Ex-(noch)-Ehemann wird geschäftsunfähig - Risiken?

Hallo liebe Leute,
Hoffe sehr auf Ihre Hilfe!
Hier der brennende Fall:
Trennung besteht seit zwei Jahren schon.
Scheidungsantrag hat die Ehefrau vor einem Jahr gestellt. Bis jetzt nichrs passiert, da Ehemann nicht kooperiert etc.
NUN: informiert der Ehemann, dass er in der Psychiatrie sich seit Monaten befindet und seine Geschäft-(so wie Arbeits-)unfähigkeit (oder beschränkte) offiziell festgestellt wird.
Er zahlr keinen Unterhalt, Ehefrau bekommt Unterhaltsvorschuss und arbeitet Teilzeit 75%, das Kind sieht er (obwohl gewünscht ist) sehr selten.
FRAGE: wie gefährlich ist es für die Ehefrau?

  1. kann sie zum Unterhalt des noch Ehemannes verpflichtet werden??
  2. wie kann die sich nun endlich scheiden? Wenn er nicht geschöftsfähig oder beschränkt ist??
  3. kann sie die Elterrechte aus duesem Grund zu 100% auf sich übertragen?

DANKE schon mal im Voraus!

Hallo,

Natürlich kann eine Unterhaltspflicht der Ehefrau ggü. dem Ehemann aufgrund von Krankheit entstehen.

Was heißt denn hier „geschäftsunfähig“ ? Wenn der Ehemann seine Angelegenheiten ganz oder zT nicht mehr selbst erledigen kann, sollte ja ein gesetzlicher Betreuer bestellt sein. Der wäre dann auch der Ansprechpartner der Ehefrau für die gewünschte Scheidung.

Das entscheidet das Familiengericht nach Abwägung aller konkreten Einzelfallumstände. Eine wesentliche Rolle dürfte dabei die derzeitige Erkrankung des Kindsvaters schon spielen.

&Tschüß
Wolfgang

Unterhalt auch wenn der Ehemann nie etwas gezahlt hat oder unterstüzt?