Hallo. Weiss jetzt gar nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage…aber ich probier es einfach mal 
Folgende Situation:
Mann und Frau leben 10 Jahre in eheähnlicher Gemeinschaft. Er ist bereits Rentner, sie ist arbeitnehmend. Das Paar trennt sich. Ihr gehört das Haus alleine. Er ist bereits seit 8 Monaten ausgezogen. Die hauptsächlichen Lebenskosten wurden von ihr alleine getragen, er hat ab und zu eingekauft und mal zwischenrein ne Tankfüllung oder Holzlieferung bezahlt. Handwerklich ist er sehr geschickt und hat für die Instandhaltung von Haus und Garten gesorgt z.b hat er noch im vorletzten Jahr die Isolierung des Dachbodens gemacht.
Jetzt kommt er plötzlich auf die Idee hierfür - für seine Arbeitskraft - Geld zu fordern, droht bereits mit Anwalt. Er hat noch immer Sachen im Haus die er auch auf mehrmalige Aufforderung nicht abholt sondern meint dass er das dann auch durch Anwalt geklärt haben will.
Hat er eine Chance für seine erbrachte Arbeitsleistung, Geld aus der eheähnlichen Gemeinschaft zu fordern? Alle Arbeiten wurden von ihm niemals verlangt sondern freiwillig und aus eigenem Ermessen erbracht.
Kann er jetzt im Nachhinein seine Arbeitskraft in Rechnung stellen ?? Es gab während der Beziehung keinerlei Partnerschaftsvertrag, kein gemeinsames Konto oder irgendwelche schriftlichen Vereinbarungen !
Vielen DANK schonmal im Vorraus ! LG