Exfreund macht Probleme

Ein exfreund hat ein Profil im Internet in meinem Namen angelegt und verteilt nun meine Telefonnummer und sehr private (intime) Bilder an irgendwelche Leute. Was kann ich tun?

Ein exfreund hat ein Profil im Internet in meinem Namen
angelegt und verteilt nun meine Telefonnummer und sehr private
(intime) Bilder an irgendwelche Leute. Was kann ich tun?

Rechtsanwalt

Hallo,

suche Dir einen Anwalt und lass Dich dort vernĂŒnftig beraten. Du kannst dort auch nach Prozesskostenhilfe fragen und klĂ€ren, welche Möglichkeiten es fĂŒr die Übernahme der Anwaltskosten gibt, falls Dir das zuviel ist.
Es gibt sicher Möglichkeiten, deinem Ex dergleichen zu verbieten.

Gruß, Paran

Polizei. Strafanzeige gegen ‚Unbekannt‘
owt

warum „unbekannt“?

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Ne
 gegen ‚bekannt‘
.

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Darum
Warum Strafanzeige gegen " unbekannt"?
Weil es dann Sache der Polizei ist, Beweise zu sichern und den TĂ€ter zu finden.
Macht man eine Anzeige gegen eine bestimmte Person , so sollte man Beweise haben, die auch bei Gericht zugelassen werden. Außerdem macht man sich selbst strafbar, wenn es sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um die angezeigte Person handelt. Außerdem sollte man davon Abstand nehmen, Beweise vorzulegen, in deren Besitz man illegal kam. Das kann richtig teuer werden fĂŒr die Person, die die andere Person anzeigte.

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Eben darum nicht

Macht man eine Anzeige gegen eine bestimmte Person , so sollte
man Beweise haben, die auch bei Gericht zugelassen werden.

Nö. Wie Du schon oben geschrieben hast: Es ist Aufgabe der Polizei, zu ermitteln und Beweise zu finden. FĂŒr den, der die Anzeige erstattet, genĂŒgt ein begrĂŒndeter Verdacht.

Außerdem macht man sich selbst strafbar, wenn es sich
herausstellen sollte, dass es sich nicht um die angezeigte
Person handelt.

Nun, das ist falsch.

„So ist der Tatbestand der falschen VerdĂ€chtigung im Sinne des § 164 StGB grundsĂ€tzlich nur dann erfĂŒllt, wenn die unwahre Beschuldigung auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist, von der der TĂ€ter WEISS, daß der Bezichtigte sie tatsĂ€chlich nicht begangen hat.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtig


„Es besteht ein in der Bevölkerung weit verbreiteter Irrglaube, wonach man sich der Falschen VerdĂ€chtigung strafbar machen wĂŒrde, wenn man einen Verdacht gegenĂŒber z.B. der Polizei Ă€ußert und dieser Verdacht sich sodann nicht erhĂ€rtet“

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtig


Gruß,
Max

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:wink:

Ich bleibe bei „Strafanzeige gegen unbekannt“ mit dem Hinweis, dass ggf der eigene Ex fĂŒr die angezeigte Tat verantwortlich ist. Ich persönlich wĂŒrde nur in einem konkreten Fall, bei dem ich zweifelsfrei sicher bin und ggf es sogar belegen kann, eine Strafanzeige gegen eine bestimmte Person machen. Da es sich um eine Internet-Geschichte handelt kann sie wohl nicht selbst 100 % nachweisen, dass der Ex das getan hat (kann es wohl max vermuten, sofern sie keine Zeugen hat, die tatsĂ€chlich dabei waren, als der Ex auf dieses Profil administrativ zugriff).

Ich wĂŒrde auch zuerst zur Ploizei gehen, dann zum Anwalt. Lass dir das ja nicht gefallen. Und Ă€nder deine Handynummer.