Ex-Vermieter will klagen und Urlaub geplant

Hallo zusammen,

stellt euch folgende Geschichte vor:
Mieter-X hat mit seiner Freundin seit einem Jahr ihren ersten
gemeinsammen Urlaub geplant. Kurz vor der Buchung will der
Ex-Vermieter den Mieter-X verklagen.

Beschreibung wie es dazu gekommen ist:
Die Probleme fingen an als Mieter-X sich für ein neue Wohnung
entschieden hat.
Als Mieter-X den Mietvertrag unterschreiben sollte ist ihn
aufgefallen das die Nebenkosten höher waren als annonciert.
Begründet wurde es, das Mieter-X ansonsten zum ende des
Jahres eine dicke Nachzahlung bekäme.

Weiterhin wurden Mieter-X sehr viele Versprechungen gemacht,
wie Treppenhaus, Haustür, Briefkästen,… würden demnächst
erneuert werden. Besonders wichtig war es Mieter-X das die
Türrahmen sowie Türren in seiner Mietwohnung gemacht werden,
Es fehlen zwei Türren und ein großteil der Türrahmen waren aufge-
brochen oder sehr stark beschädigt.

Die Wände der Mietwohnung waren alle farbig und sehr dick mit Farbe
beschichtet, so das sich Risse gebildet haben.
In Absprache mit den Vermieter hat Mieter-X die Wände von
der Farbe/Tapette entfernt und weiß gestrichen, zwei
Wände davon grau.

Wenige Monate entdeckte Mieter-X Schimmel im Ess- und
Kammerzimmer (offen anliegen zur Küche).
Begründet wurde es, das mindestens drei mal am Tag
Morgen, Mittags und Abends die Wohnung komplett gelüften
werden müsste (alle Fenster dabei ganz weit offen lassen).
Zudem erklärte der Vermieter Mieter-X das es nur grüner dicker
Schimmel wäre und dieses nicht gesundheitsschädlich
ist. Es schimmelte bei Mieter-X von unten bis zur oberen
Zimmerecke. Nachdem Mieter-X mit Kündigung und Mieterschutz
gedroht hat, wurde der Schimmel vom Hausverwalter kurzer
Hand mit Schimmelentferner entfernt. Auch die Nachbarn
haben Schimmel in Wohnung, allerdings ist es schwarzer
Schimmel und in der ganzen Wohnung verteilt.

Die Hauseingangstür wurde von aussen zerschlagen. Bei
beschwerde wurde behauptet das die Mieter selber schuld
sind und das die Nachbarn Wilde seien und dieses Angezeit
werden müsste.

Beim Ausziehen wurde eine Kiste mit Schrott aus Mieter-X
Keller entfernt. Zugang haben nur Mieter und Haus-
verwalter. Angeblich war in der Kiste Werkzeug drin mit
den Mieter-X selbst die fehlenden Türren in seiner Wohnung
herrichten sollte, dieses der Hausverwalter Mieter-X beim
einzug gegeben haben soll. Soweit Freundin, Schwester und
Mieter-X sich erinnern, haben sie gar nicht eingesehen das
Mieter-X selbst für die Türen aufkommen soll.

Die Wohnungsschlüssel hat Mieter-X 1-1/2 Monate vor
Mietablauf abgebeben damit Mieter-X nicht ständig
wegen einer Wohnungsbesichtigungen belästigt wird.
Der Keller von Mieter-X wurde vor Ablauf seines Mietvertrag
weiter vermietet.

Mieter-X hat sein Nachbarn gebeten als Zeuge sich die
besenreine Wohnung anzusehen und ihn auch die
restlichen Wohnungsschlüssel übergeben. Zudem
hat Mieter-X in der Wohnung ein Zettel hinterlassen, mit
den Hinweis das die Schlüssel beim Nachbarn liegen.

Persöhnlichen Kontakt hatte Mieter-X nur mit den
Hausverwalter, mit den Vermieter gab es nur den Telefonischen
Kontakt.

Es sind jetzt mehrere Monate vergangen das Mieter-X ausgezogen
ist. Ein Teil der Kaution wurde einbehalten, dieses Mieter-X erst
zum neuen Jahr wiederbekommt. Jetzt im neuen Jahr hat Mieter-X
nach der Kaution gefragt und nun heißt es das Mieter-X den
Hausverwalter Werkzeug schuldet und er deswegen Mieter-X
verklagen wird. Auf Anfrage der Kaution kam keine Antwort. Der
Vermieter hat seid beginn bei jeder Auseinandersetzung Mieter-X
sowie die Nachbarn mit Klagen gedroht, da sein Sohn Anwalt ist.

Wie sieht ihr das Problem, muss Mieter-X sich das gefallen lassen?
Kann Mieter-X einfach so in den geplanten Urlaub fahren?
Der Urlaub soll drei Wochen gehen und der Mieter-X möchte
nicht die Klage versäumen.
Wie sieht es mit Mieter-X Kaution aus?

Mieter-X hatte bisher keine ähnlichen Probleme und ist
wegen dieser Sache ständig in unruhe.

Vielen Dank für’s lesen und Antworten!

Gruß TerryMe

Hallo zusammen,

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Kann Mieter-X einfach so in den geplanten Urlaub fahren?

Der Urlaub soll drei Wochen gehen und der Mieter-X möchte

nicht die Klage versäumen.

Wenn während einer ortsabwesenheit (auch Urlaub) eine Klage zugestellt wird, wird nach Rückkehr (aus dem Urlaub) die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ bei Gericht beantragt.
Den Urlaub nachweisen, dann wird durch das Gericht entschieden, dass die Klage zum späteren Zeitpunkt zugestellt wurde. Dem Beklagten sind somit alle Fristen wieder eingeräumt.

Schönen Tag noch,