Einem Arbeitnehmer wird fristgerecht betriebsbedingt wärend seiner Krankschreibung gekündigt. Der AN ist noch bis zum Ende des Arbeitsverhälltnisses krank geschrieben und hat zu diesem Zeitpunkt noch Anspruch auf Urlaubstage und der Abgleichung von Überstunden. Der AN fordert den AG mehrmals mit Fristsetzung (per,mail,Brief,Einschreiben) auf ihm die Urlaubstage und Überstunden auszuzahlen. Der AG reagierte darauf nicht.
Wie geht nun der AN am besten vor um zu seinem Geld u kommen?
Einem Arbeitnehmer wird fristgerecht betriebsbedingt wärend
seiner Krankschreibung gekündigt. Der AN ist noch bis zum Ende
des Arbeitsverhälltnisses krank geschrieben und hat zu diesem
Zeitpunkt noch Anspruch auf Urlaubstage und der Abgleichung
von Überstunden.
Zu wann (Enddatum des Arbeitsverhältnisses) wurde gekündigt? Um welchen Urlaub gehts (Laufendes Jahr? Vorheriges Jahr)? Ist der AN auch noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krankgeschrieben?
Was ist wörtlich zu Überstunden vereinbart?