Ex weigert sich Kündigungsfrist einzuhalten

Folgende Situation:

Letztes Jahr bin ich mit meinem jetzigen Ex-Partner in eine Wohnung gezogen (beide sind als Mieter eingetragen). Nachdem sich herausgestellt hat, dass es nicht klappt, hat er sich bereit erklärt, auszuziehen.
Dies wurde beim Vermieter festgehalten. Allerdings ist das nun 4 Monate her und seitdem gab es immer wieder Probleme - mal will er ausziehen, dann wieder nicht - dann wieder ja.

Festlegen lassen will mein Ex-Partner sich aber nicht, so dass er auch keine Kündigungsfrist einhalten will. Dementsprechend hänge ich in den Seilen, weil ich darauf warte, dass er endlich auszieht.

Nach mehreren Gesprächen mit dem Vermieter, hat dieser auch angeboten, dass man schriftlich festhalten kann, dass mein Ex, im Falle einer schnellen Wohnungsfindung, mit meiner Zustimmung auch ohne Frist ausziehen kann. Aber selbst da weigert mein Ex sich, dieses zu unterschreiben.

Dazu kommt, dass die Einrichtung in der Wohnung mir gehört - ausgenommen sein Zimmer. Er benutzt also ganz selbstverständlich alles, was mir gehört. Die meisten Kosten trage ich - er übernimmt lediglich die Stromrechnung und fühlt sich damit auch im Recht, mir den Strom abzudrehen. Ich fühle mich wie im Kindergarten!

Zu alle dem kommt hinzu, dass er mir schon des öfteren mit Gewalt gedroht hat und er ständig aggressiv wird, wenn ich ihn auf etwas anspreche.

Meine Fragen wären nun:

  1. Was kann ich tun, damit er auszieht und sich auch auf eine Frist einlässt? Ich habe keine Lust dieses Spiel noch ewig mitmachen zu müssen.

  2. Kann ich für die Nutzung meiner Einrichtung von meinem Ex solange er noch hier wohnt Gebühren verlangen? Er soll langsam merken, dass er sich nicht alles selbstverständlich krallen kann.

  3. Wie kann ich mich gegen die Kinderreien wehren,was den Strom angeht? Besteht die Möglichkeit, dass ich mich als Vertragspartner nachtragen lasse?

Vielen Dank

Beide sind gleichberechtigte Mieter und können nur zusammen die Wohnung kündigen. Wenn er auszieht, läuft der Mietvertrag für sie als Nutzerin uneingeschränkt weiter. Er muss sich mit ihr wegen der Folgen des Auszuges einigen (zahlt sie dann allein weiter?). diese Einigung möglichst schriftlich festhalten.
zu 1.:
Geht mietrechtlich erst mal nix.Das ist eine Verhandlungsfrage bzw. eine zivilrechtliche Frage zwischen beiden. Wenn er sich übergriffig verhält, kann sie Druck Richtung Auszug machen (Achtung: Beweisfrage!).
zu 2:
Geht nur, wenn dazu früher etwas vereinbart wurde.
zu 3.:
Ggfls. per einstweiliger Verfügung (brauchts aber Beweise, die vor Gericht halten). Vorherige schriftliche Abmahnung notwendig.
Wenn er weiter pokert, Anwalt/Mieterverein einschalten.