Ex verweigert gesetzlich verankerte Auskunft

Hallo,

nachdem mein Posting zur gleichen Frage auf unerklärliche Weise nicht mehr existiert, poste ich es noch mal, in der Hoffnung, doch noch von jemand eine Antwort dazu zu erhalten, weil es sehr wichtig für mich wäre:

Also, mal angenommen A würde von seinem Arbeitgeber einen Zuschlag zum Lohn erhalten, wenn nachgewiesen werden kann, das die Ex-Frau von A, also B nicht im ÖD beschäftigt ist. A kann das leider nicht nachweisen, weil B die Auskunft verweigert. Der Arbeitgeber hat sogar B bereits persönlich mit Einschreiben Rückschein angeschrieben.
Kann A nun B auf diese Auskunft verklagen, wenn er mal mit B verheiratet war? Und wer trägt dann die Kosten für die Klage, A oder B?

Hallo,

an Deiner Fallkostellation stimmt etwas nicht.

Vermutlich ist der Familienzuschlag gemeint, der nur anteilig gezahlt wird, wenn beide Ehepartner im öD beschäftigt sind.

In Deinem Beispiel sind die beiden aber geschieden. Behteht da überhaupt noch ein Anspruch des A auf Familienzuschlag?
Von Kindern, die ggf. berücksichtigt werden, hast Du nichts erwähnt.

Grüße
von Mara

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Hallo,

ich versteh das auch nicht. Warum soll ein AG einem AN etwas mehr zahlen, wenn seine EX nicht im öffD ist? Egal wie auch immer, hier gibt es keine Auskunftspflicht qua Gesetz, es kann dem geschiedenen Ex egal sein, was der andere macht. Lediglich, wenn der betreffende AN an die Ex Unterhalt (nicht Kindesunterhalt) zahlt, könnte man daran denken, dass die Ex eine Mitwirkungspflicht verletzt und somit dem AN-Ehemann behindert mehr Einkommen zu generieren. Hier würde ich auf Auskunftserteilung oder wahlweise auf Minderung Unterhalt in entsprechender Höhe klagen.

Aber nochmals: warum macht der AG sowas???

Mfg vom

showbee

Hallo,

ich versteh das auch nicht. Warum soll ein AG einem AN etwas
mehr zahlen, wenn seine EX nicht im öffD ist?

Mir hat mein Arbeitgeber erklärt, dass ich einen kindbezogenen Zuschlag zum Gehalt bekomme, wenn ich nachweisen kann, dass meine geschiedene Ehefrau, mit der ich einen Sohn habe und für den ich Unterhalt zahle, nicht im ÖD arbeitet. Ich arbeite im ÖD…

Ich kann nicht verstehen, weshalb ich keinen Anspruch auf Auskunft haben soll… denn schließlich war ich ja mit dieser Dame mal verheiratet, somit Verwandt 1. Grades, oder?