

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Gruß
Tina

An den UP auch wegen 25,00 € kann man einen Mahnbescheid
erlassen.

an den UP: von Tina, das ist die einzig wahre Antwort.

Wozu einen teuren Anwalt einschalten…Mahnbescheid vom Amtsgericht erstellen lassen…geht mittlerweile auch online -
hier z.B. http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

wenn weder Zahlung noch Widerspruch erfolgt, Vollstreckungstitel erwirken. Wenn das auch nicht funzt - Gerichtsvollzieher.

Dann zahlt der Ex-Mieter nicht nur die 25 Euro, sondern jede Menge andere Kosten dazu, die man aber als Vermieter auch erst mal vorstrecken muß.

Gruß von Sid

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Von 100 NK-Abrechnungen können 100 von einem cleveren Anwalt zerlegt werden. Und der größte Teil dürfte dann auch vor Gericht nicht bestehen und schon werden 25,_ ganz schön teuer.
Daher schließe ich mich dem Rat mit dem Lehrgeld an. Und zukünftig die Kaution (bzw. einen Teil davon) so lange behalten wie sie gebraucht werden könnte.

vnA

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Hallo.

Nebebkostenabrechnungen sind fehleranfällig, von daher würde ich einen Rechtsstreit vermeiden, zumal die Summe minimal ist und mir schon der persönliche Zeitaufwand zu hoch wäre.

Meine Antwort bezog sich natürlich darauf, dass die NK-Abrechnung richtig ist.

Gruß von Sid

schon klar.
Meine Antwort bezog sich allerdings darauf, dass es fast keine absolut richtige NK-Abrechnung gibt. Da sind 25,-€ nicht wirklich ein Anreiz ein derartiges Risiko einzugehen.

vnA

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