Ein Mieter ist im April 2011 Zwangsgeräumt worden und zog im Mai 2011 in eine neue Wohnung inkl. Anmeldung beim Amt.
Am 08.03.2013 erhält er eine Zahlungserinnerung seines ehemaligen Vermieters in Höhe von ca 150€. Nach einem Anruf beim ehemaligen Vermieter kommt heraus dass es die Zahlungserinnerung der Nebenkostenabrechnung 2011 ist, die der ehemalige Mieter aber nicht erhalten hat (Aussage Mieter). Die Nebenkostenabrechnung wird ihm mit Bezug auf den Anruf seitens des Mieters am 10.03.2013 zugestellt. Nach 556 BGB ist somit die 1-Jahresfrist für den Mieter abgelaufen. Die nachgesandte Nebenkostenabrechnung trägt allerdings ein Datum von August 2012.
Wie ist hier vorzugehen? Ist der ehemalige Vermieter in der Pflicht zu beweisen, dass die NKA im August eingegangen ist (Einschreiben?) und warum „erinnert“ er an diese Zahlung erst über ein halbes Jahr nach angeblicher Erstellung der NKA?
Würde es hier für den ehemaligen Mieter Sinn machen sich auf das BGB zu beziehen und die Zahlung aufgrund verspäteter Übersendung der NKA zu verweigern?
Herzlichen Dank