Guten Tag,
mein Mieter ist im Sommer ausgezogen. Die Kaution habe ich ihm zurück gezahlt. Im Herbst habe ich ihm dann seine Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr zukommen lassen - mit einer Nebenkostennachzahlung. Ich habe ihm dafür eine Zahlungsfrist von 30 Tagen mitgeteilt. Er hat keinen Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt. Er hat aber auch nicht den ausstehenden Betrag gezahlt. Ich habe ihm daraufhin eine Zahlungserinnerung gesendet mit zwei weiteren Wochen Zahlungsziel. Auch hierzu weder eine Antwort noch eine Zahlung.
Was mache ich nun? Ist noch eine Zahlungserinnerung Pflicht? Wann kann ich ein Inkassounternehmen beauftragen? Sollte ich das überhaupt? Oder sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten? Oder bei der Polizei Anzeige erstatten? Oder alles gleichzeitig? Wie ist da die rechtliche Situation?
Vielen Dank für Eure kompetenten Rückmeldungen!
Hallo,
normalerweise wird die Kaution erst nach Abschluss der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt. Eventuell kann vorher eine Teilauszahlung erfolgen. Da Du die Kaution jedoch komplett ausgezahlt hast, musste Dein Mieter davon ausgehen, dass Du keine Forderung mehr gegen ihn hast. Am besten besprichtst Du das weitere Vorgehen mit einem Anwalt.
Viel Erfolg
Udo
Moin!
Wenn ein Mieter seine Rechnung nicht bezahlt und nicht auf Erinnerungen reagiert, dann übergebe ich das gleich einem Rechtsanwalt. Keine Frage.
Ich frage mich nur, warum Sie bereits vor der letzten End- Abrechnung schon seine Kaution zurück gezahlt hatten. Das war ein Fehler…
Gruß
Die Nebenkostenabrechnung kam ja aber erst knapp sechs Monate nach Auszug des
Mieters. Außerdem muss noch eine Abrechnung für das aktuelle (Auszugs)Jahr
erfolgen - voraussichtlich auch erst im Herbst des kommenden Jahres
(verwalterbedingt). Kann ich denn eine Kaution wirklich so lange zurückhalten - mehr
als 15 Monate?