Hallo,
unsere ehemalige Mieterin ist ausgezogen. jetzt schuldet sie uns noch über 500 Euro, zahlt diese aber nicht, weil sie total pleite ist.
wir haben ihr jetzt schon die erste Mahnung zukommen lassen. Mit Fristsetzung. Sie hat uns den Erhalt auch bestätigt und immer wieder versprochen zu zahlen. Aber nix!
Wie muß ich jetzt rechtlich korrekt weiter vorgehen, so daß ich noch an mein Geld komme?
Was ist, wenn ich nach der zweiten Mahnung einen Anwalt einschalte? Ich möchte ja später nicht auf den Anwalts-Kosten, die schnell meine noch offenen Forderungen übersteigen, sitzen bleiben. Wie wird im allgemeinen verfahren, wenn jemand zahlungsunfähig ist?
Leider hab ich, wie ihr seht, keine rechte Ahnung von den Möglichkeiten, die ich habe bzw. von dem was ich beachten muß.
Danke für jeden Tipp!
Andi
Wie wird im allgemeinen verfahren, wenn jemand
zahlungsunfähig ist?
Hallo Andi,
Geldeintreiben verursacht Kosten. Dabei besteht stets die Gefahr, daß Du auf den Kosten sitzen bleibst. Du hast dann zwar eine Forderung, für die Du auch einen vollstreckbaren Titel erwirken kann, aber das ist alles brotlose Kunst, weil man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann.
Wenn man weiß, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist und kein verwertbares Vermögen besitzt, kosten Zwangsmaßnahmen nur weiteres Geld, bringen aber nichts. Dann hilft nur Gutwilligkeit auf beiden Seiten. Biete also dem Schuldner Teilzahlung an. Frage, welcher Betrag möglich ist. Sei bescheiden. Auch wenn es nur 10 Euro im Monat sind; immer noch besser als in die hohle Hand gesch***.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
erlasse einfach einen Mahnbescheid, gibts in jeden guten Schreibwarenhandel zu kaufen. Füllin aus und schicke ihn zum Gericht. Nach Zahlung einer Gebühr von ca. 15,00 € wird dieser Bescheid der Schuldnerin zugestellt, sollte sie keine Einspruch erheben erhälst du sofort einen pfändungsfähigen Titel der 30 Jahre gilt, Man weis nie wann sie wieder zu Geld kommt.
Falls sie doch Einsprcuh erhebt, geht das ganze vor Gericht, kostet nochmal ohne Anwalt ca. 60,00 €. Falls du deinen Anspruch begründen kannst ist auch dies kein Problem.
Mache dies schon seit Jahren mit Erfolg bei meinen Mietern.
Habe über die Jahre schon einige Pappenheimer erlebt und helfe mir selbst ohne Anwalt.
Den wenn es in den Hose geht ist es nicht ganz so teuer
Gruß
Jaclyn
Hallo Andi,
Wolfgang hat weiter unten Dir bereits dargelegt, dass es sinnvoll ist, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn die Mieterin kaum zahlungsfähig ist.
Ihr solltet jetzt aber einen Ratenzahlungsvertrag abschliessen, der zuerst einmal die Höhe der zu zahlenden Summe regelt, die Zinsen, die zu zahlen sind, die monatlichen Raten die zu einem bestimnmten Termin eingehen müssen und die Höhe der Raten. Im Ratenvertrag muss auch geklärt werden, wenn die Mieterin mit mehr als zwei Raten in Rückstand gerät, dass sie sich freiwillig der Vollstreckung unterwirft und gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch in Höhe des berechtigten Betrages. Rate sollte bei diesem Betrag schon mindestens 35 EURO im Monat betragen. Fordere also 50 damit Du 35 erreichst.
Möglicherweise auch für diesen Fall eine Abtretung der Lohnansprüche verlangen. Aber Vorsicht ! Nachfragen ob das Unternehmen Lohnabtretungen anerkennt.
Mahnbescheid hat nur Sinn, wenn eine Chance besteht, das Geld zu erhalten.
Gruss Günter
unsere ehemalige Mieterin ist ausgezogen. jetzt schuldet sie
uns noch über 500 Euro, zahlt diese aber nicht, weil sie total
pleite ist.
wir haben ihr jetzt schon die erste Mahnung zukommen lassen.
Mit Fristsetzung. Sie hat uns den Erhalt auch bestätigt und
immer wieder versprochen zu zahlen. Aber nix!
Wie muß ich jetzt rechtlich korrekt weiter vorgehen, so daß
ich noch an mein Geld komme?
Was ist, wenn ich nach der zweiten Mahnung einen Anwalt
einschalte? Ich möchte ja später nicht auf den Anwalts-Kosten,
die schnell meine noch offenen Forderungen übersteigen, sitzen
bleiben. Wie wird im allgemeinen verfahren, wenn jemand
zahlungsunfähig ist?
Leider hab ich, wie ihr seht, keine rechte Ahnung von den
Möglichkeiten, die ich habe bzw. von dem was ich beachten muß.
Danke für jeden Tipp!
Andi