Ex Vermieter ist ein Betrüger, wie verhalten?

Hallo.
Mein Freund u ich sind letztes Jahr in die erste gemeinsame Wohnung gezogen. Und wohl gleich einem Betrüger aufgesessen…

Er wollte von Anfang an das wir die Meite bar bezahlen. Haben wir auch getan, er war immer total nett, freundlich und wir verstanden uns super.
Immer meinte er, dass wir keine Quittung bräuchten und ja alles super! Bis an dem Tag an dem die schriftliche ftistlose Kündigung seines Anwalts kam u wir innerhalb der Frist von 14 Tagen ausziehen mussten, wegen nicht gezahlter Mieten, angeblich!
Vor lauter Schreck sind wir schnell ausgezogem, habe das Gespräch gesucht mit ihm u dem Anwalt aber es hiess nur habe ja keine Beweise das gezahlt wurde! Also sind wir raus.

Da wir beide aufstockend Leistungen vom Jobcenter bekommen bzw zu dem Zeitpunkt beantragt haben mussten wir diese natürlich über den Umzug informieren, haben also das Schreiben ded Anwalts da vorleget und sind umgezogen.

Zwischenzeitlich hat der Ex Vermieter Klage erhoben ij Höhe der angeblichen Mietschulden. Der Termin vor Gericht ist nächste Woche!

Nun kommt aber die Höhe. Das Jobcenter hat die angeblichen Mietschulden im Januar komolett gezahlt, auf sein Konto! Das habe ich schriftlich!! Die dachten nämlich uns wurde gekündigt weil wir wirklich Mietschulden hätten, über die Barzahlung haben wir ja keinen Beleg.
Trotzdrm veranlasst der ExVm die Verhandlung?!!!
Das heisst er hat die Miete bar kasiert, die vom Jobventer und will die Miete nun novhmal einklagen???
Was soll ivh tun?

Hallo, sie müssen zu einem Anwalt

hallo,
das ist ja wirklich dreist. ich würde im jobcenter um hilfe bitten oder mich an einen sozialarbeiter wenden, vielleicht steht euch auch ein anwalt zu.
auch würde ich mich erkundigen, ob euer vermieter sowas schon öfter gemacht hat. in mietangelegenheiten kann man sich auch an den mietverein wenden.
lg
maria

Hallo,
das hat nichts mit Mietrecht zu tun! Wende Dich bitte an einen Mietverein.

Aber wenn ich mir an dieser Stelle noch eine Bemerkung erlauben darf.
Wieso verlangen manche in der heutigen Zeit keine Quittung? Das Ganze ist mir persönlich ein wenig suspekt!
Und das Jobcenter hat die Miete doch überwiesen. Wo ist das Problem? Und ihr bekommt sicherlich auch noch PKH, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Schließlich sind die Forderungen doch bezahlt und Anwaltskosten entstehen auch nicht. Was wollt ihr denn nun wissen?
Lg

Hallo,

also noch einmal für die Zukunft: Alles was zwischen Vermieter und Mieter vereinbart bzw. bezahlt wird ist
SCHRIFTLICH festzuhalten. Egal wie nett der Vermieter ist. Nun ist es aber passiert und nicht mehr zu ändern. Die Tatsache, dass der Vermieter auch die vom
Jobcenter gezahlte Miete einklagt kann nur euer Vorteil sein. Es steht Aussage gegen Aussage! Er kann nicht beweisen, dass ihr die Miete nicht bar bezahlt habt und ihr könnt nicht beweisen, dass er die Miete erhalten hat. Wie ist es denn mit Kontoauszügen? Ihr habt ja sicherlich vorher das Geld bei der Bank abgehoben. Vielleicht kann man in der Regelmäßigkeit und der Höhe einen Beweis ableiten. Sonst gilt es, diese Verhandlung auszusitzen und für die Zukunft alles schriftlich festzuhalten. Würde mich sehr dafür interessieren, wie das ausgeht.
MfG
Sabine Kruse

Habt ihr die Miete gemeinsam übergeben? Wenn ja seid ihr gegenseitig als Zeuge möglich.

Könnt ihr euch an div. Tage konkret erinnern an dem ihr die Miete übergeben habt?

Hat ein Nachbar euch vielleicht gesehen der als Zeuge benannt werden kann.

Wenn ihr tatsächlich Mietschulden hättet, hätte euer Vermieter euch schriftlich darauf aufmerksam machen müssen und euch schriftlich mit dem Rausschmiss drohen müssen. Hat er offensichtlich nicht, aus guten Grund.

Könnt ihr vielleicht über Kontoauszüge belegen, das ihr Geld speziell für die Miete abgehoben habt. Legt die Kontoauszüge dem Gericht in Kopie vor. Wenn dies möglichst lückenlos oder zumindest mehrfach nachgewiesen wird, spricht vieles dafür das ihr eure Miete gezahlt habt.

Da ihr beide offensichtlich arbeitslos seid und demzufolge mit Geldmitteln vielleicht nicht so übig ausgestattet seid, geht zu einem Anwalt und beantragt PKH (Prozeßkostenhilfe) und beauftragt einen Anwalt in der Sache.

Viel Erfolg

Hallo Nudelschaf,

es tut mir leid, dass ich da keinen Rat weiss.
Nehmt Euch einen Anwalt. Ich denke ihr bekommt
auch Prozeßkostenhilfe. Zumindest die Bezahlung
der Miete durch das Job Center ist ja belegt.
Gruß S.

hallo,
das ist nun keine mietrechtssache, sondern betrug. somit bitte einen rechtsanwalt aufsuchen! mit einem beratungsschein, den der rechtsanwalt selbst beantragt oder aber, den Sie vorher beim amtsgericht besorgt haben, kann dieser Sie beraten, kostet max. 10,-. jeder algII-Empfänger hat anspruch auf diesen beratungsschein.
viel glück,
udo

hallo,
also zunächst einmal,wenn die angeblich offenen mieten vom jobcenter bezahlt wurden,kann er sie auch nicht mehr einklagen!was die zahlungen ohne quittung betrifft,können Sie nur mit hilfe eines anwalts und sich als zeugen,versuchen dagegen vorzugehen.

Hallo,

sie sollten zu einem Anwalt gehen und sich vertreten lassen. Sie dürften doch Prozesskostenhilfe bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Glaubhaft machen , dass sie die Miete bar bezahlt haben. Kontoabhebungen ? Zeugen der Geldübergabe…

Schlimme Sache - aber da ist nicht alles verloren
Bitte also die Frage gegebenenfalls nochmal stellen und dabei beachten:

Bitte nicht nur anklicken Netiquette und FAQ:1129 gelesen und beachtet zu haben, sondern dies auch tun.
Auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden.

Hallo,
Hier kann nur noch ein Anwalt helfen. Allerdings sehe ich da echt ein Riesenproblem, Recht zu bekommen. Das Geld was ihr in bar bezahlt habt, ist natürlich weg. Keine Quittung=kein Nachweis.
Tut mir leid

Hallo,

gehen Sie zum Amtsgericht und holen sich einen Rechtsbeistand, der Steht Ihnen zu.

Überlegen Sie mal, ob Sie keinen Zeugen für die ein oder andere Barzahlung haben, ansonsten wird es schwer dem Vm. etwas zu beweisen.

Gruß Bukatcho

Hallo! Gehen Sie zur Verhandlung und erzählen das alles dem Richter. Sie haben doch das Geld auch von der Bank abgehoben. Bringen Sie die Kontoauszüge mit. Und wenn Sie noch zeugen haben, bringen Sie diese auch mit. Sie sind ja auch schon zu zweit. Wenn der Vermieter schon Geld vom Amt bekommen hat und will es nochmals dann stingt die Sache schon. Und es stingt dann merkt es der Richter auch.

Hallo,

wenn man die Miete bar zahlt ohne Quittung is das schon ganz schön blöd, aber aus solchen Fehlern lernt man ja, man denkt ja nicht immer gleich an das böse in allen Menschen obwohl man ja an deinem Beispiel sieht das man das lieber doch tun sollte. Nun zu deinem Problem. Das Jobcenter hebt ja alle seine Unterlagen und Überweisungen auf. SOllte also dein Vermieter klagen wird er mit der Klage auf keinen Fall durchkommen. also wenn er es drauf ankommen lassen will dann soll er doch…zahlen müsst ihr nicht