Ex zahlt nicht den vollen Unterhalt wegen Insolven

Hallo…Hoffe mir kann jemand helfen??
Also mein Ex hat die private Insolvenz am laufen.Er hat 2 Söhne(der jüngere davon ist meiner 9 Jahre).Seit der insolvenz bekomm ich nur noch ganz wenig Unterhalt.Der Ältere Sohn bekommt immer mehr-weil er der Erstgeborene ist und wir müssen dann das nehmen was übrigbleibt.Laut Düsseldorfer Tabelle stehen meinem Sohn ca.300 Euro zu und manchmal bekommen wir nur 130 oder so.Also nie den Ganzen Unterhalt.Kann es sein das es an der Insolvenz liegt oder kann ich etwas dagegen machen???

Hallo, soweit ich weiss hat dein Exmann eine sogenannte Pfändungsfreigrenze, die man ihm nicht nehmen darf, sozusagen sein Mindestselbstbehalt von dem Geld was er derzeit jeden Monat hat (wird wahrscheinlich irgend eine Stütze sein). Wie hoch der Mindestselbstbehalt ist kommt auf die derzeitigen Lebensverhältnisse an (ist er verheiratet, hat er weitere Kinder). Der Rest wird durch einen Insolvenzverwalter aufgeteilt, wobei ich nicht weiss welchen Rang Unterhaltszahlungen dabei haben. Bei der Aufteilung spielt vieles mit rein (Höhe seiner Schulden, Anzahl der Gläubiger usw.)…

Hallo vielen dank

Hallo,
Informationen zu dem Thema Insolvenz und Unterhalzszahlungen gibt es hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden…
Ansonsten ist hier zu fragen, ob es einen Titel und/oder Urteil gibt in Bezug auf den Unterhalt.
Unterhaltsschulden und Zahlungen gehen immer vor andere Gläubiger in der Insolvenz. Dem Unterhaltsschuldner in der Insolvenz bleiben nur noch die Sozialsätze (im Gegensatz dazu wenn der Insolvenzschuldner nur "normale"Gläubiger hat,dann bleibt ihm der Pfändungsfreibetrag)
mfg
Immobilienakuthilfe

Geh zum Jugendamt und beantrage UNTERHALTSVORSCHUß. Das kriegst du für 72 Monate oder bis dein Sohn 12 ist. Die holen sich das vom Vater wieder.

Gruß,

Andi

Hallo,

wie alt ist der ältere Sohn?
Welches Einkommen wird dem Vater zugrunde gelegt bzw. was lässt ihm der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder als unpfändbaren Betrag zur Verteilung für Unterhalte und Selbstbehalt?

Je nach Alter des älteren Kindes bekommt es mehr (sieht man in der DüTa). Aber ein Erstgeborenenrecht in der Gestalt, dass er den vollen Betrag bekommt und das zweite Kind den geringeren, gibt es nicht.

Gruß

Hallo
Unterhalt bemißt sich nach der düsseldorfer Tabelle, die aber rundum falsche Zahlen liefert und lediglich ein Anlehnungstool ist. Wenn per Jugendamt oder gerichtlich 300,- Euro festgestellt sind, so hat der ex auch zu zahlen. In seiner Leistungsbemessung erhöht der Insolvente seine monatlichen apanage um den Kindesunterhalt, wenn er nun zuwenig auszahlt liegt strenggenommen Insobetrug vor. Aber wer will sich eine solche Anzeige schon antun, inwieweit fällt ein Streit zu ungunsten eines erbaulichen Vater-Sohn-Verhältnisses aus. Rechtlich könntest du das jugendamt einschalten und den unterhaltsbetrag festschreiben lassen. Desweiteren könntest du deinen ex darüber informieren, daß du die insostelle darüber informieren wirst, daß dein ex unterhaltszahlungen zurückbehält und du per insoverwaltung die Zahlung einforderst, schlimmstenfalls könnte ihm die inso versagt werden wegen insobetrugs !
Aber das ist alles theoretisch, weil es eben doch das vater-sohn-verhältnis nachhaltig belastet.
gruß
michael

hallo,

wende dich an das jugendamt, die sind auch für den unterhaltsvorschuss zuständig.
wenn er aufgrund seiner insolvenz nicht zahlen kann, springt das jugenamt ein - wenigstens für einen geringen teil… und die sind natürlich dann auch bemüht sich das geld von deinem ex wieder zu holen!

das der erstgeborene sohn mehr geld bekommt, aufgrund der tatsache, das er der „erstgeborene“ ist, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
meiner meinung nach sind die kinder gleichgestellt zu betrachten!
alles gute
papsch

Hallo
ja das ist immer sehr schwierig !
Bei Insolvenz kann man oft froh sein wenn überhaupt was gezahlt wird.
Was man immer machen kann ist beim Jugendamt nachfragen und die Beistandschaft beantragen!!
Die können sein noch Einkommen überprüfen und evt. helfen!Das kostet Dich nichts wäre ein Versuch !!!
LG Sandy

Hallo,
Ihr Ex läuft Gefahr schon wieder neue Schulden während der Insolvenz anzuhäufen, da er Ihnen nicht den vollen Unterhalt zahlt.
Um den Ausgleich für Ihren Sohn zu bekommen, sollten Sie ganz schnell das Jugendamt und das zuständige Amtsgericht davon in Kenntnis setzen, die helfen Ihnen auf jeden Fall weiter. Die Behörden werden dann entsprechend in Vorleistung gehen und sich das Geld dann wieder über Ihren Ex holen.
Spätestens dann wird Ihm der bewusst werden, dass er auch während der Insolvenz gegenüber allen unterhaltsberechtigten auch Unterhalt zahlen muss.
Notfall muss der Unterhalt für die Kinder ganz neu ermittelt und vom Gericht festgelegt werden, wenn Ihr Ex nicht das nötige Einkommen hat. Denn an Hand des zur Verfügung stehenden Einkommens bei mindestens zwei unterhaltspflichtigen Kindern hat Ihr Ex während der Insolvenz auch einen weitaus höheren nicht pfändbaren Einkommenssatz. Und von diesem nicht pfändbaren Einkommen muss Ihr Ex dann an die Kinder die festgelegten Unterhaltssätze, welche per Gerichtsurteil fix sind auch zahlen. Er muss den vollen Unterhalt pro Kind zahlen, wenn dann auch unterm Strich weniger wie das sogenannte Existenzminimum von zurzeit 672,00 € für Ihn als Einzelperson übrig bleiben.

Zurzeit weiß die Pfändungsfreigrenze ein nicht pfändbares Nettoeinkommen von 1.569,99 € bei zwei unterhaltspflichtigen Personen aus. Das heißt, Ihr Ex darf bis zu dieser Grenze Nettoeinkommen erzielen, welches Ihm nicht gepfändet werden kann. Jeder Cent den er darüber netto ausgezahlt bekommt, geht an die Gläubiger. Jedoch ist er verpflichtet von diesem Betrag den vereinbarten Unterhalt pro Kind zu leisten. Verdient er netto unter dieser Grenze, dann gilt das gleiche. Er kann einen sogenannten Eigenbedarf gelten machen, der zurzeit bei 770 € inkl. Warmmiete liegt. Sollte Ihr Ex über nicht genügend Einkommen verfügen, dann muss er zur ARGE gehen und aufstocken. Bei berufstätigen Aufstockern werden Unterhaltsleistungen bei einem monatlichen Bedarf in voller Höhe berücksichtigt. Ihr Ex kann sich also nicht damit rausreden, dass er nur wenig verdient und somit Ihrem Sohn nur ein paar Prozente von seinem eigentlichen Unterhaltsanspruch zahlen kann.

Sie können also nur Ihren Ex anzeigen wegen unterlassener Unterhaltszahlungen und Sie müssen Ihren Ex dazu drängen, benötigte finanzielle Unterstützungen bei Behörden einzufordern, hier ist es jedoch wichtig, die Anträge so schnell wie möglich zu stehen, denn wie in Deutschland üblich werden Zahlungsansprüche erst ab Antragsstellung berücksichtigt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo

rein rechtlich ist der Unterhalt abhängig vom berechenbaren Nettoeinkommen.

Davon wird dann der Unterhalt für die beiden Kinder, in Abhängigkeit vom Alter, bestimmt.

Die Berechnung erfolgt auf tatsächlcihen Daten, aber auch auf fiktiven Daten. Das wäre z.B. in deinem Fall interessant, wenn er „bewusst oder leichtfertig“ auf Einkommen verzichtet. Daher solltest due die Insolvenz prüfen lassen.

Damit die Ansprüche nicht verfallen, solltest du auf jeden Fall eine Prüfung der Ansprüche schriftlich anzeigen. Denn damit werden die Ansprüche ab dem Datum des Schreibens gesichert.

Das Jugendamt oder noch besser ein Fachanwalt kann da etwas Klarheit verschaffen.

Gruss

Es kann an der Insolvens liegen! Er hat einen Freibetrag den er behalten. Nehme für deinen Sohn einen Anwalt.Da im ja das Geld zu steht und er kein Einkommen hat bezahlt der Staat den Anwalt.Er kann dann die Unterlagen vom verdienst deines Mannes einsehen

Hallo…Hoffe mir kann jemand helfen??

manchmal…

nur 130 oder so.Also nie den Ganzen Unterhalt.Kann es sein das
es an der Insolvenz liegt oder kann ich etwas dagegen
machen???

Ein liebes Hallo zurück,
sorry, wenn ich noch nicht früher geantwortet habe.

Also, der Pfändungssatz, der gem. der ZPO-Pfändungstabelle direkt vom Nettolohn deines Ex-Gatten abgezogen wird, kann sich u. U. monatlich etwas ändern wg. evtl. Überstunden oder Sonntags- oder Nachtarbeit usw. (wg. gewisser Zuschläge).
Und somit erhält dein Ex-Gatte einen verminderten Lohn.
Wie jedoch die Sache mit dem Unterhalt geregelt wird, dazu kann ich leider keine Angaben machen. Ihm steht auch ein gewisser Teil an Geld zu, der pfändungsfreie Betrag.
Eventuell solltest Du einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen, der sich mit diesen Dingen auskennt. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung haben solltest, gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage einen Beihilfeschein für eine Rechtsberatung. Bei keinem eigenen oder nur geringem Einkommen steht es dir zu. Den Anwalt darfst Du dir selbst suchen, oder Du läßt dich am Gericht beraten. Es gibt auch die örtlichen Rechtsberatungen an den Amtsgerichten.

Tut mir leid, wenn ich nicht all deine Fragen beantworten konnte.
Ich wünsche dir viel Erfolg.

Gruß von der Frau des Busfahrers

Was Deinem Ex in der Insolvenz übrig bleibt bemisst sich anhand der Pfändungstabelle (einfach mal googeln).
Diese bezieht die Anzhal der Unterhaltspflichtigen in den nicht pfändbaren Teil es Gehaltes ein.
Ob dies dann noch zu den Beträgen der Unterhaltstabelle führt kann ich Dir leider nicht sagen, da würde ich an Deiner Stelle vielleicht einmal eine Anwalt befragen.

lg

Hallo,

es liegt nicht nur an der laufenden Insolven des Exfreundes, sondern auch an seinem Verdienst. Ihm muß der Selbsthalt von 900 Euro bleiben, alles was darüber liegt wird auf beide Kinder aufgeteilt. Aufgrund des unterschiedlichen Alters natürlich auch in unterschiedlicher Höhe.

Viele Grüße
Yvonn Dosse

Das weiß ich nicht genau aber könnte schon an der Insolvenz liegen, ich bin auch der Meinung das der erst geborene mehr bekommt

Dazu kann ich leider nichts sagen…

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch.
Gruss FürGerecht