Ex - Partner und seine Eltern räumen Wohnung aus

Hallo zusammen,

Person X hat vor einigen Jahren mit dem Lebenspartner (nicht verheiratet) ein Haus zusammen gekauft.
Mittlerweile haben Sie sich getrennt.
Person X hat nun das Haus und den Teil des Kredites des Lebenspartners übernommen.
Im Notarvertrag steht, dass der Lebenspartner einige genau definierte Haushaltsgeräte wie z.B. Trockner sowie „diverse Gartengeräte“ mitnehmen will und darf. Nach erfolgter Unterschrift beim Notar ist nun der Vater des Lebenspartners während der Abwesenheit von Person X in das Haus eingedrungen und hat alle wertvollen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Laubsauger usw. entfernt.
Ist hier der Tatbestand des Diebstahls erfüllt?
Des weiteren hat er einen hochwertigen Dünger-Verteilwagen mitgenommen, den Person X von Ihrem damaligen Lebenspartner zum Geburtstag geschenkt bekommen hat. Hier ist es doch klar Diebstahl - oder?
Hätte der Vater überhaupt das Haus betreten dürfen?
Leider hatten sowohl der ehemalige Lebenspartner, als auch seine Eltern noch einen Schlüssel zum Haus.

Des weiteren hat der ehemalige Lebenspartner noch seine Sachen im Haus stehen. Er will sie irgendwann abholen. Allerdings sind nun die Schlösser getauscht.
Dieses ist doch das Recht von Person X - oder?
Person X muß Ihm die Sachen doch nur herausgeben - oder?
Muß Person X Ihn noch einmal durch das gesamte Haus laufen lassen, um gegebenenfalls noch mehr Sachen einzusacken?
Alle Sachen des ehemaligen Lebenspartners sind schon durch Person X in einen Raum gebracht worden. PErson X möchte ihrem ehemaligen Lebenspartner nur hierzu den Zutritt gewähren. Reicht das?

Über eine Antwort währe ich sehr dankbar, da Person X dummerweise bei ihrem ehemaligen Lebenspartner mit rechtschutzversichert war, und es nun leider nicht mehr ist!

Im Notarvertrag steht, dass der Lebenspartner … „diverse
Gartengeräte“ mitnehmen will und darf.

Hallo an Alle,

ich dachte, man nutzt einen Notar, damit solche unklaren Formulierungen vermieden werden. Wäre eine Haftung des Notars möglich? Ich setze für ein Beispiel mal voraus, dass ihm die Formulierung nicht aufgezwungen wurde.

Grüße

Ulf

Hallo zusammen,

Person X hat vor einigen Jahren mit dem Lebenspartner (nicht
verheiratet) ein Haus zusammen gekauft.

Mittlerweile haben Sie sich getrennt.
Person X hat nun das Haus und den Teil des Kredites des
Lebenspartners übernommen.
Im Notarvertrag steht, dass der Lebenspartner einige genau
definierte Haushaltsgeräte wie z.B. Trockner sowie „diverse
Gartengeräte“ mitnehmen will und darf.

mit einer genauen definition der gegenstände sollte es keine probleme geben…

Nach erfolgter
Unterschrift beim Notar ist nun der Vater des Lebenspartners
während der Abwesenheit von Person X in das Haus eingedrungen
und hat alle wertvollen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer,
Laubsauger usw. entfernt.
Ist hier der Tatbestand des Diebstahls erfüllt?

abgesehen von der eigentumslage durften doch die (oder nur ein teil hiervorn?) gartengeräte mitgenommen werden. damit ist für einen diebstahl kein raum.

Des weiteren hat er einen hochwertigen Dünger-Verteilwagen
mitgenommen, den Person X von Ihrem damaligen Lebenspartner
zum Geburtstag geschenkt bekommen hat. Hier ist es doch klar
Diebstahl - oder?

das kann nur derjenige sagen, der die vereinbarung und die enthaltenen gegenstände gelesen hat…

Hätte der Vater überhaupt das Haus betreten dürfen?

es wurde doch vereinbart, dass die sachen „mitgenommen“ werden dürfen. insofern kann man aus sicht des vaters argumentieren, mitnehmen bedeutet, dass die gegenstände ohne ein zutun des ex-lebensgefährten abgeholt werden können.
hier hätte man eine präzisere formulierung vornehmen können.

Leider hatten sowohl der ehemalige Lebenspartner, als auch
seine Eltern noch einen Schlüssel zum Haus.

Des weiteren hat der ehemalige Lebenspartner noch seine Sachen
im Haus stehen. Er will sie irgendwann abholen. Allerdings
sind nun die Schlösser getauscht.
Dieses ist doch das Recht von Person X - oder?

offenbar soll das eigentum vollständig auf x übergehen. als alleineigentümer kann er auch bestimmen, ob er ein neues schloss einbauen lässt.

Person X muß Ihm die Sachen doch nur herausgeben - oder?

was wurde denn vereinbart ?

Muß Person X Ihn noch einmal durch das gesamte Haus laufen
lassen, um gegebenenfalls noch mehr Sachen einzusacken?
Alle Sachen des ehemaligen Lebenspartners sind schon durch
Person X in einen Raum gebracht worden. PErson X möchte ihrem
ehemaligen Lebenspartner nur hierzu den Zutritt gewähren.
Reicht das?

was wurde denn vereinbart ?

Hallo zusammen,

Person X hat vor einigen Jahren mit dem Lebenspartner (nicht
verheiratet) ein Haus zusammen gekauft.

Mittlerweile haben Sie sich getrennt.
Person X hat nun das Haus und den Teil des Kredites des
Lebenspartners übernommen.
Im Notarvertrag steht, dass der Lebenspartner einige genau
definierte Haushaltsgeräte wie z.B. Trockner sowie „diverse
Gartengeräte“ mitnehmen will und darf.

mit einer genauen definition der gegenstände sollte es keine
probleme geben…

Leider ist im Vertrag genau diese Definition gegeben. Nun gibt es ja die Probleme!

Nach erfolgter
Unterschrift beim Notar ist nun der Vater des Lebenspartners
während der Abwesenheit von Person X in das Haus eingedrungen
und hat alle wertvollen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer,
Laubsauger usw. entfernt.
Ist hier der Tatbestand des Diebstahls erfüllt?

abgesehen von der eigentumslage durften doch die (oder nur ein
teil hiervorn?) gartengeräte mitgenommen werden. damit ist für
einen diebstahl kein raum.

Des weiteren hat er einen hochwertigen Dünger-Verteilwagen
mitgenommen, den Person X von Ihrem damaligen Lebenspartner
zum Geburtstag geschenkt bekommen hat. Hier ist es doch klar
Diebstahl - oder?

das kann nur derjenige sagen, der die vereinbarung und die
enthaltenen gegenstände gelesen hat…

Es gab hierüber keine Vereinbarung! Das Gerät war in Besitz von Person X und ist nun Weg! Vereinbart wurde hierüber NICHTS!

Hätte der Vater überhaupt das Haus betreten dürfen?

es wurde doch vereinbart, dass die sachen „mitgenommen“ werden
dürfen. insofern kann man aus sicht des vaters argumentieren,
mitnehmen bedeutet, dass die gegenstände ohne ein zutun des
ex-lebensgefährten abgeholt werden können.
hier hätte man eine präzisere formulierung vornehmen können.

Leider hatten sowohl der ehemalige Lebenspartner, als auch
seine Eltern noch einen Schlüssel zum Haus.

Des weiteren hat der ehemalige Lebenspartner noch seine Sachen
im Haus stehen. Er will sie irgendwann abholen. Allerdings
sind nun die Schlösser getauscht.
Dieses ist doch das Recht von Person X - oder?

offenbar soll das eigentum vollständig auf x übergehen. als
alleineigentümer kann er auch bestimmen, ob er ein neues
schloss einbauen lässt.

Das Eigentum IST schon übertragen worden!! Es war auch schon übertragen, als die Sachen entfernt wurden!!!

Person X muß Ihm die Sachen doch nur herausgeben - oder?

was wurde denn vereinbart ?

Muß Person X Ihn noch einmal durch das gesamte Haus laufen
lassen, um gegebenenfalls noch mehr Sachen einzusacken?
Alle Sachen des ehemaligen Lebenspartners sind schon durch
Person X in einen Raum gebracht worden. PErson X möchte ihrem
ehemaligen Lebenspartner nur hierzu den Zutritt gewähren.
Reicht das?

was wurde denn vereinbart ?

Noch nichts!

Im Notarvertrag steht, dass der Lebenspartner … „diverse
Gartengeräte“ mitnehmen will und darf.

Hallo an Alle,

ich dachte, man nutzt einen Notar, damit solche unklaren
Formulierungen vermieden werden. Wäre eine Haftung des Notars
möglich? Ich setze für ein Beispiel mal voraus, dass ihm die
Formulierung nicht aufgezwungen wurde.

Im Vorfeld wurde besprochen, dass Kleingeräte wie Spaten, Harke usw. mitgenommen werden sollen. Der Rest sollte im Haus, und somit im Besitz von Person X bleiben! Daraus hat dann der Notar die Formulierung „diverse Gartengeräte“ gemacht.

Grüße

Ulf

Im Vorfeld wurde besprochen, dass Kleingeräte wie Spaten,
Harke usw. mitgenommen werden sollen. Der Rest sollte im Haus,
und somit im Besitz von Person X bleiben! Daraus hat dann der
Notar die Formulierung „diverse Gartengeräte“ gemacht.

zu dem Begriff „diverse Gartengeräte“ gehört doch auch ein Dünger-Verteilwagen.

Gruß Merger

Leider ist im Vertrag genau diese Definition gegeben. Nun gibt
es ja die Probleme!

achso, ich dachte unter den genau definierten gegenständen sind auch die gartengeräte aufgezählt.
dann ist die antwort relativ einfach. eine zweifelsfreie entscheidung lässt sich nicht treffen.
wenn sich die parteien nicht einvernehmlich einigen können, dann kann sich ein gericht damit beschäfitgen. wenn etwa vor dem notar besprochen wurde, wer welche gegenstände erhalten soll bzw. was die genauen abgrenzungskriterien sein sollen (ohne dies schriftlich niederzulegen), kann er als zeuge fungieren.

abgesehen von der eigentumslage durften doch die (oder nur ein
teil hiervorn?) gartengeräte mitgenommen werden. damit ist für
einen diebstahl kein raum.

Des weiteren hat er einen hochwertigen Dünger-Verteilwagen
mitgenommen, den Person X von Ihrem damaligen Lebenspartner
zum Geburtstag geschenkt bekommen hat. Hier ist es doch klar
Diebstahl - oder?

das eigentum sollte zunächst unerheblich sein, denn dieses sollte ja an einigen gegenständen gerade übergehen. da man unter diversen gartengeräten auch den wagen fassen kann, fehlt es wohl (auch) am vorsatz.