… Partnerschaft und bekam daher höheren Unterhalt vom Exmann.
Nun habe ich Beweise, dass die Partnerschaft nicht nur eine Wochenendbeziehung war, wie zuvor behauptet, sondern es sich um eine sog. „gefestigte Partnerschaft“ gehandelt hat.
1.) Habe ich eine Chance, einen Teil des zuviel gezahlten Unterhalts zurück zu bekommen und
2.) wie sieht es mit der Verjährung aus? Ich habe Kenntnis über den Sachverhalt seit 12/2010.
Vielen Dank für die Antworten!