Exfrau machte falsche Angaben über eine

… Partnerschaft und bekam daher höheren Unterhalt vom Exmann.
Nun habe ich Beweise, dass die Partnerschaft nicht nur eine Wochenendbeziehung war, wie zuvor behauptet, sondern es sich um eine sog. „gefestigte Partnerschaft“ gehandelt hat.
1.) Habe ich eine Chance, einen Teil des zuviel gezahlten Unterhalts zurück zu bekommen und
2.) wie sieht es mit der Verjährung aus? Ich habe Kenntnis über den Sachverhalt seit 12/2010.

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,
sobald der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen Verbindung steht hat das zur Folge das der Anspruch auf Unterhalt verwirkt ist.
Ob der zuviel gezahlte Unterhalt zurück gefordert werden kann weiß ich nicht.
Es sollte auf jeden Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden und es sollte auch möglich rasch geschehen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.