Ex will nicht aus gemeins. Mietswohnung ausziehen

Hallo, mal angenommen ein Opa hat für seine Enkelin an sein Haus angebaut. Sie wohnt jetzt schon seit ein paar Jahren in einer Wohnung in dem Anbau und hat mittlerweile auch geheiratet. Es besteht mit ihrem Opa kein schriftlicher Mietvertrag und sie muss auch keine Miete zahlen. Sie will sich jetzt von ihrem Mann scheiden lassen, er will aber nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Mittlerweile ist die Lage so, dass sie aus der Wohnung ausgezogen ist und ihr „noch“ Ehemann mit seiner neuen Freundin in der Wohnung wohnt die ihr Opa eigentlich für sie gebaut hat. Muss sie jetzt warten bis dass Trennungsjahr vorbei ist und dann den Richter entscheiden lassen wer in der Wohnung bleibt oder gibt es eine Möglichkeit ihn vorher aus der Wohnung rauszubekommen

Gehört die Wohnung dem Opa?
Gehört Sie der Frau?

Wenn sie dem Opa gehört und der Tochter und Ihrem Noch-Ehemann lediglich überlassen wurde, so gehe ich von einem Leihvertrag aus.

Da wohl nichts schriftlich existiert, könnte Opa wohl die Wohnung sofort zurück - und damit die sofortige Räumung - verlangen.

Sollte sich Noch-Ehemann weigern auszuziehen, so könnte eine Räumungsklage angestrengt werden… wobei auch dies sich juristisch zieht…

Ein Anwalt wäre im übrigen nicht verkehrt und eine Erstberatung kostet auch keine tausende von Euro. Selbst wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Gruss HighQ

Danke für die schnelle Antwort! Die Wohnung bzw. das Haus (Anbau) gehört dem Opa, waren auch schon bei einem Anwalt und der meinte man muss das Trennungsjahr abwarten, vorher kann man nichts machen, man dürfte jetzt nicht mal Miete von ihm verlangen, weil dann ein schriftlicher Mietvertrag gemacht werden muss und der dann noch schlechter aus der Wohnung zu bekommen ist.

Den Anwalt fragen ob der Strom / Wasser abgeschlatet werden darf?
Wenn kein Mietvertrag besteht und der gute Herr nichts zahlt auch nicht für die Nebenkosten, hat er u.U. keine Ansprüche. Ich würde den Anwalt fragen …

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Eben keine gemeinsame Mietswohnung
Hallo.

Ich denke, der Anwalt liegt falsch. Man sollte hier einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und sich nochmals beraten lassen. Das Problem das der Anwalt erläutert, hat man bei der gemeinsamen Ehewohnung, bei der eine richterliche Zuweisung nach dem Trennungsjahr stattfindet. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Wohnung angemietet wurde oder sich im Eigentum eines der beiden Ehegatten befinden. Nur in diesen Fällen findet nach Abschluss des Trennungsjahrs eine Wohnungszuweisung statt. Hier haben wir aber eine unengeltliche Gebrauchsüberlassung für die Enkelin. Dieser Umstand scheint dem Anwalt nicht bewusst zu sein, vielleicht wurde er auch nicht darauf hingewiesen, dass kein Mietverhältnis besteht.

Es liegt also weder ein Mietverhältnis vor (Mietverhältnis setzt die Zahlung von Miete voraus), noch besteht Eigentum an der Wohnung auf Seiten einer der beiden Ehegatten. Eigentümer ist der Großvater der Ehefrau und dieser hat als Eigentümer einen Anspruch darauf, dass der Ehemann das Objekt sofort räumt. Der Eigentümer der Wohnung muss hier sicher nicht dulden, dass ein Fremder die Wohnung besetzt, die er zuvor unentgeltlich seiner Enkelin zur Verfügung gestellt hat. Es sollte unbedingt die Meinung eines erfahrenen Fachanwalts eingeholt werden.

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Mann könnte ja auch Besuch einladen.
http://www.hells-angels-germany.de/

Die machen sich schon Platz.

:wink:

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Das mit den Hells Angels wäre keine schlechte Idee :smile:, hatte mir aber auch schon gedacht, dass die Anwältin nicht ganz richtig liegt, kann nie schaden sich mal eine paar mehr Meinungen einzuholen

Hallo.

Ich denke, der Anwalt liegt falsch. Man sollte hier einen
guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und sich nochmals
beraten lassen.

Ein Fachanwalt für Mietrecht auch wenn kein Mietverhältnis besteht?

Also ich sehe das so : Lassen wir mal den Opa außen vor …
Angenommen klein Jasmin wird von Ihrer Freundin Erna eingeladen sie für unbestimmte Zeit zu besuchen. Klein Jasmin bringt verhassten Ehegatten mit. Klein Erna ist bisweilen auf Urlaub, nun verlässt klein Jasmin die Wohung, aber der verhasste Ehegatte will nicht gehen, dem gefällt die Wohung so gut,der will bleiben …wie bekommt Erna den nun wieder raus? Rechte hat er keine.

Der Eigentümer der Wohnung muss hier sicher nicht
dulden, dass ein Fremder die Wohnung besetzt,

Dassehe ich genaus so.

Es sollte unbedingt die Meinung eines erfahrenen Fachanwalts
eingeholt werden.

Auch dem stimme ich zu. Ob es nun der Fachanwalt für Mietrecht ist zweifel ich allerdings an.

LG Jasmin

Ich denke, ein Fachanwalt für Mietrecht ist der beste Ansprechpartner. Es geht letztlich um die Räumung einer Wohnung. Auch hinsichtlich der unten angesprochenen Fragen (Strom und Wasser abstellen) dürfte ein „normaler“ Anwalt überfordert sein. Ein Fachanwalt für Mietrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung hierzu, während dessen ein Allgemeinanwalt sich erst einlesen muss. Das ist schlichtweg meine Erfahrung.

Ein Wald- und Wiesenanwalt oder ein Fachanwalt für Familienrecht (der hier vermutlich die Auskunft gegeben haben wird) wird nicht einmal die feine Unterscheidung zwischen Miete und unentgeltlicher Gebrauchsüberlassung kennen.

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danke
danke

Danke an Jasmin und Leopold und auch an die Anderen die geantwortet haben, denke dass wir uns nochmal von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen werden, wird wahrscheinlich die beste Lösung im Moment sein!

Okay, nochne Idee :smile:
Hallo Tripstarter,

angenommen, beide unbefugt die Wohnung nutzenden Personen wären für ein paar Stunden aushäusig (weil zum Beispiel wie durch Zauberhand einer guten Fee im Briefkasten zwei Konzertkarten der gemeinsamen Lieblingskapelle oder ähnliches liegen, verstehst du?)

Wenn nun der eigentliche Eigentümer dieser Wohnung sich Zutritt zu seinem Eigentum verschaffte, die Plünnen des Pärchens vor die Tür stellte und von einem sehr guten Schlosser das Wohnungstürschloss auswechseln lässt und sich einen ziemlich guten Anwalt nähme, mit welchen Folgen hätte der Eigentümer zu rechnen bei der Rückkehr der beiden? Muss ich gleich mal nen Anwalt fragen g

Denn als Vermieter würde er sich strafbar machen, aber es existiert ja kein Vertrag. Ausserdem würde ich als fiktiver Eigentümer schonmal gleich als erste Amtshandlung nachschauen, ob dies der angemeldete Wohnsitz des Ex-Gatten wäre und, falls ja, diesen gleich abmelden zum Beispiel.

Eine Wohnungsannonce schalten und die Interessenten so drei, viermal die Woche in Dutzendstärke das Objekt besichtigen lassen funktioniert nicht?

Ohrenbetäubende Arbeiten an der Aussenwand (neu verputzen, Fenster von aussen abschleifen, halt mal so gegen 6:00 morgens ein bißchen rumflexen?

Unterkellerung? Enorm wichtige unaufschiebbare Dacharbeiten? Bei denen leider die Stromleitung oder einige Heizungsrohre dran glauben müssen?

Die Anlegung eines temporären Komposthaufens vor der Tür?

Spätherbtliches Abgrillen mit 40-50 trinkfreudigen Gästen direkt vor dem Schlafzimmerfenster?

Beste Grüße und viel Erfolg

Annie

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