über eine Partnerschaft und bekam daher höheren Unterhalt vom Exmann. Sie behauptete vor Gericht, die Beziehung zu ihrem neuen Partner sei eine Wochenendbeziehung, man lebe 50 km auseinander usw.
Nun hat er Beweise, dass die Partnerschaft nicht nur eine Wochenendbeziehung war, wie zuvor behauptet, sondern dass es sich um eine sog. „gefestigte Partnerschaft“ gehandelt hat. D. h. man hat mehrere Tage in den jeweiligen Wohnungen verbracht, sei zusammen in Urlaub gefahren, trat als Paar bei div. Familienfeiern auf u. ä.
1.) Hat er eine Chance, einen Teil des zuviel gezahlten Unterhalts zurück zu bekommen und
2.) wie sieht es mit der Verjährung aus? Er hat Kenntnis über den Sachverhalt seit 12/2010.
Vielen Dank für die Antworten!
1.) Hat er eine Chance, einen Teil des zuviel gezahlten
Unterhalts zurück zu bekommen und
welcher titel ist denn ergangen ? liegt ein beschluss des gerichts vor oder „nur“ eine einstweilige anordnung ?
Hallo!
Der Titel, der nach Scheidung ergangen ist, wurde inzwischen aufgehoben, da Unterhalt bis zum Renteneintritt der Exfrau gezahlt wurde und danach wurde der Rentenanteil weitergezahlt. Unterhalt ist also nicht mehr geflossen.
Hier geht es um den in den vergangenen 13 Jahren gezahlten Unterhalt.
Hier geht es um den in den vergangenen 13 Jahren gezahlten
Unterhalt.
wurde zu unrecht unterhalt gezahlt, besteht ein bereicheurngsrechtlicher rückzahlungsanspruch, § 812 I 1 bgb.
problem: bei unterhalt ist im regelfall entreicherung nach § 818 III bgb gegeben.
ausnahme: § 819 IV bgb, jedoch sind hohe anforderungen daran zu stellen, dass die kenntnis über den mangelnden rechtsgrund (unterhaltspflicht) beim „gläubiger“ bestand. ist normalerweise nicht nachweisbar, kann aber hier anders sein… -> anwaltliche beratung sollte eingeholt werden.
p.s. in betracht kommt aufgrund verjährung nur ansprüche der letzten drei jahre