Ex-Vermieter bemängelt Schäden 2Monate nach Auszug

Wir sind vor nunmehr 2Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Haben heute dann mal wegen unserer Kaution nachgefragt worauf uns unser ex-Vermieter nun etwas von nach ausstehenden Schäden in der Wohnung erzählte.
Nun unsere Frage:

Unser Auszug ist 2Monate her und die Wohnung ist seit 1,5Monaten neu vermietet.
Kann das legal sein jetzt noch mit irgendwelchen Schäden zu kommen? Ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar wann die nun aufgetreten sind. wer der Verursacher war ect.
Zumal wir bereits einen guten Monat vor Auszug von ihm wissen wollten was evtl noch zu machen wäre, er da aber nicht bemängelte.
Das er bei der Schlüsselübergabe an den neuen Vermieter nicht anwesend war lag ja nicht an uns. Er wollte das wir diese mit dem neuen Vermieter allein abwickeln.

Kurz und knapp, solch rückwirkende Schadensansprüche können doch nicht rechtens sein, oder?

Mit bestem Dank im Vorraus.

Nabend
ich bewege mich mit meiner Antwort auf dem schmalen grad zwischen denken und wissen! somit kann ich dir keine genaue rechtsauskunft geben!

Ich sag mal so
der vermieter macht mit dir eine wohnungsübergabe
und danach mit dem neuen mieter

somit hast du ein übernahmeprotokoll vom vermieter
und der neue mieter hat eins mit dem vermieter

wenn der vermieter dir die übergabe überlässt kennst du ja alles was der neue mieter bemängelt hat bei der übergabe
somit wäre jetzt die frage was alles nachträglich bemängelt wurde
wäre schön zu wissen was es ist um sich weiter dazu äußern zukönnen
vorallem wann die zusätzlichen mängel angemeldet wurden

Der EX-Vermieter hat bei uns nur gesagt das wir tapeziern und streichen sollen.
Der Nachmieter hat bei der übergabe nichts bemägelt.

Nachträglich würde jetzt von dem Vermieter bemängelt das in der Wohnung keine Fußleisten wären ( die allerdings auch schon, bei unserem Einzug nicht vorhanden waren), und der Wasserhahn im Bad.
Allerdings meinte er, das noch weiter Mängel vorhanden seien, uns dafür aber eine liste geben würde.

Die Mängel würden uns 2 Monate nach unserem Auszug mitgeteilt, allerding ist die Wohnung schon gute 1,5 Monate neu Vermietet.

Uns stellt sich nur die Frage, ob dies überhaupt rechtens ist, das er uns die Mängel in rechnung stellen kann, nach diesen 2 Monate, da die Wohnung ja schon neu Vermietet ist, und der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung nichts davon gesagt hat.

ich sag ganz spontan so gehts nicht

ihr habt hoffentlich in eurem übergabeprotokoll stehen das im bad kein wasserhahn und keine fußleisten vorhanden sind
wenn nachmieter wohnung ohne mängel oder anmerkungen übernimmt wäre für mich der fall erledigt

wenn er fehlende fussleisten und fehlenden wasserhahn bemängelt hat hättest das mit deinem vermieter gleich klären müssen

ich würde definitiv meine rechtschutzversicherung in anspruch nehmen
oder versuchs beim mieterbund
die 100 euro sind kein rausgeschmissenes geld
vielleicht helfen sie dir noch nachträglich

ansonsten anwalt alle unterlagen mit nehmen beraten lassen und wenn anwalt sagt „sieht gut aus gewinnen wir“ lass dich auf nen rechtsstreit ein

wenn du frech bist machst erstmal nen schreiben an deinen vermieter erklärst das du damit nicht einverstanden bist und die ganze geschichte an deinen anwalt gegeben hast der es jetzt prüft und sich dann bei ihm meldet

wirst ja sehen wie dein vermieter reagiert
auf jeden fall alles zum anwalt
gerichtskosten beihilfe gleich mit beantragen (macht anwalt alles fertig musst ihn nur draufhinweisen)und los geht der spass :smile:))

Ein Wohnungsabnahmeprotokoll scheint nicht erstellt worden zu sein. Es dürfte allerdings ausreichend sein, wenn eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter stattgefunden hat und er erklärt hat, daß keine Beanstandungen bestehen (oder sinngemäße Formulierung). Da später erfahrungsgemäß derartige Aussagen bestritten werden, bedarf es eines Zeugen.
Der Vermieter kann mit Schadensersatzforderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen, muß allerdings seine Ansprüche genau bezeichnen und beziffern. Für Schäden hat der Mieter nur einzustehen, wenn er diese schuldhaft verursacht hat. Altersbedingte oder Verschleißschäden gehen also zu Lasten des Vermieters. Es ist ein Abzug „neu für alt“ zu machen. Brandlöcher oder Flecken im Teppichboden bleiben für den Mieter folgenlos, wenn der Belag bereits verbraucht ist. Der berühmte Haarriß im Wasch- oder WC-Becken ist vom Mieter i.d.R. verschuldet. Hat der Mieter den Parkettboden schuldhaft verkratzt und wurde dieser von 15 Jahren letztmals geschliffen und plexiert (versiegelt), hat der Mieter nur 1/3 der Kosten für die Wiederherstellung zu tragen … usw.
Gibt der Mieter an, der Schaden sei bereits bei Einzug vorhanden gewesen und existiert keine Aufzeichnung des damaligen Zustands (z.B. Übergabeprotokoll, Vermerk im Mietvertrag), ist der Vermieter beweispflichtig daß der Schaden (schuldhaft!) durch den Mieter während der Mietzeit verursacht wurde.
Wenn längere Zeit nach der Wohnungsrückgabe verstrichen ist und der Vermieter erst dann Schadensersatzansprüche geltend macht, kann er damit nur gehört werden, wenn er nachweist, daß diese Schäden bei der Wohnungsrückgabe vorhanden waren und nicht erst danach entstanden ist.