Ex-Mitbewohner soll den Keller räumen

Stellen wir uns einmal vor es gäbe da eine WG in einer Wohnung zu der auch ein Keller gehört. Und nun gibt es einen ehemaligen Mitbewohner, der den Großteil des Kellers mit seinen Sachen blockiert.

Dieser ehemalige Mitbewohner ist schon vor etwa 2,5 Jahren ausgezogen und durfte seine Sachen zunächst im Keller belassen, da die WG-Bewohner dem Ex-Bewohner entgegen kommen wollten. Seit etwa 2 Jahren wird der Ex-Bewohner nun aber immer Mal wieder aufgefordert seine Sachen endlich abzuholen.

Es gab auch inzwischen mehrere Termine, zu denen der Ex-Mitbewohner seine Sachen holen wollte, jedoch ist derjenige zu diesen Terminen leider nie erschienen.

Welche Möglichkeiten hätten die aktuellen Bewohner in so einem Fall?

Könnten Sie dem Ex-Bewohner wohl eine 1-Monatige Frist setzen und danach den Keller auf Kosten des Ex-Mitbewohners von einem Entrümpler räumen lassen?
Oder wäre es unbedingt ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Wer müsste hier die Anwaltskosten tragen?

Fragen über Fragen! Ich danke jedem der mir mit ein paar Antworten weiterhilft im Voraus!

Laut §§45-46a Kellerräumgesetz ist es "… dem Kellerräumverpflichteten… durch die Entrümpelungsverordung BaWü §2 Abs 3 Satz 4 untersagt, den Keller zu Räumen, wenn zuvor laut §67 des Dumme- Fragen in Onlineforen- postens Gesetzes …„Dumme Fragen, die man auch mit gesundem Menschenverstand oder Sozialkompetenz lösen könnte… untersagt den Keller zu räumen“.
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.

Andy Pandy

andypandy und setz dem Kellermenschen eine schriftliche (Einwurfeinschreiben) Frist zur Abholung seiner Sachen. Weise ihn ausserdem darauf hin, dass wenn er diese Frist nicht wahr nimmt, dass das Zeug, für ihn kostenpflichtig, dann als Sperrmüll entsorgt wird.
MfG ramses90