Ex-Mieter zahlt Nebenkostennachzahlung nicht

Ein Ex-Mieter ist Mitte Juni aus einer unserer Wohnungen in Deutschland ausgezogen. Die halbe Monatsmiete, welche er zuviel bezahlt hatte und einen Teil der Kaution habe ich ihm danach zurückbezahlt, da er mich darum gebeten hatte.
Nach der Eigentümerversammlung im September habe ich ihm dann die Nebenkostenabrechnung 2012 erstellt und am 5. Oktober persönlich in seinen Briefkasten am neuen Wohnort in der Schweiz geworfen (sein Name war angeschrieben am Briefkasten). Nach Einbehalten des Rests der Kaution müsste er uns nun noch 267,00 Euro zahlen.
Ausserdem habe ich auch in demselben Schreiben die Stromkosten, die er uns ebenfalls noch schuldet dargelegt. Wir hatten beim Stromanbieter keinen neuen Mieter gemeldet (es hiess dann auf der Rechnung „Leerstand“), Der Mieter wollte keine andere Stromgesellschaft unter Vertrag nehmen, so gingen also die Stromrechnungen (1018 Euro) auf uns, und wir haben sie im Voraus bezahlt. (Das war im 2011 auch schon so, und da hatte er anstandslos sowohl die Neben- als auch die Stromkosten bezahlt.Er muss also auch fürs 2012 gewusst haben, dass Stromkosten auf ihn zukommen werden).
Die offenen Beträge hatte er bis zum 20. Dezember nicht bezahlt. Wir haben von ihm nichts gehört, das heisst, er hat also auch keinen Widerspruch eingelegt, weder mündlich noch schriftlich. Am 20. Dezember habe ich ihm dann eine Zahlungserinnerung per Einschreiben geschickt. Der Brief kam letzten Freitag (17.1.14) wieder an uns zurück, da er ihn auf der Postfiliale nicht abgeholt hat.
Nun meine Fragen:

  • Was soll ich tun? Soll ich ihm das Ganze nochmals schicken? Wieder per Einschreiben, diesmal aber Einschreiben Einwurf?
  • Habe ich Chancen, das Geld zu bekommen, denn er erhält die Nebenkostenabrechnung ja jetzt im Januar (er kann ja einfach behaupten, dass er einen solchen Brief nie erhalten hätte und dass er z.B. über Weihnachten verreist gewesen sei)?
  • Wenn ich eine erneute Zahlungserinnerung schicke, was kann ich als Zahlungsfrist angeben? 7, 10, 14, 30 Tage???
  • Falls er wirklich länger verreist wäre, und er den Brief nicht persönlich erhält (vielleicht leert zwar jemand seinen Briefkasten, aber er liest den Brief gar nicht), wie sind da meine Rechte und Möglichkeiten?
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Hallo Lotti,

Nun meine Fragen:

  • Was soll ich tun?

erst einmal die FAQ1129 beachten und die Frage nochmal stellen und zwar bitte so, dass man beim Lesen keinen Augenkrebs bekommt, bitte.

Gruß

BHShuber

Hallo aus Bernburg,
ja die Bestimmungen sollten eingehalten werden. Eigentlich wurde alles richtig gemacht. Sogar großzügig die halbe Kaution zurück, das machen große Wohnungsunternehmen nie. Mein Tipp: die offenen Forderungen entweder selbst einklagen oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Ich favorisiere die Klage mit Pfaendungstitel, weil das Gericht amtlich zustellt. Es könnte ja auch sein, das er im Krankenhaus oder zur Reha ist, oder gar nicht mehr lebt. Dann bleibt nur die Forderung abzuschreiben, um einen Teil vom Finanzamt wieder zu bekommen.