Exauftraggeber will geld vom neuen auftraggeber

Einen schönen Tag Euch allen,

ich wußte nicht ganz genau wie ich im Titel meine Frage andeuten sollte.Folgendes:

Einzelunternehmer Muster arbeitete lange Zeit für Auftraggeber A.Jetzt nicht mehr daher Ex- Auftraggeber A.
Ex - Auftraggeber A arbeitete für Generalunternehmer G.
Einzelunternehmer Muster sucht sich neuen Auftrageber B.
Auftraggeber B.arbeitet auch für Generalunternehmer G.

Ex-Auftraggeber A erarbeitete durch Unkenntnisse im Fachbereich Baumängel.
Generalauftraggeber G schreibt/telefoniert …kontaktiert seinen ehemaligen Subunternehmer( Ex-Auftrageber A )wegen Baumängel.

Keine Reaktion von Ex-Auftrageber A.
Generalauftraggeber G kontaktiert neuen Auftraggeber B und teilt ihm durch die Blume mit,wenn Ihr Subunternehmer (Einzelunternehmer Muster)
die Baumängel nicht beseitigt,ziehe ich Ihnen das Geld ab und Neuaufträge werden rar aussehen!Begründung: Einzelunternehmer Muster hat ja lange für Auftraggeber A gearbeitet u. könnte auch die Mängel hervorgerufen haben.

Nun zu dem was ich schon selber weiss;
Einzelunternehmer Muster hätte vom Ex-Auftraggeber A eine schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung zur Beseitigung in angemessener Frist erhalten müssen.

Da Einzelunternehmer Muster kein Vertrag mit Generalunternehmer G, sondern mit Ex-Aufztraggeber A hatte, muß diese Angelegenheit über EX-Auftraggeber A laufen.D.h. Generalunternehmer G muss Ex-auftraggeber A auffordern und bei Beweisen, dass es Einzelunternehmer Mustermann´s Baumängel sind Einzelunternehmer Mustermann kontaktieren. Generalunternehmer G kann sich Drittfirma nehmen,deren Kosten an Ex-Auftraggeber A gestellt werden u. dieser stellt diese kKosten an Einzelunternehmer Muster.
Meine Frage: kennt jemand ein solches Beispiel oder sogar ein Gerichtsurteil, indem einem Generalunternehmer untersagt wurde einen Nachunternehmer zu benachteiligen bzw. Zahlungen teilweise zu verweigern, weil dieser einen Ex-Nachunternehmer eines seiner ehemaligen Subunternehmen unter Vertrag hat?

Ganz schön verwirrend-wenn ich das so lese, hoffentlich versteht das irgend jemand.

Vielen Dank für Eure Zeit

Gruß Antje

versuchen kann man vieles, aber das der neue Auftragsnehmer für die Mängel des alten haften soll, halte ich für absurd. Selbst wenn er sie tatsächlich verursacht hat, haftet nur der Vertragspartner (A). Nur wenn alle drei zuvor ausdrücklich vereinbart hätten, daß auch der Subunternehmer ersatzweise für Mängel direkt beim AG haftet, siehts ggf. anders aus.
An wem der AG aber in Zukunft neue Auftrage vergibt ist allein Sache des Auftraggebers.
Wenn er es aber wirklich nachweisbar z.B. schriftlich so begründet, könnte man (vielleicht) zumindest theoretisch dagegen vorgehen. Nur was bringt einem das paraktisch? Dann wird vermutlich neu ausgeschrieben und die nächste Ablehnung halt anders begründet.
Wer es besser weiß, darf gern schreiben :smile:

danke an sparer, habe ich mir auch so gedacht
antje