Hallo!
in welcher perversen Welt leben wir eigentlich
Solange der Gesetzgeber Möglichkeiten schafft wie z.B. „junge Frau kommt
zum ersten Arbeitstag und legt Schwangerschaftsbescheinigung vor“, ist
damit unkündbar, fehlt 4 Monate in der Probezeit und hat nach dem
Mutterschutz eine feste Stelle!
Solange sowas möglich ist, wird sich ein Arbeitgeber geeignete
Gegenmaßnahmen einfallen lassen.
Aber natürlich hat unser Gesetzgeber das gar nicht so gemeint…
Gruß
Stefan
Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten
Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach §
102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Schwangere in der
Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 9
Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Wie kommst du drauf, dass es eine Kündigung war?
weil Micha oben als Erklärung angab: „…weil A beim neuen AG die befristete Probezeit wegen Schwangerschaft nicht überstanden hat…“
und bevor wir hier weiter Korinthen kacken, frage ich jetzt Mich ob A gekündigt wurde und erst nachdem er geantwortet hat gehts hier weiter
A übersandte dem Personalchef der ehemaligen Firma
auszufüllende Formulare für das Arbeitsamt, weil A beim neuen
AG die befristete Probezeit wegen Schwangerschaft nicht
überstanden hat. Diese zwei Umstände hat er dann im Büro
ausgeplaudert.
Ist ja nichts Schlimmes, würde mich aber trotzdem
interessieren, wie hier die Rechtslage aussieht.
Danke nochmals
Micha
So Micha, weiter unten streiten sich die Geister, also jetzt mal Klartext bitte:
Um was für einen Vertrag handelte es sich bei A und dem neuen AG?
Befristet oder unbefristet? Welche Probezeit war vereinbart?
Wann hat A dem AG über die Schwangerschaft informiert?
Warum hat A die Probezeit nicht überstanden? Wurde A gekündigt?
Danke vorab und auch im Namen all der Streithähne da unten.
Klartext für Jocki & Co.
Hi,
komme gerade zurück von einem schönen zweitägigen Ausflug und ahnte nicht, was ich da losgetreten habe.
Die Probezeit war explizit befristet: „Das Arbeitsverhältnis wird auf sechs Monate befristet zur Probe abgeschlossen und endet, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der Probezeit, soweit die Firma nicht bis spätestens zwei Wochen vor dem Ablauf der Probezeit schriftlich mitgeteilt hat, dass das Probearbeitsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übergehen soll“.
A arbeitete übrigens bei Rechtsanwälten …
Mich würde aber nach wie vor meine Frage interessieren, ob A denn rein theoretisch und grundsätzlich gegen den alten AG vorgehen kann!
Gruß + Danke
Micha
Klartext II für Jocki & Co.
Ups, habe gerade den Überblick verloren, Jocki hat mir meine konkrete Frage schon geantwortet.
Gruß
Micha