Ex-Mieterin haut uns übers Ohr

Hallo,

wir - eine 4er WG haben ein kleines Problem. Zum 31.08.03 ist unser Mietvertrag ausgelaufen. Wir haben am 20.08. ein Fax mit allen 4 Unterschriften geschickt. Am 22.08. hat eine Mieterin der Wohnungsverwaltung geschrieben, dass sie nicht mehr dort wohnt ab 1.09… Die Wohnungsverwaltung hat uns erst einen Mietvertrag geschickt mit allen 4 Mietern und dann einen mit 3 Mietern. Wir haben dies nicht mitbekommen wegen Ferien und noch nix zurückgeschickt. Die die auszieht hat es uns auch nicht gesagt. AM 11.09. hat Sie noch gesagt, dass Bett und Schrank für die Septembermiete verwendet werden kann wenn die WG das verkauft. Gestern am 21.09. sagt sie, dass sie alles mit der Wohnverwaltung geklärt hat und eine Bestätigung hat und die Nachmieterin ihr das Geld für die Möbel überweisen soll und sie nix für September bezahlt. Sie wollte wharscheinlich nur das Zimmer benutzen, damit ihre Sachen unterstehen (bis ca. 18.09.). WAS sollen wir tun? Haben wir ein Recht auf die Möbel? Sie hat noch einen Schlüssel und könnte sie holen. Hat die WOhnverwaltung was falsch gemacht, weil die anderen 3 Mieter nicht mit unterschieben haben auf ihrem Antrag? — Vielen Dank für eine Hilfe!!!

Hallo,

wir - eine 4er WG haben ein kleines Problem. Zum 31.08.03 ist
unser Mietvertrag ausgelaufen. Wir haben am 20.08. ein Fax mit
allen 4 Unterschriften geschickt. Am 22.08. hat eine Mieterin
der Wohnungsverwaltung geschrieben, dass sie nicht mehr dort
wohnt ab 1.09… Die Wohnungsverwaltung hat uns erst einen
Mietvertrag geschickt mit allen 4 Mietern und dann einen mit 3
Mietern. Wir haben dies nicht mitbekommen wegen Ferien und
noch nix zurückgeschickt. Die die auszieht hat es uns auch
nicht gesagt. AM 11.09. hat Sie noch gesagt, dass Bett und
Schrank für die Septembermiete verwendet werden kann wenn die
WG das verkauft. Gestern am 21.09. sagt sie, dass sie alles
mit der Wohnverwaltung geklärt hat und eine Bestätigung hat
und die Nachmieterin ihr das Geld für die Möbel überweisen
soll und sie nix für September bezahlt. Sie wollte
wharscheinlich nur das Zimmer benutzen, damit ihre Sachen
unterstehen (bis ca. 18.09.). WAS sollen wir tun? Haben wir
ein Recht auf die Möbel? Sie hat noch einen Schlüssel und
könnte sie holen. Hat die WOhnverwaltung was falsch gemacht,
weil die anderen 3 Mieter nicht mit unterschieben haben auf
ihrem Antrag? — Vielen Dank für eine Hilfe!!!

Hier ist doch die entscheidende Frage, wer im bisherigen Mietvertrag, der zum 31.08.2003 ausgelaufen sein soll als Mieter eingetragen war. Ich unterstelle, dass es eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt betrifft. Unklar ist mir, warum ihr alle mit 4 Unterschriften ein Fax an das Unternehmen gesandt habt. Wolltet ihr gemeinsam die Vertragsverlängerung oder gemeinsam die Aufhebung ? Hatte der Altvertrag eine Klausel, dass keine Vertragsverlängerung möglich ist, so dass der neue Vertrag auf jeden Fall abgeschlossen werden musste. War die Mieterin auch gegenüber der Wohnungsgesellschaft ab 01.09.2003 als Mieterin benannt ? Diese Fragen kann man für „allgemein zugänglichen Wohnraum“ nur bei Abklärung der genannten Fragen beantworten.

Sollte es sich jedoch um ein Stundentenwohnheim handeln gelten die Vorgaben der Institution, die das Studentenwohnheim unterhält.

Möbel dürfen - zumindest nicht ohne schriftliche Erklärung - nie verkauft werden. Ausserdem hat diese Dame wohl noch Schlüssel und so kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie die Wohnung aufgegeben hat. Sie muss also schriftlich, unter Verzicht an dem Mietverhältnis erklären, dass sie keinerlei Ansprüche an die WG stellt und darüber hinaus auf die genannten Möbel verzichtet. Wobei ich rate zu klären, ob es überhaupt Eigentum der Dame ist.

Gruss Günter

Hier ist doch die entscheidende Frage, wer im bisherigen
Mietvertrag, der zum 31.08.2003 ausgelaufen sein soll als
Mieter eingetragen war. Ich unterstelle, dass es eine Wohnung
auf dem freien Wohnungsmarkt betrifft. Unklar ist mir, warum
ihr alle mit 4 Unterschriften ein Fax an das Unternehmen
gesandt habt. Wolltet ihr gemeinsam die Vertragsverlängerung
oder gemeinsam die Aufhebung ? Hatte der Altvertrag eine
Klausel, dass keine Vertragsverlängerung möglich ist, so dass
der neue Vertrag auf jeden Fall abgeschlossen werden musste.
War die Mieterin auch gegenüber der Wohnungsgesellschaft ab
01.09.2003 als Mieterin benannt ? Diese Fragen kann man für
„allgemein zugänglichen Wohnraum“ nur bei Abklärung der
genannten Fragen beantworten.

Sollte es sich jedoch um ein Stundentenwohnheim handeln gelten
die Vorgaben der Institution, die das Studentenwohnheim
unterhält.

Möbel dürfen - zumindest nicht ohne schriftliche Erklärung -
nie verkauft werden. Ausserdem hat diese Dame wohl noch
Schlüssel und so kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie
die Wohnung aufgegeben hat. Sie muss also schriftlich, unter
Verzicht an dem Mietverhältnis erklären, dass sie keinerlei
Ansprüche an die WG stellt und darüber hinaus auf die
genannten Möbel verzichtet. Wobei ich rate zu klären, ob es
überhaupt Eigentum der Dame ist.

Gruss Günter

Danke für die Antwort Günter,

Es ist eine kein Studentenwohnheim. Wir haben ein Fax mit der bitte um Vertrags-Verängerung geschickt - deshalb alle 4 Unterschriften. Sie war eine der ehemaligen Mieter und hat auch auf der Verlängerungantrag unterschrieben. Nur halt heimlich wieder abgesagt. SIe stand in dem neuem Vertrag mit drauf - auf dem 3-Mieter Vertrag dann nicht mehr. Beide Verträge haben wir noch nicht unterschrieben.

Die Möbel gehören Ihr. Sie hat aber am 11.09 gesagt (per E-Mail), dass die WG die für die ihre fällige Septembermiete verkaufen kann. Nachdem sie ihre restlichen Sachen bis vorige Woche abgeholt hat, sagte sie, dass sie nix bezahlt für September und das Geld für die Möbel direkt von der Nachmieterin(ab Oktober) haben will. Erst da sagte sie uns, dass sie nicht auf dem neuen Vertrag draufsteht.

Sie steht ab September nicht mehr im Mietvertrag, hat aber uns nix gesagt und immer bestätigt, dass sie die Miete für September bezahlt und ihre restlichen Möbel auch noch in der WG gehabt.

Wir würden jetzt einfach das Geld für die Möbel für ihre Septembermiete nehmen und den Fehlbetrag selber bezahlen. Ist sie noch Eigentümer der Möbel, wenn wir nix schriftl. haben? Darf sie, wenn sie einen Schlüssel hat noch in die Wohnung? Was wenn sie heimlich die Möbel holt?

lg Sep

Hier ist doch die entscheidende Frage, wer im bisherigen
Mietvertrag, der zum 31.08.2003 ausgelaufen sein soll als
Mieter eingetragen war. Ich unterstelle, dass es eine Wohnung
auf dem freien Wohnungsmarkt betrifft. Unklar ist mir, warum
ihr alle mit 4 Unterschriften ein Fax an das Unternehmen
gesandt habt. Wolltet ihr gemeinsam die Vertragsverlängerung
oder gemeinsam die Aufhebung ? Hatte der Altvertrag eine
Klausel, dass keine Vertragsverlängerung möglich ist, so dass
der neue Vertrag auf jeden Fall abgeschlossen werden musste.
War die Mieterin auch gegenüber der Wohnungsgesellschaft ab
01.09.2003 als Mieterin benannt ? Diese Fragen kann man für
„allgemein zugänglichen Wohnraum“ nur bei Abklärung der
genannten Fragen beantworten.

Sollte es sich jedoch um ein Stundentenwohnheim handeln gelten
die Vorgaben der Institution, die das Studentenwohnheim
unterhält.

Möbel dürfen - zumindest nicht ohne schriftliche Erklärung -
nie verkauft werden. Ausserdem hat diese Dame wohl noch
Schlüssel und so kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie
die Wohnung aufgegeben hat. Sie muss also schriftlich, unter
Verzicht an dem Mietverhältnis erklären, dass sie keinerlei
Ansprüche an die WG stellt und darüber hinaus auf die
genannten Möbel verzichtet. Wobei ich rate zu klären, ob es
überhaupt Eigentum der Dame ist.

Gruss Günter

Danke für die Antwort Günter,

Es ist eine kein Studentenwohnheim. Wir haben ein Fax mit der
bitte um Vertrags-Verängerung geschickt - deshalb alle 4
Unterschriften. Sie war eine der ehemaligen Mieter und hat
auch auf der Verlängerungantrag unterschrieben. Nur halt
heimlich wieder abgesagt. SIe stand in dem neuem Vertrag mit
drauf - auf dem 3-Mieter Vertrag dann nicht mehr. Beide
Verträge haben wir noch nicht unterschrieben.

Dann ist sie leider nicht Mieterin geworden, hat aber bis 31.08.2003 Miete zu zahlen. Danach habt ihr keine Ansprüche.

Die Möbel gehören Ihr. Sie hat aber am 11.09 gesagt (per
E-Mail), dass die WG die für die ihre fällige Septembermiete
verkaufen kann. Nachdem sie ihre restlichen Sachen bis vorige
Woche abgeholt hat, sagte sie, dass sie nix bezahlt für
September und das Geld für die Möbel direkt von der
Nachmieterin(ab Oktober) haben will.

Dies ist nicht zulässig. Sie kann die Möbel nicht stehen lassen und dann Ansprüche - die ihr aus der September-Miete wegen mangelnden Vertrages nicht habt - einer Nachmieterin stellen. Ohne Unterschrifdt könnt ihr die Möbel sowieso nie verwerten. Ich würde diese Dame auffordern, die Möbel innerhalb einer Woche abzuholen mit der Ankündigung, dass die Möbel ansonsten auf ihre Kosten gelagert werden.

Erst da sagte sie uns,

dass sie nicht auf dem neuen Vertrag draufsteht.

Sie steht ab September nicht mehr im Mietvertrag, hat aber uns
nix gesagt und immer bestätigt, dass sie die Miete für
September bezahlt und ihre restlichen Möbel auch noch in der
WG gehabt.

Hier könnt ihr bis zum Auszug und bis zur Rückgabe der Schlüssel eine Aufwandsentschädigung verlangen. Jedoch müsst ihr diese Dame hinweisen, dass durch ihr Verhalten eine Weitervermietung nicht möglich ist, insbesondere die Bedingung der Übernahme von Möbeln durch die Nachmieter sittenwidrig ist und ausdrücklich im Mietrecht untersagt wird.

Wir würden jetzt einfach das Geld für die Möbel für ihre
Septembermiete nehmen und den Fehlbetrag selber bezahlen. Ist
sie noch Eigentümer der Möbel, wenn wir nix schriftl. haben?
Darf sie, wenn sie einen Schlüssel hat noch in die Wohnung?
Was wenn sie heimlich die Möbel holt?

Ohne schriftliche Mitteilung und Klärung dürft ihr die Möbel nicht verwerten. Was ist, wenn sie die Möbel gekauft, aber möglicherweise noch nicht vollständig bezahlt hätte ? Sie hat in der Wohnung nichts alleine zu suchen. Sie ist hier ohnehin aufzufordern die Schlüssel auszuhändigen. Bitte beachtet, dass ihr bei der Rückgabe der Wohnung eines Tages alle Schlüssel abgeben müsst. Dann ist es zumindest Hausfriendensbruch, wenn sie ohne Wissen heimlich die Wohnung betritt.
Voraussetzung ist aber, dass sie zur Herausgabe der Schlüssel aufgefordert ist und ihr der Zutritt in die Wohnung ohne Zustimmung untersagt wird.

Gruss Günter