Ex-Vermieter mahnt nicht zugesandte NKR an

Ein Mieter ist im April 2011 Zwangsgeräumt worden und zog im Mai 2011 in eine neue Wohnung inkl. Anmeldung beim Amt.
Am 08.03.2013 erhält er eine Zahlungserinnerung seines ehemaligen Vermieters in Höhe von ca 150€. Nach einem Anruf beim ehemaligen Vermieter kommt heraus dass es die Zahlungserinnerung der Nebenkostenabrechnung 2011 ist, die der ehemalige Mieter aber nicht erhalten hat (Aussage Mieter). Die Nebenkostenabrechnung wird ihm mit Bezug auf den Anruf seitens des Mieters am 10.03.2013 zugestellt. Nach 556 BGB ist somit die 1-Jahresfrist für den Mieter abgelaufen. Die nachgesandte Nebenkostenabrechnung trägt allerdings ein Datum von August 2012.

Wie ist hier vorzugehen? Ist der ehemalige Vermieter in der Pflicht zu beweisen, dass die NKA im August eingegangen ist (Einschreiben?) und warum „erinnert“ er an diese Zahlung erst über ein halbes Jahr nach angeblicher Erstellung der NKA?

Würde es hier für den ehemaligen Mieter Sinn machen sich auf das BGB zu beziehen und die Zahlung aufgrund verspäteter Übersendung der NKA zu verweigern?

Herzlichen Dank

Hallo Dringens4711

Entscheidend ist hier, ob der Mieter die Abrechnung erhalten hat. Die Nachweispflicht hat der Vermieter.

Aber Achtung: sollte der Mieter die Betriebskostenabrechnung fristgerecht erhalten haben und nur behaupten, dies sei nicht geschehen um keine Nachzahlung leisten zu müssen, so begeht er Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Zudem ist es eine Sache der Fairness, dem Vermieter die NK, die er ja vorgestreckt hat, auch zu bezahlen. Jedoch scheint der Mieter von Fairness nicht zu halten, sonst wäre er nicht zwangsgeräumt worden.

Gruß

Mary

Hallo,
normalerweise muss der Vermieter das nachweisen, dass er per Einwurf-Einschreiben o.ä. den Brief zugestellt hat. (Persönlich abgeben mit Zeugen, der das quittiert geht auch, allerdings darf das kein Kumpel oder Verwandter sein!!). Somit hat der Mieter schon gute Aussichten auf Erfolg. Jedoch würde ich mich an den DMB (Deutschen Mieterschutzbund) wenden und mir als Mieter dort Rat einholen.

Merkwürdig ist es das der Vermieter ein 3/4 Jahr gewartet hat bis er gemahnt hat, das lässt darauf schließen das er den Brief vergessen hat los zu schicken, aber nach dem 31.12.2012 ist der Zug für 2011 abgefahren, da muss der Mieter nicht mehr zahlen.
Wer das vergessen hat sollte fairerweise auf einen Prozeß verzichten, da schmeißt man den Anwälten und Richtern Geld in den Rachen, das sauerverdient ist nur um dann evtl. einen Vergleich machen zu müssen.
Also vorher überlegen ob ein Prozeß einem wirklich Gerechtigkeit bringen soll oder ob es einem nur um die Genugtuung geht. Das kann sehr teuer werden!! Alles Gute, Hase1