Hallo, angenommen man hat eine neue Lebensgefährtin. Diese war so leichtsinnig und hat vor dieser Beziehung Ihren Namen hergegeben, damit der Exfreund eine Firma aufmachen kann. Diese hat dann natürlich reichlich Schulden angehäuft. Die Firma wurde dann irgendwann auf den Ex umgeschrieben. Nun hat die neue Lebensgefährtin immer noch Mahnungen und Gerichtsvollzieher im Hause wegen Ihrer Dummheit. Der Ex bezahlt diese Schulden zum Glück ab und an, jedoch nie ganz. Er erpresst seine ehem. Freundin nun. Wenn Sie den Kontakt zu ihm abbrechen würde, würde er diese Schulden auch nicht mehr bezahlen. Dies ganze geht schon über ein Jahr. Was kann man da machen? Danke für eine Antwort
Wenn die Forderungen der Gläubiger begründet sind, wäre es wohl am Einfachsten diese zu bezahlen.
Es handelt sich um eine Baufirma. Die Freundin gab gutgläubig Ihren Namen damit der Ex einen Betrieb eröffnen kann da er schon mal eine Baufirma vor die Wand gefahren hat. Meine Partnerin wusste überhaupt nichts was von statten ging in dieser Firma. Der Ex machte alle Geschäftsdinge selber. Sie staunt nur darüber wer Ihr Mahnungen nach Hause schickt. Aber vielen Dank für den wertvollen Tipp.
Was heißt denn „gab Ihren Namen“?? Erklär das doch bitte erst mal genauer. Wenn SIE tatsächlich ein Unternehmen eröffnet hat, und IHN bevollmächtigt hat, für dieses Unternehmen Verträge abzuschließen, dann könnten die Forderungen tatsächlich „Hand und Fuß haben“ und sie müsste vlt sogar noch dankbar sein, dass er gelegentlich etwas bezahlt, es soll schon Fälle gegeben haben, wo das anders lief. Vllt könnte sie mal über eine Privatinsolvenz nachdenken, das ist aber noch das Beste, was mir im Moment einfällt.
SIE gab nur den Namen her in so fern als das er Sie vorschob um sein Bauunternehmen weiter zu führen. Sie hat nie einen Bankauszug gesehen, mit Gecshäftsleuten verhandelt, Rechnungen oder Aufträge gesehen. War in der Pflege am Arbeiten…
SIE gab nur den Namen her in so fern als das er Sie vorschob
um sein Bauunternehmen weiter zu führen.
Nochmal: Was genau soll das heißen? Wessen Firma war das denn nun?
Ich glaube, Dir ist nicht ganz klar, was da abgelaufen ist…Sie wird ja vermutlich eine Gewerbeanmeldung oder eine Vollmacht unterschrieben haben, vllt. sogar eine Steuererklärung?!?
Sie hat das Gewerbe auf sich angemeldet. Aber Steuererklärungen, Rechnungen etc. Alles wurde per Vollmacht vom Ex erledigt. Sie hatte null Ahnung bis heute was ablief. Auch MAhnungen gehen zu ihm. Er reagiert dann nicht, und erst wenn es zu Gerichtsvollzieher geht. Dann wendet man sich an sie. Und erst dann hat sie bis heute „Glück“ das er das notwendigste bezahlt.
Guten Tag,
Moin!
Da hat „Sie“ halt Pech gehabt. Denn rechtlich ist „Sie“ die Inhaberin der Baufirma.
Menschlich ist das Verhalten natürlich verwerflich, aber es ändert nichts an der rechtlichen Seite.
Gruß
Andreas
Hallo,
Sie hat das Gewerbe auf sich angemeldet.
Dann ist SIE auch verantwortlich für die ganze Firma.
Aber
Steuererklärungen, Rechnungen etc. Alles wurde per Vollmacht
vom Ex erledigt. Sie hatte null Ahnung bis heute was ablief.
Interessiert nicht…
Auch MAhnungen gehen zu ihm. Er reagiert dann nicht, und erst
wenn es zu Gerichtsvollzieher geht. Dann wendet man sich an
sie.
Weil es Ihre Firma ist.
Und erst dann hat sie bis heute „Glück“ das er das
notwendigste bezahlt.
Unschön… aber wer ein Gewerbe auf sich laufen hat ist auch dafür verantwortlich.
Gruss HighQ
Hallo
damit der Exfreund eine Firma aufmachen kann.
Diese hat dann natürlich reichlich Schulden angehäuft. Die
Firma wurde dann irgendwann auf den Ex umgeschrieben.
Meines Erachtens hat die Firma die Schulden.
Interessant wären jetzt die Details dieser Inhaber-Umschreibung.
Das könnte bedeuten, dass auch für Altschulden eingetreten wird. Damit wäre die Dame fein raus.
MfG Frank
Sorry, wenn ich hier mal fix „einsteige“…
nicht Privatinsolvenzverfahren.
Da es sich um ein Gewerbe handelt, kommt Geschäftsinsolvenz in Frage.
Nur zu ! Schuldnerberatung aufsuchen. Meine Meinung dazu.
Wünsche euch allen geruhsames Wochenende !
Sorry, wenn ich hier mal fix „einsteige“…
nicht Privatinsolvenzverfahren.
Da es sich um ein Gewerbe handelt, kommt Geschäftsinsolvenz in
Frage.
Ja, da magst Du recht haben…