Ex zahlte Versicherungsbeiträge - und jetzt?

Hallo zusammen!

Es geht um ein Problem meines Freundes:
Seine Ex-Frau (geschieden seit September 09) macht Rückzahlungsansprüche für eine Versicherung gelten, die sie seit der Trennung 2008 für ihn bezahlt hätte.
Es ist eine Versicherug die nur für ihn gilt (eine Haftplichtversicherung).
So seltsam es klingt, es ist ihr wohl erst die Tage aufgefallen, dass sie sie bezahlt (irgendwie…komisch, oder?) und nun fodert sie die ca. 500,- Euro für den gesamten Zeitraum zurück.

Wir wüssten nun gern, ob sie Anspruch darauf hat, da er folgendes bei der Trennung akzeptiert hat:

  • 2000,- geimsame Schulden hat er allein übernommen und abbezahlt
  • er überlies ihr die GESAMTE Wohungseinrichtung
  • er zahlte die Familienversicherung allein bis vor 2 Monaten (dort war sie eingeschlossen)
    -> er könnte also im Gegenzug ebenfalls von ihr die Rückzahlung fordern, oder?

Da wir aktuell leider nicht zum Anwalt können, wüsste ich gern, ob mir einer von euch einen Rat geben kann unter welchen Stichworten ich suchen muss, damit wir schlauer werden.

Liebe und leicht verzweufelte Grüße
Tintendrache

Halllo

also ehrlich gesagt kann ich euch nicht sagen ob das geht oder nicht…ich würde da eher im Bereich Scheidungsrecht suchen.

Von der Versicherungsseite her gilt wer als Beitragszahler im Vertrag eingetragen ist muss der Versicherung die Beiträge zahlen, bis diese gekündigt wird oder eben der Beitragszahler geändert wird.

Aber ob sie die Beiträge sich jetz von deinem Freund zurückholen kann keine Ahnung…

Hallo,

bin leider kein Versicherungsexperte bzw. Rechtsexperte für Scheidungsfälle. Helfe gern bei Reisefragen/Reiseversicherungen weiter.

LG

M

Hallo tintendrache,

ich muss ganz ehrlich zugeben, dass ich mich da nicht auskenne. Das klingt für mich nach einen Fall für den Anwalt. Am besten rufen Sie einfach mal bei der Versicherung an und erkundigen sich da. Die können Ihnen das, weil die den Vertragsspiegel vorliegen haben am besten sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurz noch zur Haftrung.
Verlassen Sie sich aber bitte nicht auf dass, was ich geschrieben habe. Das oben ist meine Meinung. Es kann fehlerhaft und unvollständig sein. Darum ist dieses keine Rechtsberatung oder dergleichen.

Hallo Tintendrache.
Versicherungstechnisch kann ich leider keinen Rat liefern, weil es das Thema Versicherung nicht betrifft. Hier geht es um Rechtsfragen bezüglich der Scheidung. Der Freund kann die Bankverbindung auf seine Daten ändern lassen und sollte die VN-Anschrift vielleicht mal überprüfen. Der Versicherung ist es egal wer bezahlt, hauptsache es wurde gezahlt.

Hallo Tintendrache,

leider laesst sich diese Frage nicht pauschal beantworten (ich bin kein Jurist). Wenn dieser Betrag zwischen Trennung und Scheidung angefallen ist, kann es im Rahmen der wirtschaftlichen Auseinandersetzung strittig sein.
Grundsaetzlich geht es wohl um Aufrechnung, d.h. wie werden Ausgaben/Kosten ab Trennung bis zum Scheidungsurteil und der entsprechendend geregelten Vermoegensauseinandersetzung bzw. Unterhaltsregelungen gehandhabt. In der Regel sollten diese Dinge aus der Scheidungsauseinandersetzung hervorgehen.

Hallo Tintendrache,

leider habe ich keine 100%ige Antwort für dich. Aber so wie du es geschildert hast, würde ich dir raten, dass dein Freund mit seiner Ex sich außergerichtlich einigt, weil es meiner Meinung nach schon so wäre, wie du es schon vermutest.

Gruß

Hallo,

zuerst einmal, welche Haftpflichtversicherung kostet bitte schön 250 EUR pro Jahr?
Wieso kann seine Frau eine Versicherung abschließen, wenn er noch nicht einmal unterschrieben hat? Dann müsste es sich schon um eine Familienversicherung handeln und dann ist es ihr Verschulden, wenn sie die Beiträge alleine weiter bezahlt.
Den Rest erledigt das Scheidungsurteil. Da steht alles drin. Das müsst Ihr Euch dann genau durchlesen, wer für was aufkommt (da geht es aber meist um Lebensversicherungen).

Viele Grüße