Ex-Personalchef plaudert Privates aus

Hallo,
mich würde mal Folgendes interessieren:

Person A schickt dem Ex-Personalchef einen explizit nur an ihn persönlich gerichteten Brief, dessen Inhalt er dann prompt im Büro ausplaudert. Könnte man ihn rechtlich belangen?

Danke + Gruß
Micha

Hallo,

Person A schickt dem Ex-Personalchef einen explizit nur an ihn
persönlich gerichteten Brief, dessen Inhalt er dann prompt im
Büro ausplaudert. Könnte man ihn rechtlich belangen?

Kommt drauf an, was A dem Personalchef geschrieben hat.

MfG

wie der vorredner schon sagte, kommt drauf an…
stell den Inhalt des Briefes mal hier rein, damit das bewertet werden kann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

A übersandte dem Personalchef der ehemaligen Firma auszufüllende Formulare für das Arbeitsamt, weil A beim neuen AG die befristete Probezeit wegen Schwangerschaft nicht überstanden hat. Diese zwei Umstände hat er dann im Büro ausgeplaudert.

Ist ja nichts Schlimmes, würde mich aber trotzdem interessieren, wie hier die Rechtslage aussieht.

Danke nochmals
Micha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

A übersandte dem Personalchef der ehemaligen Firma
auszufüllende Formulare für das Arbeitsamt,

soweit klar, weil A jetzt sich das ALG berechnen lassen will

weil A beim neuen
AG die befristete Probezeit wegen Schwangerschaft nicht
überstanden hat.

ich glaube A sollte besser hierum kümmern, da sich das nach weit großerer Rechtsverletzung anhört. Entlassen wegen Schangershaft???
o.k. es war Probezeit, aber trotzdem würd ich lieber mal das abklären., ob sich eine Kündigungsschutzklage gelohnt hätte.

Diese zwei Umstände hat er dann im Büro
ausgeplaudert.

Ist Bürotratsch und kein Geheimniss. Hier fehlt der Schaden für A oder es wären Unwahrheiten, aber solche sinds nicht. Die Warheit weiterzuerzählen muss erlaubt sein.

Nix Kündigung!
Hi!

ich glaube A sollte besser hierum kümmern, da sich das nach
weit großerer Rechtsverletzung anhört. Entlassen wegen
Schangershaft???
o.k. es war Probezeit, aber trotzdem würd ich lieber mal das
abklären., ob sich eine Kündigungsschutzklage gelohnt hätte.

Da steht was von befristeter Probezeit. Also ein ganz normal befristeter Vertrag, der nach der Probezeit ausläuft…

LG
Guido

Guido, eine Probezeit ist immer befristet, kraft Gesetzes! D.h. nicht nicht das Vertrag automatisch auch befristet ist. Der von dir geschilderte Vertragsstil ist ein sog. befristeter Vertrag. Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und findet praktisch keine Anwendung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Guido, eine Probezeit ist immer befristet, kraft Gesetzes!
D.h. nicht nicht das Vertrag automatisch auch befristet ist.
Der von dir geschilderte Vertragsstil ist ein sog. befristeter
Vertrag. Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit
ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und
findet praktisch keine Anwendung.

Eine Probezeit kann auch länger als 6 Monate Dauern.

Gruß
Phillip

Das musst Du mir nicht erklären
Hi!

Guido, eine Probezeit ist immer befristet, kraft Gesetzes!

Nein, eine Probezeit ist befristet durch den Vertrag!

D.h. nicht nicht das Vertrag automatisch auch befristet ist.

So, wie es hier geschildert wurde, handelt es sich (für mich) um ein befristetes Probearbeitsverhältnis.

Der von dir geschilderte Vertragsstil ist ein sog. befristeter
Vertrag.

Hatte ich das nicht geschrieben?

Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit
ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und
findet praktisch keine Anwendung.

Ähm - Du solltest Dich mal in deutschen Arbeitsverträgen und dem, was dort so üblich ist, schlau machen!
Es ist nicht unsinnig und findet regelmäßig Anwendung!

LG
Guido

Nebenbei: Eine Probezeit darf nicht maximal 6 Monate betragen - rein theoretisch kann sie auch 8 Jahre, 3 Monate, 5 Tage und 4 Stunden dauern

Welcome to the real world…
Abend!

Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit
ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und
findet praktisch keine Anwendung.

Das ist sehr, sehr oft so, ich würde gar behaupten, das ist mittlerweile
das Normale.

Stefan

A übersandte dem Personalchef der ehemaligen Firma
auszufüllende Formulare für das Arbeitsamt, weil A beim neuen
AG die befristete Probezeit wegen Schwangerschaft nicht
überstanden hat. Diese zwei Umstände hat er dann im Büro
ausgeplaudert.

Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Schwangere in der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Nebenbei: Eine Probezeit darf nicht maximal 6 Monate betragen

  • rein theoretisch kann sie auch 8 Jahre, 3 Monate, 5 Tage und
    4 Stunden dauern

BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Abend!

Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit
ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und
findet praktisch keine Anwendung.

Das ist sehr, sehr oft so, ich würde gar behaupten, das ist
mittlerweile
das Normale.

in welcher perversen Welt leben wir eigentlich

Nebenbei: Eine Probezeit darf nicht maximal 6 Monate betragen

  • rein theoretisch kann sie auch 8 Jahre, 3 Monate, 5 Tage und
    4 Stunden dauern

BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer
von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist
von zwei Wochen gekündigt werden.

Ja das ist schon richtig. Aber Guido hat ja nichts davon geschrieben, das eine weitere Probezeitvereinbarung Folgen hat. Insofern kann man also auch „8 Jahre, 3 Monate, 5 Tage und 4 Stunden“ vereinbaren … hat halt keine Auswirkung auf Kündigungsfrist oder Kündigungsschutz mehr.

Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten
Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach §
102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Schwangere in der
Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach § 9
Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Wie kommst du drauf, dass es eine Kündigung war?

Das hier ->

„(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn …
5. die Befristung zur Er probung erfolgt …“

… wird auch oft fälschlicherweise als „Probezeit“ bezeichnet … hat aber mit der Probezeit eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nichts zu tun.

Das erkläre ich dir.

Ja das ist schon richtig. Aber Guido hat ja nichts davon
geschrieben, das eine weitere Probezeitvereinbarung Folgen
hat.

Welche weitere Folgen der Probezeitvereinbarung denn, es gibte EINEN Vertrag mit EINER Probezeitvereinbarung und fertig. Jetzt ist die Person daraufhin gekündigt worden - das ist o.k. und rechtens, aber da gibt es noch § 9 MuSchG. Hierzu treffe ich keine Aussage, da ich keinen Fall kenne. Meine jedoch nur, das es lohnt die Kündigung auf Zulässigkeit zu überprüfen. Mehr nicht.

Um himmelswillen Leute, was ist denn hier los? Hier ist keine Rechtsberatung zu erteilen, sondern seine Meinung zu äußern.

Meine jedoch nur,
das es lohnt die Kündigung auf Zulässigkeit zu überprüfen.

Welche Kündigung denn?

Letztendlich kann nur der TE aufklären, wer sich auf dem Holzweg befindet.

Ich vermute, dass Guido auch nochmal seine Meinung schreiben wird. :smile:

Wo steht da was von Höchstdauer einer Probezeit?
Hi!

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer
von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist
von zwei Wochen gekündigt werden.

Wo steht da, dass die Dauer der Probezeit längstens 6 Monate betragen darf?

Mal ein Beispiel, da Du vermutlich noch nicht viele Vertragsgestaltungen gesehen hast:
Ein Mitarbeiter ist als normaler Mitarbeiter beschäftigt und soll für eine Erprobungsphase von einem Jahr den Teamleiter machen. Übersteht er diese Probezeit , behält er den Posten, übersteht er diese Zeit nicht, wird er wieder in seiner alten Position eingesetzt.

So etwas kann man durchaus auch direkt zu Beginn einer Beschäftigung vereinbaren.

Ergo: Probezeit ein Jahr - sogar mit Konsequenzen!

LG
Guido

Hi!

in welcher perversen Welt leben wir eigentlich

Stimmt! Ist schon pervers, dass man als Arbeitgeber fast keine Chance hat, einen Mitarbeiter nach einem halben Jahr rauszukegeln…

Was ist pervers daran, dass wir weitestgehende Vertragsfreieheit haben? Man MUSS doch einen solchen Vertrag nicht unterschreiben!

Im Normalfall lässt ein AG einen guten Mitarbeiter nicht gehen. Wenn man seinen Job gut macht, wird der Vertrag idR auch verlängert. Wenn man ihn nicht gut macht, soll den Job besser jemand bekommen, der diese Tätigkeit auch gut ausüben kann!

LG
Guido

Oh man…
Hallo Jocki!

Welche weitere Folgen der Probezeitvereinbarung denn, es gibte
EINEN Vertrag mit EINER Probezeitvereinbarung und fertig.

Ich habe Dir ein Beispiel weiter oben erörtert, wie es üblich ist.

Jetzt ist die Person daraufhin gekündigt worden - das ist o.k.
und rechtens,

Das wäre eben nicht ok, wenn es sich um eine Kündigung handeln würde - auch in der Probezeit geht das bei Schwangerschaft nicht!

Um himmelswillen Leute, was ist denn hier los? Hier ist keine
Rechtsberatung zu erteilen, sondern seine Meinung zu äußern.

Dann kennzeichne Deine Meinungen bitte auch als solche und versuche nicht, den Menschen hier vorzugaukeln, dass es sich um rechtliche Fakten handelt!

Ich zitiere einfach mal und merke etwas an!

Guido, eine Probezeit ist immer befristet, kraft Gesetzes!

Da sit schlicht falsch! Das Einzige, was kraft Gesetzes befristet ist, ist die Möglichkeit, zu Beginn einer Beschäftigung eine Probezeit zu vereinbaren, in welcher dann die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. Die Probezeit kann 2 Jahre dauern - die 2-wöchige KüFri ist nach max 6 Monaten Geschichte.

Ein Vertrag der automatisch nach der Probezeit ausläuft, die max. 6 Monate betragen darf, ist unsinnig und findet praktisch keine Anwendung.

Das ist falsch! Ich kann Die auf Anhieb mindestens 3600 Leute nennen, die mit einem solchen Vertrag angefangen haben.

Sei mir nicht böse, aber Deine Wortwahl impliziert Fakten. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn es sich um Fakten handeln würde und nicht um gefährliches Halbwissen!

Wenn Du also beim nächsten Mal so etwas vorausschicken würdest, wie „Meiner Meinung nach“ oder „ich glaube“ oder „ich meine“, dann wirst Du hier von den rechtskundigen Teilnehmern auch nicht zerlegt…

LG
Guido

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